Bilder runterladen legal/illegal?
Ist es erlaubt, Bilder von Personen runterzuladen (z. B. aus WhatsApp Profilbilder und anderen sozialen Medien) und diese auf dem eigenen PC zu speichern. Kennt jemand den Gesetzestext, der darauf eingeht? Die Bilder werden nur privat genutzt (digitales Fotoalbum von Kontakten) und nicht veröffentlicht. Im Internet unterscheiden sich die Meinungen: Manche behaupten, dass die Urheberrechtsverletzung bereits beim Download beginnt, andere meinen, dass man erst bei einer Veröffentlichung um Erlaubnis bitten muss. Gibt es dazu bereits eine OGH-Entscheidung? Danke für Eure Antworten.
Schöne Grüße
3 Antworten
das reine runterladen und speichern auf dem eigenen Rechner nur zum eigenen persönlichen Gebrauch ist erlaubt nach § 53 UrhG (1)
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
zumindest so lange die Werke aus rechtmässigen/legalen Quellen stammen!
Ist es erlaubt, Bilder von Personen runterzuladen ... auf dem eigenen PC zu speichern.
Bis hierher ist alles in Ordnung. Urheberrecht § 51 (1)
Die Bilder werden nur privat genutzt (digitales Fotoalbum von Kontakten)
Hier schon nicht mehr. Urheberrecht § 51 (6). Denn, wenn ich das richtig verstehe, findet über das private Album eine Verbreitung statt, die, wenn eine bestimmte Anzahl an Kontakten überschritten ist (und die Zahl ist ehr klein), nicht zulässig ist.
Korrektur: Es muss heißen §53, nicht 51
Wenn man seine Bilder veröffentlicht, muss man davon ausgehen, das sowas passiert.