Muss der Mieter für den Aufzug bezahlen?
Hallo, habe eine Frage bezüglich Mietrecht:
Mein Mieter möchte seine Nebenkostenabrechnung anfechten weil er nicht mehr für den Aufzug bezahlen will. Es handelt sich um zwei miteinander verbundene Gebäude, der Aufzug ist im anderen Haus, er wohnt im ersten Stock und wenn er den Aufzug benutzt dann gelangt er über einen kleinen Korridor zu seiner Wohnungstüre. Kann er sich daher weigern die Kosten mitzutragen? Die Nutzung des Aufzugs wird ihm ja nicht erschwert und es ist auch kein langer Weg zu seiner Wohnung. Ich dachte die Kosten dafür müssen von jedem Mieter gezahlt werden. Danke für Eure Hilfe :)
10 Antworten
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete29.html
Welche Kosten können umgelegt werden?
Kosten für die Wartung (Als Wartung gelten Tätigkeiten, die Schäden vorbeugen, nicht solche,
die die Betriebsfähigkeit wieder herstellen!), TÜV (alle drei Jahre), Elektroenergieverbrauch
für Aufzug, Beaufsichtigung und Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage,
Anlagenreinigung, Kosten für Notruf und evtl. Befreiungen (AG Hamburg, WM 87, 127)
1. Die formularmietvertraglich vereinbarte Umlage der anteiligen Aufzugskosten auf den
Mieter der Erdgeschoßwohnung ist wirksam.
Aufzug ohne Nutzen
2. Ein Mieter, der im ersten oder zweiten Obergeschoß wohnt und den Aufzug nicht in
"sinnvoller Weise" nutzen kann, muss auch die dadurch entstehenden Betriebskosten nicht
zahlen.
Ein Mieter, der im ersten oder zweiten Obergeschoß wohnt und den Aufzug nicht in "sinnvoller
Weise" nutzen kann, muss auch die dadurch entstehenden Betriebskosten nicht zahlen. Bei
einem Vollwartungsvertrag für den Aufzug muss der abgezogene Instandhaltungsanteil in der
Abrechnung über die Aufzugskostenvorschüsse ausgewiesen werden. Fehlt diese
Erläuterung, ist die Abrechnung insoweit unwirksam mit der Folge, dass der Vermieter auch
keine Erhöhung der Vorschüsse verlangen kann.
Fahrstuhl Parterremieter müssen nicht zahlen, wenn es für sie keine sinnvolle
Nutzungsmöglichkeit des Aufzugs. Vollwartungsverträge enthalten auch
Reparaturkostenanteile, die der Mieter nicht zahlen muss. Mieter müssen laufende
Fahrstuhlkosten als Nebenkosten zahlen, soweit dies vertraglich vereinbart ist. Hierzu gehören
zum Beispiel Kosten des Betriebsstroms, der Wartung und die Kosten einer Notrufbereitschaft.
Die Kosten eines Vollwartungsvertrages für den Fahrstuhl können nur zur Hälfte als
Betriebskosten auf die Mieter des Hauses aufgeteilt werden, entschied nach Angaben des
Deutschen Mieterbundes (DMB) das Landgericht Duisburg (13 S 265/03). Eine
formularvertragliche Betriebskostenumlegung der Aufzugskosten auf Erdgeschoßmieter sei
nicht zu beanstanden. Viele Gemeinkosten wie Treppenlicht und Gartenpflege würden
ebenfalls von allen getragen obwohl die Nutzung nicht immer gleich intensiv ist.
Ein Hauseigentümer darf seinem Mieter nicht die Benutzung eines neu eingebauten
Fahrstuhls verbieten. Da Mieter einem neuen Fahrstuhl nicht zustimmen müssten und eine
Ausdehnung des Mietvertrags auf den Lift auch nicht notwendig sei, sei es auch unzulässig,
dass einem Bewohner die Nutzung des Fahrstuhls verboten wird, wenn er den neuen Lift
abgelehnt hat. Soweit ein Umlageschlüssel vereinbart ist, müssen grundsätzlich auch
Bewohner im Parterre anteilige Kosten übernehmen. Parterremieter müssen für einen Aufzug
aber nicht zahlen, wenn es für sie keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit gibt.
Die Einführung von Betriebszeiten für den Fahrstuhl bzw. die Stilllegung des Fahrstuhls
außerhalb von Geschäftszeiten ist unzulässig,). Der Vermieter muss den Aufzug „rund um die
Uhr“ in Betrieb halten.
♥lichen Dank fürs Sternchen
es kommt ganz darauf an, was im Mietvertrag diesbezüglich vereinbart wurde. Steht da der Aufzug als Betriebskosten drin, muss er zahlen. Er hat es ja schließlich unterschrieben.
Grundsätzlich müssen alle Mieter, wenn vertraglich vereinbart, NK für den Aufzug zahlen.
Hier stellt sich aber die Frage ob der Mieter diesen auch wirklich uneingeschränkt nutzen kann.
Gelangt er nur über seinen Hauseingang zum Aufzug oder auch über den Hauseingang des Gebäudes in dem der Aufzug ist?
Alle Mieter zahlen für einen Aufzug, egal welche Etage.
So eindeutig ist das hier nicht, da der Aufzug sich im Nachbargebäude befindet.
Er kann sich weigern, aber zahlen muss er trotzdem. Hier hat der Mieter ja sogar einen nutzen vom Aufzug. MfG