Vorstellungsgespräch per Brief von Leihfirma mit Androhung zur Meldung, korrekt?
Hallo Liebe GF User,
ich habe ein Problem und benötige mal eure Hilfe. Nicht nur schreiben Ja du musst. Nur antworten wer es weiß, ich bitte euch:
Ich beziehe seit 9 Tagen ALG 1, da mein Vertrag wegen Corona ausgelaufen ist. Heute bekam ich einen Brief von einer Zeitarbeitsfirma, mit folgenden Satz:
"durch die Agentur für Arbeit haben wir erfahren, dass Sie aktuell auf der Stellensuche sind. Daher möchte wir Ihnen ein Vorstellungsgespräch am xx.xx.xxx um xx:xx geben, wo Sie sich Persönlich mit ihren Unterlagen vorstellen.
Da es sich um einen Vermittlungsvorschlag der Arbeitsagentur handelt, sind wir verpflichtet der Agentur Meldung zu geben."
Ist das wirklich so? Kann man mich eine Leihfirma "zwingen"?
Ich habe derzeit 17 laufende Bewerbungen, aber diese Leihfirma ist hier Bekannt als sehr unseriös, Sie zahlen den Mindestlohn, haben einen schlechten Ruf und vermitteln auch nur Arbeit ohne wirkliche Perspektive, desweiteren ist die Leihfirma von mir 52 KM entfernt und ich habe derzeit kein Auto.
Bitte um Hilfe. Danke
9 Antworten
Wenn darin keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten war, darf es normalerweise keine Sperrzeit geben, wenn du dich nicht oder ohne wichtigen Grund nicht vorstellen würdest.
Das die Firma durch den Vermittlungsvorschlag zur Rückmeldung verpflichtet ist ist korrekt.
Man muss dann zumindest auf Stellenangebote oder Vermittlungsvorschläge mit Rechtsbehelfsbelehrung reagieren, denn normalerweise ist jede Arbeit die legal ist, den körperlichen und geistigen Fähigkeiten entspricht zumutbar, es sei denn man hat einen anderen wichtigen und wenn möglich nachweisbaren Grund für die Ablehnung.
Beim ALG - 1 könnte das z.B. das Einkommen sein, wenn man also ein gutes ALG - 1 bekommt und nur Stellen mit Mindestlohn angeboten bekommen würde, dann könnte man sicher ohne eine Sperre befürchten zu müssen ablehnen.
Denn in den ersten 3 Monaten muss man keine Angebote annehmen wo man mehr als 20 % weniger Einkommen erzielt als vorher, für die nächsten 3 Monate dann nicht mehr als 30 % weniger.
Ab Monat 7 dürfte man dann noch ohne Sperre ablehnen, wenn man unter Berücksichtigung von berufsbedingten Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten dann weniger Nettoeinkommen hätte als man ALG - 1 bekommt.
Kannst du dir aus dem Internet einmal suchen ,, § 140 SGB - lll Zumutbare Beschäftigung " und auch gleich den ,, § 159 SGB - lll Sperrzeiten ", da kannst du nachlesen was du bei Ablehnung ohne wichtigen Grund für eine Sperre bekommen könntest.
Beim ersten Fehlverhalten dieser Art würden es 3 Wochen sein.
Die Entfernung ist nicht unbedingt ein Hindernis, die kann man mit guter Verbindung in angemessener Zeit schaffen, du wirst ja auch nicht in der Leihfirma arbeiten, die Entfernung kann dann also schon einmal geringer sein, wenn sie wissen das du kein Auto hast, dann wird dein Radius für deine Einsätze ggf.geringer ausfallen.
Bei einer Arbeitszeit ab 6 Stunden täglich ist im allgemeinen eine Pendelzeit von 2 1/2 Stunden zumutbar, also für Hin - und Rückfahrt, inkl.Wartezeiten und Fußwege.
Von der Leihfirma nicht, aber auf vorherige Beantragung im Regelfall von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter schon, derzeit ginge das alles telefonisch.
Je nach Leihfirma könnte sich das dann evtl. schon erledigt haben, wenn du kein Auto hast und nicht flexibel bist.
Danke dir für deinen Stern !
Bin davon gekommen, wurde Heute Morgen angerufen von einer anderen Firma, zweck Termin Arbeitsvertrag. Muss am Freitag nun zu einer anderen (besseren) Leihfirma um meinen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und fange Montag an zu arbeiten. Danke für deine Hilfe / Tipps.
Bitteschön und viel Glück
Ein entsprechender Vermittlungsvorschlag geht selbstverständlich sowohl an den AN als auch an den AG raus.
Aufgrund der Mitteilung hat Dich der AG nun eingeladen. Das ist erstmal ein positives Zeichen. Die Chance sollte auf jeden Fall wahrgenommen werden.
Im Rahmen einer guten Zusammenarbeit gehört der regelmäßige Austausch / die regelmäßige Rückmeldung zu den Vermittlungsvorschlägen zur üblichen "Geschäftsbeziehung". Der AG hat Kontakt zu seinem Ansprechpartner im Arbeirgeberservice , Du als AN mit Deinem Vermittler oder Berater.
Mit einer Sperrzeit hat das aber erstmal nichts zu tun.
Die Rückmeldungen werden dann zusammengeführt und einzeln bewertet.
Bin davon gekommen, wurde Heute Morgen angerufen von einer anderen Firma, zweck Termin Arbeitsvertrag. Muss am Freitag nun zu einer anderen (besseren) Leihfirma um meinen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und fange Montag an zu arbeiten. Danke für deine Hilfe / Tipps.
Super, freue mich für dich
Gehe zum Vorstellungsgespräch, wenn du feststellst, dass sie wirklich gegen den Tarifvertrag verstoßen (der für alle Mitarbeiter und Bewerber) ausliegen muss, dann kannst du etwas unternehmen.
Bezahlen sie tatsächlich nur den Mindestlohn verstoßen sie gegen den Tarifvertrag. Der sagt aus, dass selbst die schlechteste Eingruppierung noch mehr Geld bekommt als der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt. Wenn auch nur ca. 0,50€ aber das ist nur für die einfachen Helfer.
Das kannst du der Agentur für Arbeit dann mitteilen, eigentlich wird keine Branche so stark kontrolliert und reglementiert wie die Zeitarbeit. Daher bin ich verwundert, dass sie als unseriös bekannt ist und noch existiert. Die Lizenzen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gibt es nämlich zuerst nur auf Probe und wenn danach Verstöße festgestellt werden, ist die Lizenz dauerhaft entzogen.
Die Entfernung ist ein Problem das ich nachvollziehen kann. Allerdings wäre es nur für das Vorstellungsgespräch, die Einsätze finden bei den Firmen in deiner Umgebung statt.
Ja, die Zeitarbeitsfirmen können und sollen Meldungen bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter machen, meistens tun sie es nicht. Manchmal leider, dass sie es nicht machen.
Ich habe mich nun per eMail beworben mit Lebenslauf, wie ich sollte, und angemerkt, das ich keinerlei Möglichkeit habe, dorthin zu kommen und auch keine Fahrtkosten erstattet bekomme (steht im Brief), ob wir das Gespräch Telefonisch machen könnten, auch aufgrund der derzeitigen Situation.
Wenn der AG keine Fahrtkosten übernimmt, muss er das in der Einladung mitteilen.
Eine Erstattung ist ggf über die Arbeitsagentur/Jobcenter möglich. Frag dort mal nach.
Bin davon gekommen, wurde Heute Morgen angerufen von einer anderen Firma, zweck Termin Arbeitsvertrag. Muss am Freitag nun zu einer anderen (besseren) Leihfirma um meinen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und fange Montag an zu arbeiten. Danke für deine Hilfe / Tipps.
Ist das wirklich so? Kann man mich eine Leihfirma "zwingen"?
Wenn Du einen Stellenvorschlag von der Agentur für Arbeit bekommen hast, dann Ja.
Wenn Dir nur eine Einladung des Arbeitgebers (ohne Rechtsfolgenbelehrung) vorliegt, dann würde ich meinen Nein.
Die 52 km halte ich nicht so sehr für ein Problem. Es gibt öffentliche Verkehrsmittel.
Was die angebliche Unseriösität des Arbeitgebers betrifft - sofern diese nachweisbar bzw. öffentlich bekannt ist, kannst Du mit Deinem Arbeitsvermittler sprechen und ihn fragen ob er dazu bereit ist, den Vorschlag zurückzunehmen.
Ich habe mich nun per eMail beworben mit Lebenslauf, wie ich sollte, und angemerkt, das ich keinerlei Möglichkeit habe, dorthin zu kommen und auch keine Fahrtkosten erstattet bekomme (steht im Brief), ob wir das Gespräch Telefonisch machen könnten, auch aufgrund der derzeitigen Situation.
Auch, wenn ich Deine Situation verstehe ... "keinerlei Möglichkeit, dorthin zu kommen" glaube ich Dir nicht.
Ist aber nun mal so. Wohne in einem kleinen Dorf. Hier gibt es nur Bus, der fährt lediglich in die nächste Stadt, nicht weiter. Züge usw gibt es hier nicht. Habe sowohl bei NVV als auch RMV alles überprüft. Nur ein normales Taxi und ich werde und kann keine 60 - 80€ bezahlen nur für ein 10 minutiges Gespräch, wo man lediglich ein Bewerbungsbogen ausfüllen sollen und kein Fahrtgeld erstattet wird.
In der Regel darf Agentur dich schon dazu "zwingen", zu einem Vorstellungsgespräch zu gehen - sonst wird dir das ALG gekürzt. An deiner Stelle würde ich zum Vorstellungsgespräch einmal hingehen und quittieren lassen dass du da warst. Danach kannst du ja die mögliche Zusage von denen ablehnen und warten ob der Agentur dazu meldet.
Ist mir schon zweimal passiert und ich bin ohne Probleme davongekommen.
Die Arbeitsagenturen zwingen niemanden zu einer Arbeit. Mit den Rechtsfolgebelehrungen informieren sie Dich nur über Folgen, wenn Du Dich nicht bewirbst.
Die Rechtsfolgen treten jedoch nur ein, wenn das Stellenangebot zumutbar war und die Arbeitsaufnahme vereitelt wird.
Selbst wenn das Angebot nicht ganz im zumutbaren Rahmen liegt bzw die Firma einen schlechten Ruf hat und nur knapp über Mindestlohn bezahlt, ist es ein guter Einstieg zurück ins Erwerbsleben. Von weiteren Bewerbungen hält dich ja niemand ab . Es ist leichter sich aus einer Beschäftigung zu bewerben, als aus einer (längeren) Arbeitslosigkeit heraus.
Ich habe mich nun per eMail beworben mit Lebenslauf, wie ich sollte, und angemerkt, das ich keinerlei Möglichkeit habe, dorthin zu kommen und auch keine Fahrtkosten erstattet bekomme (steht im Brief), ob wir das Gespräch Telefonisch machen könnten, auch aufgrund der derzeitigen Situation.