Muss der hälftige Miterbe eine Sicherheitsleistung bei einer Zwangsversteigerung, wenn er eine Bietergemeinschaft mit einer anderen Person eingeht erbringen?
3 Antworten
Wer mitbieten will muß die Sicherheitsheistung auf das angegebene Konto hinterlegen. Wenn sich mehrere zusammen tun , machen die das als Gemeinschaft .Interne Aufteilung egal , einer kann nur der Sprecher sein .
die Sicherheitsleistung kann erbracht werden durch:
1. rechtzeitige Überweisung, ca. 1 Woche vor dem Termin, ausschließlich auf ein bestimmtes Konto der jeweiligen Justizkasse des Landes (nachfragen!)
2. Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks, frühestens am dritten Werktag vor dem Termin ausgestellt von einem inländischen Kreditinstitut oder der Bundesbank und in Deutschland zahlbar
3. Bankbürgschaft, unbefristet, unbedingt und selbstschuldnerisch von, einem inländischen Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt
Die Bietergemeinschaft muss die Sicherheitsleistung 1 Mal erbringen. Jeder Beteiligte des Verfahrens ist berechtigt, die SL zu beantragen. Ist dies erfolgt und keine SL vorhanden muss das Gebot zurückgewiesen werden.
Jeder muss Sicherheit leisten, wenn diese von dem Gläubiger verlangt wird. Wer von der Gemeinschaft den Scheck usw. hinterlegt ist egal
Mit hat die Schutzgemeinschaft für Bank und Sparkassenkunden eV sehr geholfen - einfach googeln (Beitrag hält sich in Grenzen)