Muss das jobcenter die Gaskosten übernehmen?
Ich finde diesbzgl. bei Google sehr unterschiedliche Aussagen. muss das Jobcenter die Gaskosten übernehmen oder müssen diese selbst gezahlt werden ?
11 Antworten
Wenn du eine Gasheizung hast und mit Gas die Heizung der Räume betreibst - dann ja. Denn das JC übernimmt ja für alle die "Kosten für Unterkunft und Heizung".
Wenn es sich um Gas zur Warmwasserbereitung handelt, kann man diese Kosten auch geltend machen, denn die Kosten für Warmwasser gehören zur Miete.
Geht es um Gas für den Küchenherd zum Kochen - dann : nein.
Denn die Energie für die Haushaltsgeräte sind aus der Regelleistung zu bezahlen.
Wenn du aber Gas sowohl für den Warmwasserboiler wie auch für den Herd beziehst, dann kannst du nur einen Teil der Gaskosten geltend machen.
Wie das genau gehandhabt wird bei euch, das kann dir am besten dein JC erzählen.
Wenn das Gas zu den Heizkosten gehört: ja, bis zu einer max. Grenze der Mietkosten.
Wenn es zum Kochen gehört, ist es in den Lebensunterhaltskosten enthalten und wir nicht extra erstattet.
ich galube aber, daß meine Heizung aber mit Gas erhitzt wird, weil dann schaltet sich immer der Durchlauferhitzer im Bad ein....
Hab diesbezüglich auch gerade tierisch Probleme. Hab Anfang des Jahres meine Endabrechnung mit Gas in den Briefkasten der Arge geworfen. Jetzt hab ich Sperrankündigung für Gas erhalten. Hab dann vom Energieversorger erfahren das die Arge keine Abschläge seit Januar mehr gezahlt hat. Auf Nachfrage beim Sachbearbeiter der Arge hieß es sie wären dazu nicht mehr verpflichtet ind ich hätte mich darum selbst zu kümmern. Außerdem hätte das im Bewilligungsbescheid drinnen gestanden. Hab jetzt im Bescheid geguckt, da steht kein expliziter Hinweis daß ich die Abschläge selbst zahlen muss. Die meinten ich muss mich jetzt erst mal selbst um das Problem mit der Sperrung kümmern und gucken ob ich Ratenzahlung machen kann (obwohl die genau wissen das auf Abschläge so was nicht möglich ist). Hab dann Energieversorger angerufen. Aber der ist weder bereit Ratenzahlung zu machen, noch einen Aufschub zu gewähren bis das mit der Arge geklärt ist. Donnerstag wird gesperrt, Montag ist Feiertag und Mittwoch ist die Arge hier geschlossen. Dienstag muss ich zu meinem Minijob, sonst verdiene ich nix. Und von meinem Sachbearbeiter wurde ich schon frecherweise darauf hingewiesen daß die Bearbeitungszeit 14 Tage beträgt, falls ich das nicht selbst regeln kann, und dann kommt es noch drauf an ob sie das übernehmen oder nicht. Jetzt muss ich gucken daß Strom und Wasser nicht auch noch gesperrt werden. Denn Wasser haben sie auch nicht gezahlt. Strom habe ich denen damals den Auftrag gegeben direkt von meinem Arbeitslosengeld 2 zu überweisen. Aber das wird nach meiner jetzigen Feststellung auch nicht mehr gemacht. Meine Mutter ist davon auch betroffen. Sie wohnt zur miete bei mir. Das weiß die Arge.
Die Heizgaskosten muß das Jobcenter übernehmen. Falls dein Verbrauch aber unangemessen hoch ist, kann dich das Jobcenter auffordern, die eine neue Wohnung mit geringeren Heizkosten zu suchen.
Soweit mir bekannt, wird aber das "Kochgas" vom Gesamtverbrauch abgezogen. diesen Anteil mußt du selbst tragen.
Das JC übernimmt u. a. die Heizkosten. Dazu gehören die Kosten der Heizenergie wie z. B. Gas.
Wenn aber nur mit Gas kochst oder/und Warmwasser aufbereitest, werden diese Kosten nicht übernommen.