Miete gezahlt im Haus der Schwiegermutter ohne Vertrag?
Hallo, meine Schwester wohnte die letzten 6 Jahre mit ihrem Freund zusammen , in einem Haus ,das die Mutter des Freundes vor ca. 4 kaufte . Die beiden wohnten dann in diesem Haus und meine Schwester sollte jeden Monat 300 Euro an die Schwiegermutter zahlen ,so eine Art Miete. Das lief alles ohne Vertrag und Sonstiges . Jetzt nach 4 Jahren ging die Freundschaft auseinander und sie haben sich getrennt . Hat sie anspruch auf zurückzahlung des Geldes? War das alles so Rechtens? Vielen Dank schon mal im Voraus! Mark.
8 Antworten
Sie hat dort gewohnt und hat Miete gezahlt - folglich hatte sie einen mündlichen Mietvertrag. Und das ist vollkommen ausreichend, denn nirgends ist festgelegt, dass Mietverträge zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen. Selbst durch so genanntes konkludentes (= schlüssiges) Handeln kommt ein Mietvertrag wirksam zustande.
Selbstverständlich war das alles rechtlich in Ordnung so und es gibt keinerlei Anspruch auf Rückzahlung!
Ich glaube nicht dass deine Schwester Geld zurück kriegen wird.
Auch wenn Sie keinen Mietvertrag hatte-es ist ja nehme ich an nachzuweisen dass Sie in der Whg gelebt hat über 4 jahre also war ja die Oma berechtigt eine Art Miete zu verlangen
Auch wenn es keinen Mietvertrag gab glaube ich dass wenn das zb. vor Gericht gehen würde,wäre da nichts zurück zu holen wegen "Abnutzung der Whg etc"
Ich kenne nicht die Fachausdrücke aber ich hoffe du weist was ich meine-Sie hat dort gewohnt Sie hat also die Whg auch abgenutzt etc.
ahh ja genau "mündlicher Vertrag" :-) bin mir sicher dass die kein Geld zurückkriegt!
Es bestand de facto ein mündlicher Mietvertrag, Miete wurde ja gezahlt.
Eine Rückzahlungsanspruch der "Vermieterin" (Schwiegermutter) sehe ich nicht. Was deine Schwester mit ihrem Freund bezgl. der Mietzahlung abgesprochen hat, ist eine andere Sache und uns nicht bekannt. Möglicherweise gab es Absprachen, sie zahlt die Miete und er alles Andere. Die Klärung dieses Innenverhältnisses ist allerdings keine Frage des Mietrechtes. Das müssen die beiden unter sich ausmachen. Ich sehe allerdings auch da keinen rückwirkenden Herausgabeanspruch (s. § 812 BGB) wegen ungerechtfertigter Bereicherung.
Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich gemacht werden, mündlich reicht auch.
Beweisbar durch Mietzahlungen.
Geld zurück gibt es nicht.
Wieso sollte sie Anspruch auf Rückzahlung haben? Und wieso sollte das nicht rechtens sein? Somit bestand ein mündlicher Mietvertrag: Schlüssel - Einziehen - 300 € monatlich zahlen, fertig ist ein Mietvertrag. Der kann dann mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Welche Veranlassung hat die Mutter des Freundes, deine Schwester in ihrer Wohnung kostenlos wohnen zu lassen?
Sie hat dort gewohnt und hat Miete gezahlt (nicht nur eine "Art Miete"), folglich gab es also einen Mietvertrag. Ob schriftlich oder mündlich ist vollkommen irrelevant.
Der Fachausdruck heißt "mündlicher Mietvertrag".