Eigentumsnachweis für Haftplfichtversicherung?

7 Antworten

Nennen wir das KInd mal beim Namen:

Es stinkt gewaltig!

Nehmen wir an, du verwechseltest nicht die Begrifflichkeiten Anschaffungsbeleg (dient der Wertermittlung) und Eigentumsnachweis (selbsterklärend). Spekulieren wir weiter, der Versicherer bestünde auf eine kostenpflichtige Expertise zum Schadenshergang und der Reparaturwürdigkeit, obwohl du nur von einem defekten Display sprachst...

Dann zweifelt die Gegenseite offensichtlich nicht nur deine Eigenschaft als dem Geschädigten, sondern auch den Schadenshergang als solchen an!

Beide Fakten würden keine Regulierungspflicht auslösen. Ich sehe schwarz für deinen Schaden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

sieht schlecht aus, bei einem kauf von solchen Geräten immer die Rechnung mitgeben lassen.

Diesen gesamten Stress musst du nicht über dich ergehen lassen.

Nach §1006 BGB, wird vermutet, dass derjenige der eine Sache besitzt, auch Eigentümer der Sache ist. Sofern die Versicherung Zweifel an deiner Schilderung hat, müsste sie diesen auch beweisen.

Du als Geschädigter musst der Versicherung in erster Linie die Schadenshöhe belegen. Dies geht am einfachsten mit einem Kostenvoranschlag über die Instandsetzung. 

Um weitere Diskussionen mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen, solltest du dir Gedanken darüber machen, ob du nicht doch vielleicht eine Person benennen kannst, die bestätigen kann, dass du das Laptop erworben hast. (Zeuge = genauso gut wie ein Kaufbeleg ;-) )

Viel Glück 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Dekkert  06.07.2018, 15:28

"...solltest du dir Gedanken darüber machen, ob du nicht doch vielleicht eine Person benennen kannst, die bestätigen kann, dass du das Laptop erworben hast..."

Ein Schelm, der Böses dabei denkt :)

MoechteAWissen  06.07.2018, 15:36
@Dekkert

Denkbar ist wie immer vieles...

Der Schilderung nach, kann ich erstmal nichts bedenkliches erkennen. 

Davon ab, wird nirgendwo mehr beschissen, als bei den Versicherungsvertretern selbst. Wenn ich mir da so mache "Hilfeleistung" anschaue, wird mir ganz schlecht ;-)

Dekkert  06.07.2018, 15:40
@MoechteAWissen

Eben. Deswegen sollte der Mantel des Schweigens darüber gebreitet werden. :)

MoechteAWissen  06.07.2018, 16:12
@Dekkert

na dann Pssst ;)

dass eine Reparatur o.Ä. ohne Eigentumsnachweis nicht möglich sei.

Kam diese Auskunft von dem zuständigen Versicherungsvermittler, oder von der Schadensabteilung des Versicherers?

Diese Antwort ist unüblich, da ein Nichtkaufmann überhaupt keine Rechnungen aufheben muss.

Das Notebook habe ich privat von einer Privatperson gekauft und bar gezahlt.

Was dir doch sicherlich diese Privatperson schriftlich bestätigen könnte!

DasWurmi 
Beitragsersteller
 06.07.2018, 14:20

Die Antwort kam zunächst von der Versicherung selbst. Nachdem ich Ihnen das Problem geschildert habe (wie hier) kam das gleiche nochmal von der hinzugezogenen Gutachten-Firma.

Schriftliche Bestätigung der Privatperson ist eher schlecht, da ich die Person nicht wirklich kenne (Kauf über Kleinanzeigen)

DerHans  06.07.2018, 14:33
@DasWurmi

Und wer sagt dann dem Versicherer, dass du nicht ganz gezielt, ein beschädigtes Gerät gekauft hast, um es jetzt als Versicherungsschaden anzumelden.

das soll alles schon vorgekommen sein.

Apolon  06.07.2018, 16:45
@DasWurmi
Schriftliche Bestätigung der Privatperson ist eher schlecht, da ich die Person nicht wirklich kenne (Kauf über Kleinanzeigen)

Aber die Anschrift dieser Person hast du doch mit Sicherheit!

Dann schreib sie an.

Möglich wäre natürlich auch, dass für diesen Laptop bereits eine andere Person eine Schadensmeldung abgegeben hat und die Schadenshöhe ersetzt bekam.  

Dann wird es wohl auf versuchten Versicherungsbetrug hinaus laufen.

Grundsätzlich hast du nur Anspruch auf eine Zeitwertentschädigung.

Dafür musst du natürlich deinen Einstandspreis nachweisen können.

Wenn du gar keinen Nachweis hast, könnte der Versicherer ja auch annehmen, dass du dieses gerät aus dem Schrott geholt hast, und es jetzt zu Geld machen willst.

MoechteAWissen  06.07.2018, 15:07

..und wenn der "Zeitwert", den Ursprungs-Anschaffungswert übersteigt ? ;-)

DerHans  06.07.2018, 16:49
@MoechteAWissen

Auch deswegen will der Versicherer ja wissen, zu welchem Preis das Gerät erworben wurde. Das wäre ja der maximal entstandene Schaden,

Da es sich ja um eingebraucht gekauftes Modell handelt, kann es ja nicht um den Ladenpreis gehen. (Da hätte man ja auch eine Rechnung)