Rechtsfrage: Übergelaufene Badewanne - Mieter ist nicht versichert - Wer zahlt?
Ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung. In der Wohnung darüber hat die Mieterin hre Badewanne überlaufen lassen. Dadurch wurden Wände meiner Wohnung völlig durchnässt. Die Mieterin oben ist Sozialhilfeempfängerin und hat weder Hausrat- noch Haftpflichtversicherung. Wer trägt die Kosten der Schadensbeseitigung?
Danke für Eure Antworten! LG
6 Antworten
Die Schäden an den Wänden trägt DEINE Gebäudeversicherung, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
Ausserdem sollte es bei Gemeischaftseigentum eine WOHNUNGShaftpflicht geben.
Aber die Eigentümergemeinschaft hat eine, und daran bezahlt er mit, also seine!
sie,wenn sie den Schaden verursacht hat.
Die kannst Du dir von der Mieterin wiederholen. Ob das was wird, ist so die Frage...
Erstmal werden die eigenen Versicherungen bemüht, sprich Wohngebäude und Hausrat.
Wenn die zahlen - klar.
.... das ergibt sich aus der TE, meist hat aber die WEG für solche Fälle eine VGV. Frage ggf. den Verwalter.
Zuerst einmal die Gebäudeversicherung für Schäden an der Gebäudesubstanz. Diese kann dann versuchen die Schädigerin in Regress zu nehmen.
Schäden am Hausrat zahlt die eigene Hausratversicherung, analog mit Regressansprüchen an den Verursacher.
.... wieso deine? Es ist eine Wohnung und da wird es keine eigene geben, warum auch?