Ist ein Antrag zum Mietvertrag schon der Mietvertrag?
Ich soll den Antrag zum Wohnungsmietvertrag unterschreiben. Würde ich schon mit meiner Unterschrift die Konditionen einwilligen bzw. einen Mietvertrag abschließen?
6 Antworten
Der Antrag ist nicht der Vertrag. Ein Vertrag bestehst aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Dein "Antrag" ist nur das Angebot, das der Vermieter durch Annahmeerklärung (in der Regel Rücksendung eines unterschriebenen Vertragsexemplares) annehmen kann. Dein Angebot ist grundsätzlich bindend, was du ja durch deine Unterschrift zum Ausdruck bringst. Wenn der Vermieter auch unterschreibt, ist der Vertrag mit den darin enthaltenen Konditionen zustande gekommen.
Bei einem "Antrag" auf die Vermietung von Wohnraum kannst du doch nicht die Konditionen des Mietvertrages kennen. Diese Bedingungen entnimmst du doch erst dem Angebot des Vermieters, wenn der dir einen Entwurf des Mietvertrages übergibt. Nach Diskussion des MV und Besichtigung der Mietsache stimmst du dem Mietvertrag in aktueller Fassung zu oder nicht zu. Der MV kommt durch Unterschriften beider Parteien unter dem Vertragstext zustande.
Der Vermieter versucht hier einen Knebelvertrag abzuschließen, der dich verpflichtet die Wohnung zu mieten. Dieser sogenannte "Antrag" nimmt den Mietvertrag vorweg. Ich sehe diese Vorgehensweise als äußerst bedenklich und rechtswidrig..
Außerdem: Um eine Wohnung bewirbt man sich, man beantragt sie nicht. Beantragen kann ich eine Leistung wie Rente, Wohngeld, Kindergeld, Bafög, Kur usw..
Lass dich nicht auf diesen Schwindel ein, du säßest in der Falle.
Nur der Antrag? Nein. Der Antrag ist kein Vertrag. Damit sagst du nur, dass du Interesse an der Wohnung hast.
Das ist wirklich eine sehr seltsame Formulierung für einen Antrag. Normalerweise bist du an nichts gebunden, solange nicht der richtige Mietvertrag unterschrieben ist... Aber frag da vorsichtshalber nochmal den Vermieter, ehe du da Probleme bekommst.
Vorsicht, für diese Unterschrift, wenn du die Wohnung nicht bekommst (zugeteilt) zahlst du möglicherweise Bearbeitungsgebühren %zuahl
Wie kommt du denn auf so was? Der Fragesteller hat kein Wort von der Beauftragung irgendeines Maklers oder ähnlicher Person geschrieben, für die Gebühren anfallen könnten. Und der Vermieter kann für den Vertrag natürlich keine Bearbeitungsgebühren verlangen.
schlechte Kenntnisse, sie hat auch nicht ge-be-schrieben bei wem sie Unterschreiben soll, also nicht so voreilig sein, nur ich war/bin Vorsichtig mit Unterschriften
Und der Vermieter kann für den Vertrag natürlich keine Bearbeitungsgebühren verlangen.
Für den Vertrag nicht, aber für das Nichtzustandekommen des Vertrags. Liegt hier ein Vorvertrag vor (?), wonach sich beide Parteien einigen, dass auf jeden Fall ein Mietvertrag geschlossen wird, kann der Vermieter ggfs. einen Schadenersatz fordern, sofern der Mietinteressent wieder abspringt.
Das wäre dann der Grund, warum ich so etwas nicht unterschreiben würde.
Unten steht:
Der Mietinteressent erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zu Konditionen und wünscht den Abschluss eines Mietvertrages zum genannten Zeitpunkt.
Sorry aber ich habe wenig Ahnung davon, ...also ist es nur eine Anforderung zur Fertigung des Mietvertrages, welchen ich dann unterschreiben soll?