Muss ich meine Hausverwaltung Informieren, wenn ich einen Untermieter einziehe lasse?
Hallo, ich möchte meinen Bruder in meiner Wohnung als Untermieter einziehen lassen. Er zahlt ein Teil der Miete und ich gebe ihm eine Rechnung jeden Monat dafür. Habe auch ein Untermieter-Vertag für ihn.
Muss ich als haupt Mieter meine Hausverwaltung darüber informieren. Was muss ich beachten ??!
9 Antworten
Muss ich als haupt Mieter meine Hausverwaltung darüber informieren.
Nein, aber deinen Vermieter :-O.
Untervermietungen sind - sofern im Mietervertrag nicht generell die Erlaubnis zur Untervermietung bereits erteilt ist - gem. § 540 BGB zustimmungspflichtig. Verweigert der Vermieter die Untervermietung, kannst du entweder darauf verzichten oder dein außerordentliches Kündigungsrecht beanspruchen.
G imager761
Nein, aber deinen Vermieter.
Du solltest dabei beachten, dass dein Vermieter die Untervermietung auch ablehnen kann, sofern der Mietvertrag nichts anderes geregelt hat. Daher solltest du ihn um Genehmigung bitten (und nicht fordern) und dabei auch erwähnen ab wann dein Bruder vor hat, in die Wohnung zu ziehen.
Ja musst du. Der Vermieter hat ein Recht darauf, darüber informiert zu werden und muss auch seine Zustimmung dazu geben.
Ja. Der Vermieter hat schließlich ein Recht darauf, zu erfahren, wer sich dauerhaft in seinem Eigentum aufhält.
Auf jeden Fall! Denn viele Nebenkosten wie Wasser etc werden auf Personen umgelegt. Verschweigt man sowas zahlen alle anderen Mietparteien den Verbrauch deines Bruder zum Teil mit. Das gibt mit denen auch hinterher nur Stunk ;) ausserdem würd ich erstmal im Mietvertrag gucken ob Untermietung überhaupt erlaubt ist. Viele schliessen sowas komplett vertraglich aus. Lg.
Denn viele Nebenkosten wie Wasser etc werden auf Personen umgelegt.
Besser wäre, dass ein Teil der Betriebskosten auf Personen umgelegt werden können, sofern dies im Mietvertrag so vereinbart wurde. Für Wasser gibt es in der Regel entsprechende Zähleinrichtungen. Ein besseres, weil häufigeres Beispiel wären hier die Müllkosten gewesen.
Der Mieter ist nur dem Vermieter gegenüber verpflichtet, einen Zuwachs/Einzug oder die Absicht der Untervermietung mitzuteilen, bzw. um Genehmigung zu bitten. Der Vermieter wäre dann verpflichtet die Hausverwaltung zu informieren.