Muss der Vermieter einen SAT-Anschluss bezahlen?

5 Antworten

Er hat seinerzeit selbst auf diese Modernisierung verzichtet. Im Mietvertrag, den wohl noch der vorherige Eigentümer Deiner Wohnung abgeschlossen hat, steht nichts über den vorgesehenen und bereit zu haltenden TV-Empfang. Somit hat Dein Mieter auch keinen Anspruch gegen Dich in dieser Beziehung.

Dein Vermieter hat keinesfalls rechtswidrig gehandelt bisher und es ist auch sein gutes Recht, notfalls gerichtlich die Bezahlung zu verlangen. Das einzige, was in rechtlicher Hinsicht gilt, ist, dass er schlicht keinen Rechtsanspruch hat. Sollte er wirklich versuchen, die Bezahlung der Rechnung einzuklagen, wird er krachend verlieren, denn eines ist sicher:

Da er bisher schon Empfang über DVB-T hatte, kann er das auch in Zukunft bzw. ab jetzt mit der neuen Technik. Der Anspruch auf ungehinderten TV-Empfang im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Grundversorgung ist gegeben. Was er an zusätzlichen Leistungen will, dafür muss er schon selbst aufkommen.

Ohne aber jetzt in einen Gerichtsstreit mit ihm zu geraten, schlage ich Dir folgende Vorgehensweise vor:

Er soll Dir einen Kostenvoranschlag des Technikers schicken. Du könntest ein Vergleichsangebot einholen. Will Dein Mieter das nicht, untersagst Du ihm, dass ein Techniker irgendwas an der Wohnung verändert ohne Deine Zustimmung. Das ist Dein Recht, sofern zur Installation aufwändige Bohr- und Stemmarbeiten erforderlich sind.

Falls die Kosten im normalen Rahmen sind, erklärst Du dem Mieter, dass Du mit der Maßnahme einverstanden bist, dass Du aber die Miete im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung umlegen wirst.

Angenommen, die Kosten betragen 200 €, wäre das eine Mieterhöhung um 1,83 pro Monat. Ist Dein Mieter dagegen, verlangst Du nach Durchführung der Arbeiten eine normale Mieterhöhung z. B. um 5 Prozent. Bei einer Kaltmiete von z. B. 500 € wären das dann schon 25 €.

Vorteil für Dich: Falls er irgendwann auszieht, ist Deine Wohnung TV-Empfangs-technisch auf dem Stand, den sicher auch die Nachmieter gerne hätten und Dein Mieter kann nicht sagen, er baut alles wieder aus.

Rede mit ihm, lass Dich aber nicht erpressen.

Für was hat er eine Frist gesetzt? Wie hast Du darauf reagiert? Was genau soll Dir in Rechnung gestellt werden?

petrovitsch 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 17:29

Er hat dem Verwalterbüro die Frist für die Installation einer SAT-Dose gesetzt und will auf eigene Faust jemanden beauftragen und ich soll die Kosten übernehmen. Davon habe ich heute erst erfahren und möchte mich erst mit dem Verwalterbüro in Verbindung setzen, sobald ich über die rechtliche Situation mehr Klarheit habe. Danke.

bwhoch2  21.06.2017, 17:51
@petrovitsch

Du wirst es allenfalls dulden müssen, wenn überhaupt. Keinesfalls aber bezahlen.

Prinzipiell hat der Mieter anrecht auf Empfang der öffentlichen Sender, und ganz banal gesehen ist das auch verständlich oder ?

Aber er hat den Technikern den Zutritt verwehrt, ich glaube dass das ein Sonderfall ist.
Auf der anderen Seite bleibt dir doch gar nichts übrig als Sat oder Kabel empfang irgendwann herzustellen, die Wohnung braucht es.

Mussten sie damals die Kosten bezahlen obwohl der Techniker nicht in die Wohnung kam ?
In dem Fall würde ich von der Rechnung, insofern sie in Ordnung ist, diese Kosten abziehen und den Rest bezahlen.
Es kann sich ja nicht um viel Geld handeln, oder ?


Auf der anderen Seite kommt hinzu: die Bereitstellung von SAT Empfang in einer Wohnung ist eventuell eine Modernisierungsmaßnahme.
Das bedeutet eine kleine Mieterhöhung wäre legal.
Ich glaube auch dass man 10% der Rechnung pro Monat verrechnen kann in so einem Fall.
Ein Anwalt kennt sich da eher aus.
Es gibt sowas wie "frag einen anwalt" als website, das kostet nicht viel.

bwhoch2  21.06.2017, 17:51

Der Fragesteller schreibt:

Nun gibt es DVB-T nicht mehr

Das ist schlicht falsch!

Wenn der Mieter bisher auf SAT verzichtet hat, weil er über DVB-T empfangen konnte, soll er das doch weiter tun. Er muss sich nur für ca. 50 € einen neuen Receiver kaufen und der Empfang geht weiter. Wie schaut er denn jetzt seit Anfang April?

Möglicherweise hat er ein Problem mit den Privaten, die ab jetzt Geld für den Empfang über das neue DVB-T verlangen. Dann soll er doch bitte das freenet-Paket abonnieren. Das kostet in etwa soviel, wie man als Vermieter an Mieterhöhung ohne weiteres verlangen kann.

Anspruch auf eine bestimmte Art von TV-Empfang hat der Mieter längst nicht mehr.

DVB-T oder Breitband-Internet sind Alternativen. Eine eigene SAT-Schüssel (z. B. versteckt auf dem Balkon aufgestellt) ist die dritte Variante. Es kann von einem Vermieter nicht verlangt werden, eine bestimmte Art des TV-Empfangs bereit zu stellen, zumal man als Vermieter keineswegs mehr sicher sein kann, dass dieses Angebot vom Mieter dann auch angenommen und bezahlt wird. Dieser Fall ist das beste Beispiel dafür.

Siriusworx  21.06.2017, 17:55
@bwhoch2

Ah gut, ich hab die Info über DVB-T als gegeben akzeptiert.
Falls es das noch geht gibts natürlich keinen legal Grund.

Wenn der Fernsehempfang im Mietvertrag nicht geregelt wurde, bist du dafür auch nicht zuständig...bestellt er einen Techniker, muss er diesen auch bezahlen...

Es gibt aber DVB-T2 was der Mieter genauso nutzen könnte. Lächerlich.

petrovitsch 
Beitragsersteller
 21.06.2017, 17:32

Naja. Die kostenlosen Öffentlich-Rechtlichen Sender würde ich auch nicht unbedingt ausschließlich sehen wollen. Aber Danke für den Hinweis.

Katzenreiniger  21.06.2017, 17:34
@petrovitsch

Zumindest in HD kosten die Privatsender auch via Satellit was. Außerdem kann er auch via Internet fernsehen. Wenn das im Mietvertrag nicht anders geregelt ist, ist das sein Privatvergnügen und nicht dein Problem ;)