Muss der Anteil am Haus ausgezahlt werden?

4 Antworten

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Wenn er seinen 1/4 Anteil nicht nutzt, und ihr in dem Haus wohnt, kann er zumindest eine Nutzungsentschädigung verlangen. Als Vermieter, sofern das 1/4 nicht räumlich klar beschrieben, könnt ihr nur gemeinsam auftreten.

Ansonsten kennt auch Österreich den Begriff Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Ohne Konsequenzen wird die Entscheidung nicht bleiben, wenn der Stiefbruder seinen 1/4 weiter vererbt: seid ihr auch nicht weiter.

Ich denke nicht, dass sich die Vorschriften zu Deutschland hier so stark unterscheiden.

"Hat er ein Recht darauf es ausbezahlt zu bekommen" Ein Recht darauf hat er nicht, wenn er seinen Teil nicht nutzt ist es sein Pech. Aber er darf ihn ohne euer Einverständnis vermieten

Er muss das mit deiner Großmutter regeln, Geld von ihr bekommen. Die nächsten Erben sind sicher froh, dass er draussen ist und können ihr das Geld geben.

er kann das haus teilversteigern lassen, wenn ihr ihn nicht auszahlt.