Bei einer Anzeige gelogen, was sind die Konsequenzen?
Ich war eben bei der Polizei und hab meinen Freund wegen Körperverletzung angezeigt (ich 18, er 17). Ich habe gesagt, dass er mich 2x gg mein Bein getreten & 1x gg meine Rippe getreten hat. Ich hab es getan, weil ich ihm beim Fremdgehen erwischt habe und SO vor Wut war. Das was ich bei der Polizei gesagt habe, stimmte aber alles nicht. Ich möchte früh morgens direkt dort hingehen & beichten, dass es gelogen war. Auf welche Konsequenzen muss ich mich vorbereiten?
8 Antworten
Es handelt sich hierbei um Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB. Auf dich kommt also ein Strafverfahren zu, das umso glimpflicher ausgehen wird, je schneller du das aufklärst.
Ist beides tatbestandsmäßig erfüllt. Du hast also vollkommen recht.
Sofort wieder zur Polizei, Anzeige zurückziehen und die Wahrheit sagen.
Einen Grund für die Lüge solltest Du nennen können.
Was Du als Konsequenz zu erwarten hast kann ich Dir nicht sagen. Je eher Du es sagst, je kleiner fällt die Strafe aus
Eine Anzeige kann man nicht zurück ziehen. Einen Strafantrag schon.
okay, sorry Du hast Recht. Nicht korrekt ausgedrückt
Du bist aber mehr als genau was, da gibt man einen Fehler zu und Du bist mehr als penibel, was ich Dir wünsche, schreibe ich nicht
Halte dich jeder Zeit an alle Gesetze. Auch 1 Uhr früh eine rote Ampel respektieren.
Ich mach das ja, ach , wo? Wo sind die Leute die das Interessiert? Ende und Aus
Natürlich kann sie die Anzeige zurück ziehen. Wenn tatsächlich nicht, entscheidet das der Staatsanwalt u. dieser wird einem jungen Mädchen nach so einem Vorfall sicher keine Steine in den Weg legen und die Sache wg. Geringfügigkeit einstellen, sofern sie das natürlich schnellstmöglich bei der Polizei aufklärt ! Ende ! ;-)
Beachtet einfach nicht, was der User "FachGoldAnwalt" an Kommentaren schreibt.
1992peggy, deine Antwort ist völlig richtig. Die Fragestellerin hat im Grunde um Rat gebeten, und der kann nur lauten, dass sie - ganz wie du es gesagt hast - sich so schnell wie möglich bei der Polizei meldet und erzählt, was Sache ist.
Jep, danke...
Bääh...
Du könntest eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB erhalten.
Die von dir gestellte Anzeige kann nicht zurück genommen werden. Deine Aussagen, dass du jemanden zu Unrecht verdächtigt hast, werden aber im Ermittlungsverfahren berücksichtigt.
Also ich denke
Das auf dich ne Geldstrafe zu kommt
Das entscheidet aber der Richter
Oh mann, da hast Du aber was angestellt -auf jeden Fall ist es sehr gut, dass Du Dich entschieden hast, das Ganze morgen sofort aufzuklären, mache das absolut offen und ehrlich und mit ganz viel Glück, zerreißt der Polzeibeamte die Anzeige, die Du gestern gemacht hast. Polizisten waren auch mal jung und niemand hat ein Interesse daran, jemandem, der noch so jung ist wie Du, das Leben zu versauen, denn natürlich ist das eine Stratat, die Du begangen hast. Ein Glück, dass Dein Freund noch minderjährig ist, es würde ihm nach Deiner Anzeige also nicht viel passieren, trotzdem. Lies das hier mal:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 145d Vortäuschen einer Straftat
und sage den Polizeibeamten, dass Du mittlerweiler weißt, welche Konsequenzen Deine Falschanzeige hat, dass Du Dich aber dennoch entschlossen hast, alles zuzugeben, hoffentlich beeindruckt das die Polizisten.
Viel Glück
Ich glaub es ist doch ne falsche Verdächtigung, 164 StGB. Ist aber auch schon spät am Abend. So oder so war das strafbar was du gemacht hast.