Dürfen meine Kinder tatsächlich neuerdings in meinem Beisein keine Rubbellose ziehen?
Gelegentlich, wenn meine Kinder mich zum Lotto-Shop begleiten, kaufe ich ihnen ein Rubbellos. Bisher durften sie das natürlich selbst ziehen - aber gerade eben hielt die verkäuferin die Hawnd davor : "NEIN- Ihr dürft das nicht mehr- tut mir leid, ist so ich habs mir nicht ausgedacht." Stimmt das ? Ich bin doch die Person, die das Glücksgeschäft eingeht. Bei Gewinnen löse ich die Lose ein - die Kinder bekommen das Geld ja dann eigentlich von mir.
Gibts dann auf der Kirmes auch keine Losbuden mehr ? - Dürfen dort auch nur Erwachsene losen ?
Ich glaub das nicht so recht...weiß da jemand was genaueres ?
Vielen Dank !
6 Antworten
Kinder dürfen in der Öffentlichkeit nur auf Volks- od. Schützenfesten, Jahrmärkten od. Ähnliches und NUR unter der Voraussetzung, dass der Gewinn in Ware von geringem Wert besteht, mitspielen. Siehe §6 Abs.2 JuSchG Also noch nicht mal 1 Kreuz im Lotto. Ebenso darf es ihnen auch nicht zugängl. gemacht werden (Fürsorgepflichtsverletzung des gesetzl. Vertreters) Somit hatte die Verkäuferin REIN RECHTLICH GESEHEN recht.
wenn du deinen Namen dafür hergibst, dürfen auch deine Kinder die Lose ziehen. Dann hast du sie ja gekauft von deinem Geld und du bist diejenige, die wissentlich an dem Glückspiel teilnimmt. Ich glaube, da war die Verkäuferin etwas übervorsichtigt (was ich aber nachvollziehen kann, so schnell, wie man Ärger kriegt, wenn man den Jugendschutz nicht beachtet).
Gewinn Lotterie ist erst ab 18 erlaubt. Heißt deine Kinder dürfen nicht mehr ziehen, auch wenn du daneben stehst. Da müssen die Verkäufer streng sein... sonst könnten Sie ihren Job verlieren. Kinder dürfen kan auch nichts ins Casino
ja das dachte ich mir ja auch - ich bin doch in Echt die, die den Vertrag eingeht - die Kinder sind meine Hand, denn ich hab nie Glück ! und was ich ganz krass find- viele Lose sind optisch sehr Kinderansprechend und es gibt die bekannten Advents-Kalender, in die man selbst gezogene Lose stecken kann...
Nein. Du bist doch dabei. Kinder alleine dürfen es sicher nicht. Aber ansonsten ist es egal, ob Du das Rubbellos ziehst oder Deine Kinder.
Das stimmt nicht ganz, du musst der Verkäuferin sagen, das deine Kinder ein los ziehen dürfen!
Ich arbeite selber in einem Geschäft wo es Lose gibt. Die Kinder dürfen ziehen( als Glücksfee sozusagen) ,wenn ein Elternteil dabei ist, aber die Kinder dürfen das Los nicht selber bezahlen. Ich weiß, es hört sich doof an, ist aber leider so.
Genauso dachte ich es mir - sie sind eigentlich meine Glücksfee, da ich wirklich viel weniger Glück habe als sie... Wir hatten für diese Adventszeit für beide Kinder einen besagten Adventskalender ins Auge gefasst-da ich aber wirklich nie gewinne (kein Witz), wollte ich auch da, dass sie ziehen - können sie es nun nicht mehr- gebe ich das Geld dann doch lieber für andere Kalender aus !
Echt? Aber wenn ich dabei bin? Ein Kind darf doch auch einen Lottoschein ausfüllen, Hauptsache ich gebe ihn ab.