Mietrecht/Kann man bei der Polizei alles Anzeigen?

6 Antworten

Gibt es einen sachlichen Grund für das Abstellen des Stromes? Eventuell wäre das als Nötigung zu werten.

Die Polizei ist für Strafrechtsverletzungen zuständig, in Fragen des Zivilrechtes nicht.

In deinen Darlegungen ist nur Zivilrecht erkenn- und anwendbar. Du müsstest tatsächlich klagen. Wenn du finanziell Probleme hast, bekommst du Beratungsbeihilfe und Prozesskostenhilfe.

für Mietrechte gibt es ja Anwälte und Mieterschutz

Das hast du schon genau richtig erkannt.

Es handelt sich hier um Mietrecht bzw. Zivilrecht.

Die Polizei ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten und für die Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leib, Leben und bedeutende Sachwerte.

In deinem Fall liegt keins von beidem vor. Demnach kann die Polizei dir in deiner Situation leider nicht helfen.

Wie andere User schon richtig gesagt haben, kann der Vermieter aber ohnehin nicht unangekündigt dein Wasser abstellen lassen oder dich auf die Straße setzen.

Gruß, B.

Strom/Wasser abstellen darf der Vermieter keinesfalls. Per Eilantrag bei Gericht einreichen. Strom und Wasser muss binnen weniger Stunden wieder vorhanden sein. Des Weiteren trägt der „Verlierer“ die Kosten, was in dem Fall der Vermieter wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
annalee257 
Beitragsersteller
 26.07.2021, 23:25

Dankeschön kostet so ein Eilantrag was? Und wo mach ich den? Sorry hab noch nie sowas gemacht oder einen Anwalt gebraucht

xHighSky63  26.07.2021, 23:36
@annalee257

Nein. Dieser kostet erstmal nichts, da Eilbedürftig. Du kannst den Eilantrag (Einstweilige Verfügung) schriftlich abgeben, oder du gehst zum Amtsgericht deines Wohnortes und gibst dieses mündlich ab (Empfehlung!). Am besten direkt zum Amtsgericht hin, sofern die Sprechzeiten sind.

eiersalat939  27.07.2021, 11:13
@annalee257

Wenn wasser abgestellt ist, polizei rufen, die regeln das, die strafsache die ich dir nannte (kompetente beratung ist hier wohl verboten ^^) zeigste an.

eilantrag, je nach form kann kostenlos sein aber auch was kosten.

gruß

Die Polizei ist für zivilrechtliche Angelegenheiten nicht zuständig. Aber das was du da beschreibt wäre wohl als Nötigung auch strafbar. Da könnte bei der Polizei Strafantrag gestellt werden.

Hast du zivilrechtliche Probleme, kannst dir aber keinen Anwalt leisten, kannst du prozesskostenhilfe beantragen. Da wird dir deine Anwalt dann vom Staat bezahlt.

eiersalat939  26.07.2021, 21:55

Der Anwalt wird nicht bezahlt, man bekommt einen Kredit.

xHighSky63  26.07.2021, 23:18
@eiersalat939

Fast. Gemäß ZPO ist die PKH einer Frist gebunden. Ist er binnen 4 Jahre immer noch mittellos, so bezahlt der PKH-beantragte keine Cent zurück (PKH ohne Zahlungsbestimmung). Also kein Kredit. Es gibt aber auch die PKH mit Zahlungsbewilligung. Das ähnelt einem Kredit. Jedoch kann es sein, dass nicht der volle Betrag zurück gezahlt wird. Also auch kein guter Vergleich zum Kredit.