Muss Briefkasten beschriftet sein? Regelung der Agentur für Arbeit?
Servus,
ich habe mal gehört das die Agentur für Arbeit ihre "Klienten" dazu verpflichtet, ihren Briefkasten korrekt beschriftet zu haben, damit eine Zustellung von briefsendungen gewährleistet werden kann. Ist das korrekt? Gibt es da eine offizielle Stellungnahme seitens der Agentur für Arbeit? oder ist die Aussage schlicht weg nicht korrekt?
Sollte es eine offizielle Aussage geben, bitte um Quellenangabe.
Vielen Dank für alle die sich die Mühe machen :)
7 Antworten
Hey, war gar nicht so einfach darüber was zu finden. Es gibt ein Urteil darüber.
...Der Arbeitslose müsse vielmehr gegenüber dem Arbeitsamt seinen Wohnort so genau bezeichnen, daß Postsendungen ihm unmittelbar, dh ohne Verzögerung durch Nachforschungen, ohne Einschaltung dritter Personen und ohne Abhängigkeit von Zufallen zugestellt werden könnten. Lebe ein Arbeitsloser mit anderen Personen zusammen, müsse er durch weitere Maßnahmen dafür Sorge tragen, daß der Postbote ohne weitere Nachfrage die Postzugangseinrichtung für ihn auffinden könne (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr22).
Hier der link: http://www.ra-kotz.de/erreichbarkeit.htm
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen gruss
jeder briefkasten sollte korrekt beschriftet sein - egal, von wem du post bekommen könntest...
oder soll der briefträger "brief-roulette" spielen , weil er nicht weiss, wo die post hineinverteilt werden soll...
also echt...bei manchen fragen frage ich mich wirklich, ob hier überhaupt noch nachgedacht wird...
Es geht hier nicht um mich, sondern nur allgemein. ( ich bin kein Klient der Agentur).
Ich steh auf der anderen Seite, daher ist das wichtig für mich. Denn diese Frage ist aus der sicht eines Briefzustellunternhmens gestellt.
Jede Person in Deutschland muss eine ladungsfähige Anschrift nachweisen, wenn er nicht als Person ohne festen Wohnsitz (mit entsprechenden Konsequenzen) eingestuft werden will. Zur ladungsfähigen Anschrift gehört auch zwingend ein mit Namen versehener Briefkasten.
Schau auch mal in den folgenden Link - ich denke, die Info sagt eigentlich alles.
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,4805,-briefkasten-beschriften.html
Das LG Berlin sah darin eine arglistige ...Vereitelung des Zugang, da der Mieter einen mit seinem Namen beschrifteten Briefkasten bereit halten muss.
Sorry Heinmueck, aber das ist in meinen Augen eine eindeutige Aussage, nicht nur auf einen speziellen Fall bezogen.
Ich korrigiere mich insoweit, dass das Wort zwingend nur eingeschränkt zu verwenden ist - nämlich in Mietwohnungen. Hausherren in eigenem Haus können sicher auf einen Briefkasten verzichten.
Soweit ich weiß darf der Postbote sowieso keine Post in einen unbeschrifteten Briefkasten werfen, auch wenn er weiß, zu wem der gehört. Daher denke ich schon, daß die Arbeitsagentur darauf bestehen darf.
Quellenangabe kann ich nicht nennen, aber du bist ja verpflichtet für das amt erreichbar zu sein, und wenn dir aufgrund eines nicht beschrifteten Briefkastens keine post zugestellet werden kann, bist du ja nicht erreichbar. Von daher denke ich, dass das durchaus richtig ist.
Jep, DH.. Genau diese Begründung wurde mir damals auch mittgeteilt..
Es könnte der Eindruck entstehen, man müsse eine Briefkasten haben. Das ist allerdings nicht vorgeschrieben (ich habe auch keinen).
Der Einzelfall hinter dem Link ist auch nicht zu verallgemeinern. Es gibt z. B. unzählige "Prominente" in Berlin, die z. B. nur ihre Initialen am Briefkasten stehen haben. Der Briefträger findet sie trotzdem.
Eine ladungsfähige Anschrift ist eben nicht unbedingt mit einem beschrifteten Briefkasten verbunden.