Ist weißlicht am Fahrzeug erlaubt wenn es blinkt?
Jeder fragt sich ob man blau oder gelblicht an privatfahrzeugen benutzen darf, ob es für die fahrt zur Wache ist oder als first responder.
Wie schaut das ganze aber mit Weißlicht aus?Ist dass zum Warnen der anderen Verkehrsteilnehmer erlaubt?
4 Antworten
Jeder fragt sich ob man blau oder gelblicht an privatfahrzeugen benutzen darf.....
Nö......, das fragen sich bloß Feuerwehr- Frischlinge die meist gerade mal ein paar Monate dabei sind und die ihre eigene Wichtigkeit beim Einsatz maßlos überschätzen.
Fahr in normalem, vernünftigen Tempo zum Gerätehaus, dann brauchst du auch niemanden zu " warnen ".
Zum warnen gibt es die Hupe .. ! Vielleicht versteh ich auch nicht genau worum es geht.. ^^
http://www.retter.tv/de/feuerwehr.html?ereig=-Darf-ein-Feuerwehrmann-auf-Einsatzfahrt-im-Privat-Pkw-Sonderrechte-in-Anspruch-nehmen-&ereignis=15887 sonst schau mal hier rein..
Gesetzlich normiert ist nur die Benutzung von blauem und gelbem Blinklicht. Es gibt wohl gerade eine Internetinitiative die eine gesetzliche Regelung von grünem Blinklicht schaffen will. Dies soll dann für Angehörige von Hilfsorganisation sein.
Nach der Straßenverkehrszulassugsverordung sind keine zusätzlichen Lichtquellen am Fahrzeug erlaubt.
Laut dem Gesetz ist jede Farbe einer Zusatzleuchte verboten, du darfst also keine Zusatzleuchte anbringen und benutzen (egal ob weiß, blau, gelb, orange, lila oder grün!)
LG