Muss der Vermieter Digtalreceiver stellen bzw. zahlen?
Schwiegermutter hat eine vermietete Eigentumswohnung.
Jetzt wurde der Kabelvertrag durch die Eigentümergemeinschaft gekündigt.
Jetzt meint die Mieterin,das meine Schwiegermutter Ihr den Receiver stellen muss.
Meine Ansicht:
Sie muss nur die Möglichkeit eines TV-Empfangs geben.Also nur bis zur Buchse.
Wer weiß § oder hat Rechtsurteile zur Hand?
9 Antworten
völlig richtig! Die Buchse verbleibt ja in der Wohnung. Den Receiver kann der Mieter mitnehmen. Ich denke nicht, dass es diesbezüglich Urteile gibt, denn eigentlich ist das ganz klar. Falls der Mieter keinen Receiver kauft, hat er eben kein Fernsehen. (Wenn in einer Wohnung Internet-Anschluss ist, kauft der Vermieter ja auch keinen PC!)
ich glaube, ich habe was gefunden:
http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/rechtsfolgen_dvb_t.html
hier sind auch , etwas weiter unten, zwei Paragraphen angeführt, die du dann im Internet nachlesen kannst.
Nach den bisher vorliegenden Urteilen ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter einen Decoder zur Verfügung zu stellen oder die Kosten für die Anschaffung zu erstatten (so z. B. LG Berlin, Beschlüsse v. 31.07.2003, 67 T 79/03 und 21.08.2003, 67 T 90/03). Danach hat der Mieter keinen Aufwendungsersatzanspruch (§ 536 a Abs. 2 BGB), da den Vermieter an der technischen Fortentwicklung und der damit einhergehenden Unmöglichkeit des terrestrischen Fernsehempfangs kein Verschulden trifft. Ferner besteht auch kein Instandhaltungsanspruch des Mieters (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), da der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, konkret bestehende Möglichkeiten des Fernsehempfangs zu erhalten. Der Vermieter ist nur verpflichtet, die Fernsehsignale bis zur Anschlussdose in der vermieteten Wohnung zu liefern. Der mit Einführung des digitalen Fernsehens erforderlich gewordene Decoder gehört nicht zu der vom Vermieter gegebenenfalls vertraglich geschuldeten Antenneninstallation, sondern zur Empfangsanlage, d. h. zum Fernseher bzw. Videorecorder des Mieters. Etwas anderen könnte nur dann gelten, wenn - wie z. b. bei möblierten Wohnungen - auch das Fernseh- bzw. Videogerät mitvermietet worden ist. Ich hoffe es hilft.
Viele Dank, sehr hilfreich und sogar mit dem §.
Danke für die Mühe.Das ist wirklich ein Sternchen wert!!!!!!
danke schön für den Stern!
So hilfreich finde ich das nicht. Das der Vermieter grundsätzlich keinen Receiver zur Verfügung stellen muss, sollte jedem klar sein. Hier geht es vielmehr um den Vertragsbestandteil. Das ist noch nicht geklärt. Wurde der Kabelanschluß als Gegenstand des Vertrages zugesichert, dann gilt es dies zu erfüllen. Geht das fortan ausschließlich mit einem Receive (z.B. SAT)r, dann wird auch der Vermieter sich nicht sperren können, bzw. muss den KabelTV Anschluss wieder zur Verfügung stellen. MfG
ich fand noch ein Gerichtsurteil, das die in meiner Antwort angeführten Paragraphen nochmals bestätigt, hier ist es angeführt (LG Berlin, Az. 63 S 49/04)
http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/fernsehendruck.pdf
Nein , muss der Vermieter nicht.
Vielen Dank.
Gerne. Und danke für das Kompliment :-))))
sie muss garnichts. wenn der Mieter TV Empfang haben will muss er sich selber kümmern
Ein Anschluss war ja da.(Kabelfernsehen) dafür hat sie ja auch monatlich 1,12 € bezahlt.
Der Vertrag wurde gekündigt seitens der Eigentümer.
Ich weiß leider nicht ob es eine Hausantenne gibt oder Satschüssel.
Soweit ich weiß muss man als Vermieter nur den Empfang bis zur Wohnung sicherstellen.
wie gesagt, man muss gar nicht
Dann könnte man ja den Vermieter auch wegen des schlechten Programmes verklagen!
Was hat die Kündigung des Kabelvertrags mit einem Receiver zu tun?
Die Mieter ruft andauernd wegen irgendwelcher Sachen an,will Bescheinigungen für ein Amt usw.
Sie hat sogar noch nicht die Nebenkostennachzahlung nach Aufforderung bezahlt.
Da die Gemeinschaft jetzt den Vertrag gekündigt hat,meint sie,meine Schwiegermutter muss Ihr einen Receiver kaufen.
Sehe keinen Zusammenhang zwischen Kabelanschluss und Receiver. Soll die Mieterin einmal sachlich darstellen, warum Sie meint dass dem so sei. Dann kann man darüber diskutieren.
Kabelanschluss ist weg,gekündigt.
Jetzt will sie von meiner Schwiegermutter den Receiver bezahlt haben.
Ein Urteil habe ich schon gefunden.
. Muss unser Vermieter nach der Umstellung auf DVB-T auch den notwendigen Dekoder bezahlen? Nein. Gibt es eine Hausantenne, ist der Vermieter nur in der Pflicht, nutzbare Fernsehsignale an die Anschlussdose in Ihrer Wohnung zu liefern. Diese mit einem Dekoder zu entschlüsseln, ist Mietersache (Landgericht Berlin, Az. 67 T 79/03). Dekoder gibt es ab 60 Euro. Einen Test der Geräte finden Sie in test 03/06: DVB-T www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/TV-Empfang-Das-duerfen-Mieter-und-Vermieter-1447501-2447501/
Aber noch keinen Gesetzestext bzw. §.