Muss der Anteil am Haus ausgezahlt werden?
Die Situation sieht so aus, dass meine Familie (meine Mutter, meine Schwester und ich) in einem Haus lebt (in Österreich) das zur hälfte meinen Urgroßeltern gehört hat. Das Haus wurde dann aufgeteilt zwischen meiner Großmutter und ihrem Stiefbruder.
Der Stiefbruder möchte nun seinen Anteil (1/4), den er nicht nutzt, von meiner Mutter und meiner Oma ausbezahlt bekommen.
Hat er ein Recht darauf es ausbezahlt zu bekommen oder kann meine Familie es schlicht ablehnen ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen?
4 Antworten
Wenn er seinen 1/4 Anteil nicht nutzt, und ihr in dem Haus wohnt, kann er zumindest eine Nutzungsentschädigung verlangen. Als Vermieter, sofern das 1/4 nicht räumlich klar beschrieben, könnt ihr nur gemeinsam auftreten.
Ansonsten kennt auch Österreich den Begriff Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Ohne Konsequenzen wird die Entscheidung nicht bleiben, wenn der Stiefbruder seinen 1/4 weiter vererbt: seid ihr auch nicht weiter.
Ich denke nicht, dass sich die Vorschriften zu Deutschland hier so stark unterscheiden.
"Hat er ein Recht darauf es ausbezahlt zu bekommen" Ein Recht darauf hat er nicht, wenn er seinen Teil nicht nutzt ist es sein Pech. Aber er darf ihn ohne euer Einverständnis vermieten
Er muss das mit deiner Großmutter regeln, Geld von ihr bekommen. Die nächsten Erben sind sicher froh, dass er draussen ist und können ihr das Geld geben.
er kann das haus teilversteigern lassen, wenn ihr ihn nicht auszahlt.