Darf sich mein Untermieter beschweren, wenn Kinder in meiner Wohnung Fußball spielen?
Ich wohne als Vermieter in der oberen Wohnung und die Mieter in der unteren. Immer wenn die Kinder laufen beschweren sich die Mieter. Müssen meine Kinder damit aufhören?
17 Antworten
Natürlich darf sich der Untermieter beschweren. Auch wenn Kinder da sind heisst das nicht das sie in der Wohnung Fußball spielen dürfen. Das kann man draussen machen. Der Untermieter muss nur den "normalen" Lärm den Kinder machen dulden. Aber Fußball in der Wohnung spielen gehört sicher nicht dazu. Und auch du als Vermieter hast dich an gewisse Regeln zu halten. Schliesslich bekommst du auch Miete und erwartest das der Mieter sich an gewisse Regeln hält. Kinder machen zwar naturgemäss Lärm aber man muss ja nicht gleich übertreiben.
Nein weil es da immer noch dein Haus ist ! Aber wenn du es ihnen sagt musst du dich nicht wundern, wenn sie ausziehen.
Kindern kann man nicht verbieten, durch die Wohnung zu laufen. Fussballspielen sollten sie allerdings draußen, das ist ja wohl auch nicht zu viel verlangt.
Kinderlärm muss in einem Gewissenmaß geduldet werden , kommt aber auf das Alter der KInder an
Von 12 - 15 Uhr und nach 22 Uhr gibt es eine sogenannte Mittagsruhe bzw. Nachtruhe. In der Zeit können sich Mieter darüber beschweren, ansonsten nicht.
Mittagsruhe gibt es kaum noch irgendwo. und über unerträgliche Lärmbelästigung darf man sich immer beschweren, nicht nur in den Ruhezeiten.