Miete gezahlt im Haus der Schwiegermutter ohne Vertrag?

8 Antworten

Sie hat dort gewohnt und hat Miete gezahlt - folglich hatte sie einen mündlichen Mietvertrag. Und das ist vollkommen ausreichend, denn nirgends ist festgelegt, dass Mietverträge zwingend schriftlich abgeschlossen werden müssen. Selbst durch so genanntes konkludentes (= schlüssiges) Handeln kommt ein Mietvertrag wirksam zustande.

Selbstverständlich war das alles rechtlich in Ordnung so und es gibt keinerlei Anspruch auf Rückzahlung!

Ich glaube nicht dass deine Schwester Geld zurück kriegen wird.

Auch wenn Sie keinen Mietvertrag hatte-es ist ja nehme ich an nachzuweisen dass Sie in der Whg gelebt hat über 4 jahre also war ja die Oma berechtigt eine Art Miete zu verlangen

Auch wenn es keinen Mietvertrag gab glaube ich dass wenn das zb. vor Gericht gehen würde,wäre da nichts zurück zu holen wegen "Abnutzung der Whg etc" 

Ich kenne nicht die Fachausdrücke aber ich hoffe du weist was ich meine-Sie hat dort gewohnt Sie hat also die Whg auch abgenutzt etc. 

DarthMario72  06.01.2017, 11:08

Auch wenn Sie keinen Mietvertrag hatte

Sie hat dort gewohnt und hat Miete gezahlt (nicht nur eine "Art Miete"), folglich gab es also einen Mietvertrag. Ob schriftlich oder mündlich ist vollkommen irrelevant.

Ich kenne nicht die Fachausdrücke 

Der Fachausdruck heißt "mündlicher Mietvertrag".

manu289  06.01.2017, 11:10
@DarthMario72

ahh ja genau "mündlicher Vertrag" :-) bin mir sicher dass die kein Geld zurückkriegt!

Es bestand de facto ein mündlicher Mietvertrag, Miete wurde ja gezahlt.

Eine Rückzahlungsanspruch der "Vermieterin" (Schwiegermutter) sehe ich nicht. Was deine Schwester mit ihrem Freund bezgl. der Mietzahlung abgesprochen hat, ist eine andere Sache und uns nicht bekannt. Möglicherweise gab es Absprachen, sie zahlt die Miete und er alles Andere. Die Klärung dieses Innenverhältnisses ist allerdings keine Frage des Mietrechtes. Das müssen die beiden unter sich ausmachen. Ich sehe allerdings auch da keinen rückwirkenden Herausgabeanspruch (s. § 812 BGB) wegen ungerechtfertigter Bereicherung.

Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich gemacht werden, mündlich reicht auch.

Beweisbar durch Mietzahlungen.

Geld zurück gibt es nicht.

Wieso sollte sie Anspruch auf Rückzahlung haben? Und wieso sollte das nicht rechtens sein? Somit bestand ein mündlicher Mietvertrag: Schlüssel - Einziehen - 300 € monatlich zahlen, fertig ist ein Mietvertrag.  Der kann dann mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Welche Veranlassung hat die Mutter des Freundes, deine Schwester in ihrer Wohnung kostenlos wohnen zu lassen?