Muss der Arbeitgeber über die Urlaubstage Buch führen?
Hallo, mal eine Frage an die arbeitsrechtlich bewanderten;
Inwieweit (bin Angestellter) ist der Arbeitgeber verpflichtet, über die Zahl der zu gewährenden und genommen Urlaubstage Buch zu führen? Oder muss ich das im Zweifelsfalle selber machen? Hintergrund ist, daß ich eben keine Abrechnung der Urlaubstage kriege, und hier hätte ich für mein nächstes Gespräch mit meinem AG ein bißchen "Argumentationshilfe"
13 Antworten
Bei uns führt der Arbeitgeber Buch darüber - und sicher auch woanders. Das ist ja in seinem Interesse, dass er Bescheid weiß - und der Arbeitnehmer nicht mehr Urlaub nehmen kann, als ihm zusteht.
Deshalb gibt es bei uns auch Urlaubskarteikarten, mit denen man den Urlaub beantragt, der Chef ihn genehmigt und anschließend gehen sie in die Personalabteilung, wo geprüft wird, ob ein Urlaubsanspruch besteht.
Unabhängig davon sollte man aber selbst auch einen Überblick darüber haben.
Der Arbeitgeber führt selbstverständlich Buch über die Urlaubstage die jeder Arbeitnehmer bereits genommen hat. Wie sonst kann der Arbeitgeber verfolgen, dass jeder Arbeitnehmer nur den Urlaub nimmt, der ihm zusteht.
Der Arbeitgeber ist aber nur dann verpflichtet dem Mitarbeiter eine Abrechnung seiner Urlaubstage zukommen zu lassen, wenn dies tatsächlich so vereinbart war.
Sie sollten als Arbeitnehmer ebenfalls Buch führen wieviel Urlaub Sie genommen haben und wieviel Urlaub Ihnen noch zusteht, oder wollen Sie sich tatsächlich alleine auf die Aufzeichnungen des Arbeitgebers verlassen?
Wenn Sie tatsächlich unsicher sind welche Urlaubsansprüche Sie noch haben, können Sie selbstverständlich bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen. Wenn vereinbart wurde, dass der Arbeitgeber die Urlaubstage beispielsweise in der Gehaltsabrechnung angibt, können Sie auf diese Vereinbarung verweisen.
P. K.
Wie will der Betrieb sonst nachprüfen, ob der Arbeitnehmer nicht mehr Urlaub beantragt, als ihm zusteht?
Einen Betrieb, der seine Urlaubsbuchführung vollkommen den Beschäftigten selbst überlässt, würde ich als Saftladen betrachten.
Ob es dafür gesetzliche Vorschriften gibt, könnte man ergooglen, aber ich kenne kein Lohn-Buchhaltungsprogramm welches nicht automatisch mit erfasst. Denn diese Position muss eigentlich in den Grunddaten eingegeben sein. Da eine 0 erlauben die Programme nicht, denn Urlaub ist gesetzlich vorgegeben.
Normalerweise ist auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung angegeben, wieviel Urlaub im entsprechenden Monat genommen wurden und der Resturlaub. Wo ist das Problem?