"Anzeigepflicht" der Heirat gegenüber Arbeitgeber?

4 Antworten

Sollte Dir doch egal sein, oder? Wir leben nicht mehr im Mittelalter und gegen Benachteiligungen kann man etwas unternehmen, wenn sie stattfinden.

Deine Heirat solltest Du Deinem Arbeitgeber schon melden, warum hast Du Angst davor? Es gibt viele Arbeitgeber die sogar lieber verheiratete Mitarbeiter haben weil diese zuverlässiger sind als unverheiratete. Und Deine Befristung kann nicht verkürzt werden. Ob Dein AV verlängert wird bestimmt nicht von Deinem Familienstand abhängig sein.

Mir ist kein Gesetz bekannt, dass Dich dazu verpflichtet, dem AG mitzuteilen, dass Du heiratest. Private Dinge gehen den AG in der Regel auch nichts an. Und wenn er es in diesem Fall noch nicht mal wegen Namensänderung oder Steuerklassenwechsel erfährt, ist es doch perfekt!

Hier ein guter Link bezüglich der Pflichten des Arbeitnehmers.

http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_01.html

Sie brauchen keine Nachteile zu befürchten, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber nicht mitteilen, dass Sie geheiratet haben. Da sich weder Namen noch Steuerklasse ändern, wird er das höchstwahrscheinlich auch nicht erfahren.

Folgender (verschmerzbare) Nachteil könnte drohen:

Sofern vereinbart wurde dass Ihnen bei Ihrer Hochzeit eine bezahlte Freistellung zusteht, müssen Sie auf diesen Extratag (oder zwei) verzichten, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Hochzeit nicht anzeigen.

Ich habe den Eindruck, dass es mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber nicht zum Besten steht. Sie sollten in sich gehen - ist der Arbeitgeber tatsächlich so gestrickt, sollten Sie, zumindest mittelfristig über einen Jobwechsel nachdenken, denn ein Arbeitsverhältnis funktioniert nur dann, wenn beide Seiten ehrlich miteinander sind.

P.K.