Bei einer Anzeige gelogen, was sind die Konsequenzen?

8 Antworten

Es handelt sich hierbei um Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB. Auf dich kommt also ein Strafverfahren zu, das umso glimpflicher ausgehen wird, je schneller du das aufklärst.

Kickflip99  16.01.2016, 00:37

Ich glaub es ist doch ne falsche Verdächtigung, 164 StGB. Ist aber auch schon spät am Abend. So oder so war das strafbar was du gemacht hast.

redelephant  16.01.2016, 01:49
@Kickflip99

Ist beides tatbestandsmäßig erfüllt. Du hast also vollkommen recht.

Sofort wieder zur Polizei, Anzeige zurückziehen und die Wahrheit sagen.

Einen Grund für die Lüge solltest Du nennen können.

Was Du als Konsequenz zu erwarten hast kann ich Dir nicht sagen. Je eher Du es sagst, je kleiner fällt die Strafe aus

FachGoldAnwalt  16.01.2016, 00:24

Eine Anzeige kann man nicht zurück ziehen. Einen Strafantrag schon.

1992peggy  16.01.2016, 00:25
@FachGoldAnwalt

okay, sorry Du hast Recht. Nicht korrekt ausgedrückt

FachGoldAnwalt  16.01.2016, 00:26
@1992peggy

Nicht korrekt ausgedrückt

Schon wieder falsch. Keine Ahnung trifft es besser.

1992peggy  16.01.2016, 00:28
@FachGoldAnwalt

Du bist aber mehr als genau was, da gibt man einen Fehler zu und Du bist mehr als penibel, was ich Dir wünsche, schreibe ich nicht

FachGoldAnwalt  16.01.2016, 00:29
@1992peggy

Halte dich jeder Zeit an alle Gesetze. Auch 1 Uhr früh eine rote Ampel respektieren.

1992peggy  16.01.2016, 00:31
@FachGoldAnwalt

Ich mach das ja, ach , wo? Wo sind die Leute die das Interessiert? Ende und Aus

kiss4roses  16.01.2016, 00:45
@FachGoldAnwalt

Natürlich kann sie die Anzeige zurück ziehen. Wenn tatsächlich nicht, entscheidet das der Staatsanwalt u. dieser wird einem jungen Mädchen nach so einem Vorfall sicher keine Steine in den Weg legen und die Sache wg. Geringfügigkeit einstellen, sofern sie das natürlich schnellstmöglich bei der Polizei aufklärt ! Ende ! ;-)

OnkelSchorsch  16.01.2016, 00:54
@kiss4roses

Beachtet einfach nicht, was der User "FachGoldAnwalt" an Kommentaren schreibt.

1992peggy, deine Antwort ist völlig richtig. Die Fragestellerin hat im Grunde um Rat gebeten, und der kann nur lauten, dass sie - ganz wie du es gesagt hast - sich so schnell wie möglich bei der Polizei meldet und erzählt, was Sache ist.

Du könntest eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB erhalten.

Die von dir gestellte Anzeige kann nicht zurück genommen werden. Deine Aussagen, dass du jemanden zu Unrecht verdächtigt hast, werden aber im Ermittlungsverfahren berücksichtigt.

Also ich denke
Das auf dich ne Geldstrafe zu kommt

Das entscheidet aber der Richter

Oh mann, da hast Du aber was angestellt -auf jeden Fall ist es sehr gut, dass Du Dich entschieden hast, das Ganze morgen sofort aufzuklären, mache das absolut offen und ehrlich und mit ganz viel Glück, zerreißt der Polzeibeamte die Anzeige, die Du gestern gemacht hast. Polizisten waren auch mal jung und niemand hat ein Interesse daran, jemandem, der noch so jung ist wie Du, das Leben zu versauen, denn natürlich ist das eine Stratat, die Du begangen hast. Ein Glück, dass Dein Freund noch minderjährig ist, es würde ihm nach Deiner Anzeige also nicht viel passieren, trotzdem. Lies das hier mal:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 145d Vortäuschen einer Straftat

und sage den Polizeibeamten, dass Du mittlerweiler weißt, welche Konsequenzen Deine Falschanzeige hat, dass Du Dich aber dennoch entschlossen hast, alles zuzugeben, hoffentlich beeindruckt das die Polizisten.

Viel Glück

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html