Aufsichtspflicht im Offenen Ganztag
Liebe Community,
ich arbeite im Offenen Ganztag an einer Grundschule, sprich in einer Nachmittagsbetreuung. Innerhalb unseres Teams beschäftigt uns die Frage der Aufsichtspflicht. Weiß jemand ob dort das Schulrecht und die damit einhergehende Aufsichtspflicht bindend ist. Oder greift dort eher das Jugendrecht?? Detailliert: Muss dauerhaft eine Aufsicht gewährleistet sein oder gibt es dort schwammige Aussagen mit Interpretationsspielraum?? Würde mich über eure Hilfe freuen, gerne auch Links zum Nachlesen.
Vielen Dank und schönen Abend,
Esteban
3 Antworten
Die Ganztagsschulbestimmungen differieren in den einzelnen Bundesländern.
In Bayern besagt die entsprechende Verordnung Folgendes:
2.6.1 Für die Teilnahme in der offenen Ganztagsschule gelten die jeweiligen Bestimmungen der Schulordnungen zur Aufsicht bei schulischen Veranstaltungen. Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler trägt die Schulleitung.
2.6.2 Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Lehrkräfte oder pädagogische Fachkräfte ist zulässig. Die Verpflichtung der Schulleitung nach Nr. 2.6.1 bleibt dabei unberührt. Sie ist insbesondere für Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Aufsichtspersonen verantwortlich und hat durch entsprechende organisatorische Vorkehrungen und Anordnungen eine durchgehende Aufsicht durch geeignete Kräfte zu gewährleisten.
(Hervorhebung durch mich).
Was vielerorts nicht beachtet wird ist, dass die Personen, die technische oder naturwissenschaftliche Experimente durchführen mit den Sicherheitsbestimmungen und Regelungen des Kultusministeriums vertraut sein müssen und für den Bereich Sport eine fachliche Ausbildung haben müssen. Fußballspielen mit einem nicht besonders dafür ausgebildeten Erzieher ist in der schulischen Ganztagsbetreuung (zumindest in Bayern) nicht erlaubt.
Du bist also Erzieher? Natürlich musst du die Kinder beaufsichtigen...passiert einem Kind etwas, bist du dafür verantwortlich und wirst zur Rechenschaft gezogen! Genauso ist es bei Lehrern, Kindergartenerziehern ect.
Wenn du die Erzieherausbildung gemacht hast, hast du bestimmt irgendwann mal im Modul für Recht und Verwaltungslehre gelernt, dass die Aufsichtspflicht 8 Punkte umfasst - und einer davon besagt, dass man IN DER REGEL beim Kind / den Kindern bleiben muss.
ABER: Es kommt natürlich sehr stark darauf an, wie alt das Kind ist und was du ihnen subjektiv als Erzieher zutrauen kannst.
Einen 16jährigen kann man als Eltern (die ja schließlich auch Aufsichtspflicht haben) zum Beispiel unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes auch alleine in die Disco lassen und muss nicht mitgehen. Einen 2jährigen würde ich stattdessen wirklich (fast) immer beaufsichtigen.
Genauso würde ich es mit deiner Arbeit halten: Einer Gruppe Kinder , denen du von ihrem bisherigen Verhalten her zutrauen kannst, dass sie auch einmal für einen gewissen Zeitraum alleine bleiben können, würde ich diesen Freiraum auch gewährleisten. Natürlich ist das vorherige Besprechen der Regeln (also "Hier könnt hier bleiben und dürft das und das machen, aber das und das nicht und falls irgendetwas sein sollte, findet ihr mich da und da") und regelmäßige Stippvisiten, um zu kontrollieren sind trotzdem Pflicht und sollten sie dein Vertrauen missbrauchen, muss natürlich eine dementsprechende Strafe erfolgen - doch auch Kinder brauchen nicht immer die Beaufsichtigung von Pädagogen, vieles regeln sie wirklich ganz gut untereinander.
Ich bin selbst Erzieherin, arbeite zwar nicht an einer Grundschule, aber im Hort und wir haben den Kindern wirklich viele, viele Freiheiten gegeben - allerdings immer mit der festen Einteilung, welche Erzieherin heute welchen Raum trotzdem noch im Auge behält, dem vorherigen Besprechen der Regel mit den Kindern und natürlich mit Konsequenzen, wenn sich nicht an diese Regeln gehalten wurde.