Muss der Vermieter zwingend den Mietzuschussantrag ausfüllen und unterschreiben?
Ich habe einen Mietvertrag schriftlich abgeschlossen mit Unterschriften usw. Muss der Antrag nun ausgefüllt werden trotzdem vom Vermieter?
4 Antworten
Der Vermieter hat eine gesetzliche Mitwirkungspflicht gem § 23 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes.
Dazu muß der Vermieter das entsprechende Formular "Angaben des Vermieters zum Wohnen" ausfüllen, falls die Behörde das verlangt; oft reicht aber der Mietvertrag aus.
Der Antrag selbst ist natürlich nur vom Antragsteller zu unterschreiben.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wenn das Amt das verlangt, wird er das wohl müssen...
Die Vorlage des Mietvertrages reicht doch schon.
Muß er, ansonsten kann er von Amts wegen dazu "verdonnert" werden.