Riss im Putz an der Fassade am Balkon, Reparatur selbst oder Eigentümergemeinschaft?
Hallo. Wir haben eine Eigentumswohnung die wir vermietet haben. Jetzt hat sich am Balkon ein Riss von links nach rechts über die halbe länge des Balkons gebildet. Laut verwaltung wäre es meine Aufgabe den schaden der Fassade zu reparieren. Ich wiederum bin der Meinung, das die Fassade des Hauses komplett der Eigentümergemeinschaft gehört und somit auch alle sich daran beteiligen müssten. Nebenbei erwähnt ist der Riss nicht durch eigenverschulden entstanden, sondern durch dem zustand und dem alter des Hauses. Weiß zufällig jemand genaueres über diese situation, bevor ich zum Anwalt muss ? Danke
3 Antworten
Innenseite des Balkons: Wohnungsinhaber (nur etwas spachteln mit Moltofill für außen u. überpinseln). Außenseite des Balkons: Eigentümergemeinschaft.
Zuerst mal die Frage, ob der Riss innen oder außen am Balkon ist. Was steht in der Teilungserklärung? Dann sollte schon alles geklärt sein. Möglich sind nämlich beide Varianten, jedoch sollte der Verwalter eigentlich den Inhalt der Teilungserklärung kennen.
Der Riss befindet sich auf Augenhöhe an der innenseite des Balkons, also somit von aussen sichtbar. Somit wäre es doch ein gemeinschafts Problem. Imerhin darf ich doch auch nicht den Raum bzw. Balkon streichen wie ich will. Oder seh ich das falsch ?