Heimlich aufgenommen?
Hallo. Ich brauche dringend Hilfe, es geht um die Nachbarin meiner Freundin. Also meine Freundin und ich wohnen nicht zusammen, aber natürlich übernachten ich hin und wieder bei ihr. Es ist so das die Nachbarin versucht meine Freundin aus ihrer Wohnung zu ekeln, die versucht sie mit lästern bei anderen Nachbarn, polizei rufe wegen lärmbelästigung obwohl wir zu dieser Zeit längst schlafen. Meine Freundin traut sich nichts dagegen zu unternehmen. Obwohl sie die Möglichkeit hätte. Die Nachbarin hat Kinder dessen Lautstärke man sicher hin nimmt. Aber man hört die kinder nicht sondern die Mutter. Ich habe gesagt das meine Freundin dann die Polizei rufen soll, aber das tut sie nicht. Jetzt zu guter letzten und das ist der Grund für meine frage Stellung, hat die Nachbarin eine Diskussion die ich mit meiner Freundin auf dem Balkon hatte aufgenommen und diese Aufnahme weiter geschickt. Jetzt ist doch der Punkt gekommen wo ich was unternehmen kann oder nicht? Was kann ich jetzt tun? Es sind ja Gespräche die nicht für Sie bestimmt war von ihr aufgenommen worden und an Dritte verbreitet worden. Ich hoffe da kennt sich jemand aus und kann mir helfen bezüglich was ich jetzt tun kann. Vielen Dank für eure Hilfe.
8 Antworten
Man darf halt andere nicht ohne ihrer Zustimmung aufnehmen, weder als Foto,Audio etc.
Moin!
Hier wurden Eure Persönlichkeitsrechte verletzt und gegebenenfalls hat die Nachbarin Straftatbestände verwirklicht.
Ich rate Euch, entsprechend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Zivilrechtlich steht Euch ein Unterlassungsanspruch zu, welcher anwaltlich durchsetzbar wäre. Insbesondere die gute Beweislage spricht dafür.
Gegebenenfalls solltet ihr auch eine Beschwerde über die Nachbarin an den Vermieter richten. Hier aber nur Sachen aufführen, welche ihr auch beweisen könnt. Ansonsten hat die Nachbarin gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch gegen Euch.
Gruß
Ich denke was die Tonaufnahme angeht ist hier bereits der Straftatbestand des § 201 StGB gegeben. https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Also die Tonaufnahme und deren Verbreitungsweg sichern und Anzeige erstatten.
In normaler Lautstärke geführte Gespräche auf dem eigenen Balkon sind mit Sicherheit nichtöffentlich. Du musst auch den Willen des Sprechenden berücksichtigen, ob es nach seinem Willen öffentlich ist oder nicht.
Tonaufnahmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes werden mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft. Nicht nur der Aufnehmer wird bestraft, auch der, der die Aufnahme benutzt oder weitergibt.
Also ab zur Polizei. Strafanzeige wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) durch die Tonaufnahme stellen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Ich denke, mit einen Ermittlungsverfahren und m.E. sicherem Strafbefehl/sicherer Verurteilung wirst du deine Nachbarin nachhaltig beeindrucken.
Wenn du das beweisen kannst (!) dann kannst du sie anzeigen.
Fraglich ist jedoch, ob hier nicht gegebenenfalls doch eine Öffentlichkeit vorlag. Das prüft dann aber die Staatsanwaltschaft.