Flughafen Zoll beschlagnahmt alten Armreif aus Gold
Hallo zusammen, war heute meine Mutter vom Flughafen abholen, jedoch gab es Probleme beim Zoll! Die Beamten haben meiner Mutter ihren einzigen Armreif beschlagnahmt, welcher auch sichtbar alt war (ca. 20Jahre). Wir sollen nun einen Nachweis erbringen, wann und wo der Armreif gekauft wurde, etwa 500€ an Steuern zahlen und dazu bekommt sie noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ich halte das ja langsam für eine Willkür, wenn man deutlich sieht dass es kein Urlaubsmitbringsel ist. Man könnte ja hingehen und wirklich jede Person filzen, etwas findet man immer. Sei es das Handy oder der Rasierer ohne Rechnung oder die geerbten Ohrringe von der Großmutter.
6 Antworten
Recht hast Du mit Deiner Argumentation, doch das geschriebene Recht ist auf Seiten des Zolles. Strafrechtlich waere es zwar Steuerhinterziehung, doch die Beweislast liegt beim Zoll. Du willst die beschlagnahmte Ware ohne Zahlung zurueckbekomme, dann bist Du beweispflichtig. Beweise das Deine Mutter die Ware nicht eingefuehrt hat: Foto bei Abflug mit sichtbaren Armreif, Kaufbeleg, Schenkungsnachweis oder aenliches. http://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html Staatliche Willkuer dieser Art kommt oefter vor als Du denkst, bei leeren Staatskassen werden Beamte sehr erfinderisch. Wenn ihr keine fremden Belege des Erwerbsnachweises mehr habt. Gib eine eidesstattliche Versicherung ab, wenn der Zoll trotzdem immer noch auf Zahlung besteht, verklage diesen auf Herausgabe.
Dienstaufsichsbeschwerden etc. haben selten Erfolg, schon deshalb weil es die gleiche Behoerde ist, die es bearbeitet. Formel ist den Beamten wohl nichts vorzuwerfen. Wie Du bereits geschrieben hast er koennte jeden rausziehen, und irgendetwas versuchen zu finden. Vielleicht hat er gerade Stress mit seiner Frau gehabt, dann hat es zufaellig Deine Mutter getroffen. Da kannst Du aber nichts gegen machen solange es mit seinem Dienst abgedeckt ist. Sobald sie einen Nachweis haben, verlange den Gegenstand zurueck. Verklage den Zoll, wenn es sein muss nicht den dortigen Mitarbeiter. http://aging-und-praevention.de/nahrungsergaenzungen-f22/klage-gegen-zollwillkuer-t6829.html
Es gibt noch eine Möglichkeit die den Schmuck z.B. als deutsches Erzeugnis ausweist, auch ohne Kaufbelege.
Vor 20 Jahren wurden die Schmuckstücke zusätzlich zum Feingehalt auch mit den Herstellerpunzen und den Staatspunzen punziert. Auch wenn der Schmuck damals von einem Händler eingeführt worden ist, hat das staatliche Punzierungsamt die Einfuhrpunze auf das Schmuckstück punziert.
Ist eine der Staatspunzen oder eine deutsche Herstellerpunze (es gibt ein Verzeichnis über alle deutchen Hersteller seit dem diese Punzen vergeben wurden) auf dem Schmuckstück ersichtlich, wurde das Schmuckstück ohne wenn und aber in Deutschland verkauft, und somit alle Steuern bezahlt! Lass dies überprüfen.
Wer bitte hebt einen Beleg schon 20 Jahre auf, normalerweise keiner.
Info: Auch in Österreich ist dies so! Nur seit 2000 wird die staatliche Punze nicht mehr punziert, da es eine Novelle zum Punzierungsgesetz gab, hier ist die Herkunft des Schnuckstückes nur mehr über die Herstellerpunze (andere Namen: Verantwortlichkeitspunze - Namenspunze) zu ermitteln.
LG Goldschmiedemeisterin Evelyn Rauter
woran sieht man denn das es kein mitbringsel ist, wenn du in nem fremden land vielleicht irgendwo auf nem markt so ein gebrauchten goldring kaufst?
Wie soll man es denn beweisen ? Als ob Sie noch den Kassenzettel hätte... 20 Jahre vorbei..
vielleicht noch irgend ein foto auf dem sie den trägt
Leider ist das so! Für die Fahrt ins Ausland sollte man sich billgen Imitatschmuck zulegen; den Zoll juckt das nicht und den Dieb reut es!
Aus exakt diesem Grund habe ich mehrere Stücke 'Reiseschmuck', bei dem ich nicht so sehr aufpassen muss, dass ich nicht einen Ring irgendwo liegenlasse.
Auch der Zoll kann mir nichts anhaben!
Es ist aber leider oft so, dass die Leute aus Südafrika oder sonstwo her Gold und Diamanten mitbringen und die zollfrei schmuggeln.
Da hast Du in diesem Fall eben Pech gehabt und musst eine Nachweis bringen, dass es alter Besitz ist. Ein altes Foto, ein Reparaturrechnung oder sonst irgendwelche Unterlagen, dann bekommt Du das frei.
ich glaube ja kaum, das ein Foto ausreichend ist, einen versuch ist es aber bestimmt wert, müssten wir mal schauen ob ev. ein Foto vorhanden ist
Ein älteres Foto aus dem ungefähr das Datum ersichtlich ist und der Gegenstand abgebildet ist, müsste doch eine klarer Beweis sein.
Lass die Beamten ihre Arbeit machen.
schreibt hier ein Zollbeamter nehme ich an
genau
Hilfreich.
ich überlege mir noch zusätzlich ob ich gegen den Beamten ein DO Verfahren einleiten sollte, die Beförderung in nächster Zeit könnte er vergessen