Muss der Mieter bei der Wohnungs Übergabe beim Auszug anwesend sein?

10 Antworten

Der Mieter muss nicht anwesend sein. Bringt auch gar nichts.

Wir hatten eine Hausübergabe, bei der die Mietpartei dabei war und zwar samt Anwalt. Als Vermieter waren wir auch mit neutralem, fachkundigen Zeugen vor Ort. Es wurde alles aufgenommen, was nicht in Ordnung war. Es wurden viele Bilder gemacht. Auch vom Mieteranwalt.

Alles wurde protokolliert und am Ende meinte der Anwalt: Wir unterschreiben nichts!

Fazit: Man braucht keine Mieter bei der Übergabe, wenn die nicht wollen. Eigenes Protokoll von möglichst neutraler Person mit unterschrieben, reicht dann aus.

Ein Übergabeprotokoll muss auf jeden Fall erstellt werden mit Datum. Dies sollte unter Zeugen geschehen. Wenn Sie eine persönliche Übergabe mit Protokoll wollen, so schreiben Sie das dem Mieter.

Sie müssen nicht persönlich anwesend sein. Übergabeprotokolle machen auch Mitarbeiter von Haus&Grund oder auch Anwälte. Das kostet zwar, aber damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Lehnt der Mieter das ab, dann sollten Sie mit Zeugen, Anwalt oder Haus & Grund Mitarbeiter sofort nach Schlüsselempfang in die Wohnung. Auch die Uhrzeit sollte notiert werden. Fotoapparat nicht vergessen.

..Ich persönlich würde an Ihrer Stelle im Vorfeld einmal mit dem Anwalt reden (Wenn Sie schon einen haben), ob und inwieweit der Ihnen der da weiterhelfen kann, und sich rechtlich beraten zu lassen bezüglich einer Zwangsräumung.

Evtl. Schäden in Ihrer Wohnung gehören auf jeden Fall dokumentiert ("Übergabeprotokoll"), schriftlich und womöglich auch mit Fotos. Um das "Ausmaß" der Schäden genau festzustellen, würde ich mir an Ihrer Stelle auf jeden Fall glaubhafte Zeugen mitnehmen, die im Ernstfall auch für Sie aussagen.

Wenn die ganze Sache schon über einen Anwalt läuft, dann würde ich die Wohnung nach Erhalt der Schlüssel nur im Beisein des Anwalts und evtl. eines weiteren Zeugens betreten und alle Mängel und Schäden schriftlich festhalten. Fotos wären dabei auch von Vorteil, auch von Stromzähler und Wasseruhren. Vergiss auch nicht die Wärmemengenzähler ablesen zu lassen. In das Abnahmeprotokoll solltest du auch Sachen aufnehmen, die unberechtigterweise in der Wohnung zurück gelassen bzw. entfernt oder beschädigt wurden.

bwhoch2  12.03.2018, 08:37

Wichtig, aber vielleicht trotzdem unnütz, leider!

Andrea1964  12.03.2018, 15:26
@bwhoch2

wieso unnütz?

Wenn du in die Wohnung gehst, nimm jemanden mit als Zeugen, der dann im Streitfall auch vor Gericht aussagen würde. Dokumentiert den Zustand vollständig auf einem Protokoll, schriftlich und auch mit Fotos. Auch Zählerstände erfassen.

bwhoch2  12.03.2018, 08:37

Auch, wenn es am Ende trotzdem nichts nützt. Man braucht das!