Auszubildenden wegen Sorgfalt abmahnen?

7 Antworten

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Natürlich kannst du den Auszubildenden abmahnen. Ob die Abmahnung wirksam ist ist eine andere Frage. Ich würde erst einmal empfehlen die Arbeitsaufgaben und den workflow verbindlich festzulegen. Möglicherweise ist diese Schläfrigkeit auch einfach Unwissenheit. Nicht umsonst ist es eben ein Auszubildender. Wenn die Aufgaben klar definiert Sinn würde gegebenenfalls eine Abmahnung mehr Sinn machen. Anbei ein Link, falls noch Fragen rund um die Abmahnung stehen

http://www.kanzlei-mudter.de/abmahnung.html

Die rechtliche Seite hast du ja beantwortet. Was mich etwas irritiert ist deine Auskunft, dass er in 3 Jahren die Prüfung macht, lässt mich vermuten, dass er diesen Sommer angefangen hat. Das wirft bei mir die Frage auf: ist das dein 1. Azubi? 

Ich will dich nicht angreifen, ich würde mich nur freuen, wenn du dir ein paar Gedanken über dein eigenes Verhalten machst, bevor du alles auf den Azubi schiebst und eine evtl erfolgreiche Ausbildung im Vorfeld zum scheitern bringst. 

Falls du eigene Kinder  oder bereits Erfahrung als Lehrer gesammelt hast, ist dir bestimmt bekannt, dass jeder Mensch eine eigene Art besitzt um Dinge zu erlernen. Dann weißt du auch, dass Tadel oder Bestrafung selten einen Lernerfolg als Ergebnis  haben. Vielleicht hattest du auch in der Schule einen Mathelehrer, der dir erzählen konnte, was er wollte -du hast dich bemüht, es aber nicht verstanden. Dann kam mal 3 Monate eine Vertretung, der hat dir nichts anderes erzählt, aber auf einmal war das alles ganz logisch. 

Vielleicht solltet ihr euch also erst mal zusammen raufen und gemeinsam versuchen herauszufinden, wie ihr einen Weg findet, dass der zu lernende Stoff auch behalten wird. Deine Sprache versteht er im Moment scheinbar nicht, vielleicht ist ja ein Kollege/in da, die das gleiche Ziel mit einer anderen Sprache erreichen kann. Wenn es im Moment um Grundbegriffe geht, könnte das vielleicht auch ein nicht studierter Kollege sein. 

Buzkar 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 09:59

1. Er ist nicht der erste Azubi. Und er ist 19 Jahre alt, ich erwarte da einfach eine grundlegende Sorgfalt.

2. War die 3 Jahre einfach nur auf "nach 3 Jahren muss er die Ausbildung bestehen"

3. Bin ich nicht sein Lehrer, sondern leite ihn in seiner Ausbildung an.

4. Es geht mir nicht um verstehen, ich habe kein Problem damit, dass er langsam lernt. Ich habe ein Problem damit, dass er absolut schludrig ist und seine Zeit verschwendet in dem er Dinge 10 mal machen muss, weil er sie nicht korrekt ablegt/speichert und diese dann einfach weg sind.

5. Wenn es um lernmethoden geht geben wir ihm alle Möglichkeiten die er möchte. Wir haben begonnen mit Video-Tutorials, die kamen nicht so an, daraufhin haben wir von Büchern bis hin zur persönlichen Anleitung (aber auch wir können ihm nicht 8 Stunden am Tag jemand an die Seite setzen, das ist wirtschaftlich einfach nicht möglich und jeder, der was anderes sagt hat noch nie in unserem Feld gearbeitet) alles mögliche probiert. Es ist aber wie gesagt auch nicht das Lerntempo, das ein Problem darstellt, sondern die Sorgfalt bei den Arbeiten.

6. Will ich auch nichts zum scheitern bringen, sondern ihn etwas wachrütteln. Eine Abmahnung ist nicht nur eine Vorstufe der Kündigung sondern eben auch einfach eine härtere Rüge, die Konsequenzen aufzeigt. Das heißt auch noch lange nicht, dass er rausgeworfen werden soll. Das ist nicht der Fall!

kabbes69  01.12.2017, 13:22
@Buzkar

 Du musst dem Azubi keine 8h einen Aufpasser an die Seite stellen, das erwartet niemand und die Zeit hat niemand. 

Ich kann auch nicht beurteilen, ob bei deinem Azubi die Abmahnung den von dir gewünschten Erfolg bringt. Das könnt ihr nur im Betrieb entscheiden. 

Die Frage klären, wo kommt die Schludrigkeit her? Jemand der „manuell“ keine Ordnung halten kann, schafft das auch nicht digital. Nur eine Idee:  Organisier ihm ein Spielhaus mit entsprechend vielen Türen und lass ihn seinen handgeschriebenen Zettel in die richtige Tür legen.? Tür zumachen gleich speichern. 

Da fällt mir übrigens der Spruch unserer IT‘ler ein: Sobald du was gespeichert hast, kann ich es dir wiederbringen auch wenn du es „verloren“ hast und es im Nirvana des großen Netzes geistert ( solange ich es nicht erst in 14 Tage bemerke) Lügen die mich etwa an ;-) ? 

Der Chef kann abmahnen, nicht Mitarbeiter. Wenn er schludrig arbeitet muss man es ihm so erklären, dass er es versteht und daneben sitzen bleiben. Er ist dort um zu lernen und keine fertige Arbeitskraft.

Wenn es derart ausgeprägt ist muss man sicherlich mal klarere Worte sprechen.

MagisCor  30.11.2017, 15:45

Ich sage es nochmals : kehrt vor eurer Türe, er ist Azubi!!!

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 15:51
@MagisCor

Sie kennen die Situation doch gar nicht. Wenn ich jemandem, ohne zu übertreiben, über 6 Monate quasi alle 2 Tage darüber belehren muss, dass er sorgfältiger Arbeiten muss und er seine Sachen speichern muss, was nun wirklich keine Aufgabe für eine "Maschine" ist, dann ist es denke ich nicht übertrieben auch mal etwas ernstere Konsequenzen aufzuziehen.

Ich kriege auch Depressionen, wenn ich wie ein Tonband jeden Tag die gleiche Leier abspielen muss. Es geht dabei ja auch um die Zukunft des Auszubildenden. Wir wollen ihn wie gesagt nicht los werden, sondern einfach nur mal einen "Schuss vor den Bug" geben. Ich sehe es aus der Perspektive, dass er so niemals effektiv in unserem Berufsfeld arbeiten wird, wenn er die Sorgfalt nicht verbessert, denn dann wird er nirgendwo die Probezeit überstehen. Auch wenn sie das nicht glauben werden, will ich dass er sich Gedanken darüber macht, was das für seine Zukunft bedeutet und dass auch so etwas banales wie "ich hab mal wieder nicht richtig gespeichert" unter Umständen in Zukunft zu ernsthaften Konsequenzen führen kann.

Was heißt denn vor der eigenen Tür kehren? Wir stecken in diesen Azubi mehr Zeit, als die anderen 5 Azubis bei uns zusammen an Betreuung benötigen. Die schaffen es übrigens ordentlich zu speichern.

WelleErdball  30.11.2017, 16:00
@Buzkar

Natürlich kenne ich die Situation nicht und kann mich nur nach dem richtigen was in der Fragestellung und den Kommentaren steht. Wir brauchen hier auch keine Grundsatzdiskussionen führen. Die Hirarchie wird auch bei euch im Betrieb klar sein. Ihr habt keine Konsequenzen aufzuzeigen, Punkt. Das ist nicht eure Aufgabe.

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 16:03
@WelleErdball

Woher wollen Sie das denn wissen, dass es nicht unsere Aufgabe ist? Der Chef hat effektiv keine Berührungspunkte mit dem Azubi im täglichen Geschäft, das heißt er ist dort auf unsere Bewertung angewiesen und arbeitet dort mit uns zusammen. Die letzte Entscheidung hat natürlich der Chef, aber es geht um eine Maßnahmenempfehlung. Also äussern Sie sich doch wieder zu Internen Strukturen, die sie gar nicht kennen und beurteilen können.

WelleErdball  30.11.2017, 16:10
@Buzkar


Sie sich doch wieder zu Internen Strukturen, die sie gar nicht kennen und beurteilen können.

Ich kenne betriebliche Strukturen gut genug um zu wissen das Abmahnungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden können, dazu spielen auch Gesetze eine wesentliche Rolle, das Azubis unter einem besonderen Schutz stehen und das Abmahnungen ausschließlich vom Vorgesetzten mündlich oder schriftlich erteilt werden können. Ich habe lange genug studiert das ich dazu keine haltlose Belehrung brauche von jemanden der sich benimmt wie ein bockiger 5-jähriger dem sein Wille nicht gelassen wird.

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 16:34
@WelleErdball

Auch ich habe ein abgeschlossenes Studium, und ich benehme mich nicht wie ein bockiger 5-jähriger, sondern wollte einfach nur eine Antwort auf die Frage ohne von jemandem, der unsere Betriebsinternen Strukturen keine Ahnung hat, haltlose Belehrungen über Zuständigkeiten in eben diesem Betrieb zu erhalten. Mal abgesehen davon, dass es hier nicht um meinen Willen geht sondern um eine eventuelle Maßnahmenempfehlung.


Genau wegen der Gesetzeslage war meine Frage ja, ob es möglich ist deswegen abzumahnen. Ganz einfach. Ich habe nicht gesagt, dass ICH ihn abmahnen will, sondern ob es für den Betrieb möglich ist wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht einen Azubi abzumahnen, wenn er dadurch massiv seinen Ausbildungsfortschritt behindert.

WelleErdball  30.11.2017, 16:42
@Buzkar

Ich habe nicht gesagt, dass ICH ihn abmahnen will, sondern ob es für den Betrieb möglich ist

Diese Frage wurde lang und breit beantwortet.

Auch ich habe ein abgeschlossenes Studium

Dann scheinen Sie in diesem Studium an Eigenverantwortlichkeit und Eigenständigkeit nicht viel gelernt zu haben.

Sie werden den richtigen Weg finden!

Familiengerd  30.11.2017, 18:51
@MagisCor

@ MagisCor:

"kehrt vor eurer Türe, er ist Azubi!!!"

Das ist eine - sorry - bescheuerte Bemerkung. Azubis sind nicht sakrosankt!

Buzkar 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 10:52
@WelleErdball

Woran sie das beurteilen möchten, dass ich nicht eigenständig und/oder nicht eigenverantwortlich wäre ist mir zwar schleierhaft, aber zum Glück ist ihre Meinung über mich total irrelevant, da Sie sich nämlich wie ein Internet-Troll verhalten und mich sowieso nicht kennen.
Ihnen hat scheinbar Ihr Studium auch nicht viel in Punkto Benehmen gebracht.

Familiengerd  01.12.2017, 13:18
@WelleErdball

@ WelleErdball:

Die Hirarchie wird auch bei euch im Betrieb klar sein. Ihr habt keine Konsequenzen aufzuzeigen, Punkt. Das ist nicht eure Aufgabe.

Wo in der Frage ist die Rede davon, dass der Fragesteller selbst die Abmahnung aussprechen wolle??

Das ist für die Frage, ob ein Azubi wegen der beschriebenen Problematik überhaupt abgemahnt werden könne, auch vollkommen irrelevant!

Und selbstverständlich kann der Fragesteller (als  Ausbilder) eine solche Maßnahme anregen; da ist Deine Aussage "Ihr habt keine Konsequenzen aufzuzeigen, Punkt. Das ist nicht eure Aufgabe." völliger Unsinn!

Eine Bemerkung wie "jemanden der sich benimmt wie ein bockiger 5-jähriger dem sein Wille nicht gelassen wird." ist geradezu albern!!

Deine Argumente gehen völlig am Thema vorbei - trotz "Studiums"!

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 15:42

Das ist mir durchaus bewusst und wir bringen für diesen Auszubildenden auch wirklich extrem viel Aufwand auf um ihm zu ermöglichen die Dinge in seinem Tempo zu lernen. Es geht hierbei ja auch nicht um produktive Aufgaben, die er verhunzt. Darum geht es ja gar nicht. Das ich persönlich nicht abmahnen kann ist klar, aber auch darum geht es nicht, das ist ein Internes Thema.

Wir haben es ihm wirklich schon des öfteren Erklärt und Ihm aufgezeigt, dass er die Sorgfalt haben muss. Das Problem ist auch nicht das lernen, was zwar auch schleppen voran geht, wofür ich aber Verständnis habe, sondern einfach nur, dass man ihn keine 10 Minuten selbstständig an seinen Übungsaufgaben arbeiten lassen kann, ohne dass man die Sorge haben muss, dass gleich wieder alles weg ist.

WelleErdball  30.11.2017, 15:48
@Buzkar

Ist es möglich ihn deswegen abzumahnen?

Das ich persönlich nicht abmahnen kann ist klar, aber auch darum geht es nicht

Worum geht es dann? Das ist doch die Fragestellung und da klar ist das eben nur der Chef abmahnen kann stellt sich die Frage auch gar nicht.

das ist ein Internes Thema.

Richtig, es ist ein internes Thema und ein Thema zwischen Ausbilder und Azubi. Du oder andere habt die Möglichkeit mit dem Chef zu reden und er wird sich gegebenenfalls um alles weitere kümmern. Das ist seine Aufgabe und nur seine Aufgabe. Dazu braucht ihr euch nicht aufspielen.

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 15:53
@WelleErdball

Es geht darum, ob es unser Chef kann. Ich bin sein Ausbilder und überlege den Schritt meinem Chef vorzuschlagen.
Hier spielt sich niemand auf, ich möchte doch nur die Möglichkeit abfragen.... wieso ist man denn hier direkt der Buh-Man?

Schludriges Arbeiten ist relativ. 

Ich kann mich noch an meine Ausbildung erinnern. Die war auch nicht ganz einfach. Ich mußte als Azubi als Bankkaufmann auch perfekt funktionieren und das war zunächst nicht einfach. Obwohl ich in der Schule ein 1er oder 2er Schüler war heist es ja nicht daß ich fehlerfrei war. Auch mit 1 oder zwei Fehler hatte ich trotzdem noch meine 1-2 als Note und das war sehr gut. In der Arbeitswelt ist das aber nicht genug, denn da wird plötzlich erwartet daß man fehlerfrei und perfekt arbeitet. Das ist ein Schüler nicht gewohnt und ist schnell überfordert. Wenn er noch gerügt wird, wird er noch unsicherer was zu mehr Fehler führen kann. Daher kann ich den Azubi gut verstehen. Zudem ist ein Azubi den Stress noch nicht gewohnt. In der Schule kann man sich so viel Zeit lassen wie man will und keiner sagt was, aber im Arbeitsleben muß man mit Termindruck rechnen, was einem zusätzlich belasten kann. Es kann gut sein, daß er auch für den Job als künftiger Arbeitnehmer nicht geeignet ist, aber als Azubi kann er sich schon noch Fehler erlauben, auch wenn das nervt. Ich denke er wird mit der Zeit, damit meine ich nicht Tage oder Wochen, sondern Monate immer besser werden, wenn er den Job auch wirklich haben möchte. Das einzige was Dir übrig bleibt ist seine Arbeitsqualität entsprechend zu beurteilen bzw. zu rügen  und ihn ggfls. nach der Ausbildung nicht zu übernehmen. Aber eine Abmahnung oder eine Entlassung wäre total übertrieben.

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 15:59

Wie in anderen Kommentaren bereits erwähnt, geht es nicht um die Entlassung sondern darum, dass es über Monate bereits so geht und immer wieder das gleiche ist. Fehler sind okay, dass seine Aufgaben nicht immer korrekt gelöst sind - vollkommen okay. Dass er die ständig nicht speichert - nicht okay.

Es geht nur um den guten alten "Schuss vor den Bug"

christl10  30.11.2017, 16:03
@Buzkar

Da ich nicht die Hintergründe kenne warum er nicht speichert, kann ich nichts dazu sagen. Sorry, denn dafür kenne ich den Azubi nicht. Die heutige Jugend ist sowieso schwieriger und cooler geworden. Ich kann mich damit auch nicht unbedingt anfreunden. 

Möglicherweise mußt Du ihn täglich daran erinnern, damit es klappt. 

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 16:05
@christl10

Ich wollte in der Ausgangsfrage ja auch keine Bewertung der Situation, sondern ob eine Abmahnung wegen Sorgfaltspflichtsverletzung bei Azubis möglich ist.

christl10  30.11.2017, 16:06
@Buzkar

Das weis ich nicht!

Habe davon noch nicht gehört, denn er schädigt ja den Betrieb nicht und macht das evtl. auch nicht absichtlich. 

Was ändert denn dann eine Abmahnung? ...nichts! 

Eine Abmahnung ist eine vorankündigung einer Kündigung und kündigen kannst Du ihn deswegen nicht, nur schlecht beurteilen und nicht übernehmen. 

Lukas220999  30.11.2017, 16:22
@Buzkar

Eine Abmahnung wird ausgesprochen, dass es in einem Wiederholungsfall eine Kündigung gibt. 

Was willst du denn mit der Abmahnung erreichen? Diese kann übrigens nur ein Persnalverantwortlicher aussprechen. 

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 16:29
@christl10

Eine Abmahnung ist auch eine förmliche Rüge, die kann eventuell schon etwas mehr Wirkung zeigen, als nur ein Fingerheben eines Ausbilders. Darum geht es, den Wachrüttler.

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 16:30
@Lukas220999

Eine Abmahnung ist auch eine förmliche Rüge, die kann eventuell schon etwas mehr Wirkung zeigen, als nur ein Fingerheben eines Ausbilders. Darum geht es, den Wachrüttler.

Ich weiß, dass es nur ein Personalverantwortlicher kann.

Wie werden dem Azubi seine Aufgaben und Pflichten denn kommuniziert? Wird ihm immer nur gesagt was er zu tun hat?

Falls das so ist, warum machst Du keine schriftliche Einweisung mit den Aufgaben, weist auf die Sorgfaltspflicht hin und lässt Dir danach schriftlich bestätigen, dass es diese Einweisung gab?

Wenn er dann weiterhin schludrig ist, kannst Du ihm einen "Schuß vor den Bug" durch eine mündliche Ermahnung unter Hinweis, dass beim nächsten Mal eine schriftliche Abmahnung folgt, geben.

Vielleicht hilft das ihm und Dir.

Buzkar 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 16:39

Die Aufgaben erhält er z.T. mündlich, aber ich habe ihn z.B. mitschreiben lassen, habe dann drüber gelesen ob das okay ist. Das ganze hat er natürlich am PC mitgeschrieben. Am nächsten Tag komme ich ins Büro und er hat die Aufgabenstellung verloren, weil er nicht korrekt gespeichert hat o.ä..

Wir haben eigentlich hier eine sehr lockere Umgangsweise und es ist allgemein unüblich mir gegenzeichnen zu lassen, dass er die Aufgabe erhalten hat, aber vielleicht ist das tatsächlich noch ein weiterer Schritt.

Hexle2  30.11.2017, 16:51
@Buzkar

Es ist auf alle Fälle besser, als gleich eine Abmahnung zu geben.

Du zeigst, dass Du zwar Rücksicht nimmst und es Dir bewusst ist, dass es sich hier eben um einen Azubi und nicht eine ausgelernte, versierte Kraft handelt, Du aber auch Wert darauf legst, dass man sich an Vorgaben hält.

Am Beginn des Berufslebens ist noch vieles neu, da "ticken die Uhren" etwas anders als vorher in der Schule. Das lernen manche Azubis schneller, andere brauchen Unterstützung.

Wenn man gleich mit Abmahnungen kommt, verschreckt man den Azubi evtl. und er macht vor lauter Angst noch mehr Fehler.

Buzkar 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 10:04
@Hexle2

Ja, das mag ja auch alles sein und es gibt sicher noch ein paar Sachen die wir vorher machen. Es ging mir hier aber nicht um eine Beratung, wie wir mit ihm umgehen sollen, denn das kann hier niemand beantworten. Es kann vielleicht Hinweise geben, aber in der Frage ging es einfach nur darum, ob so eine Abmahnung bestand hätte.

Keiner der hier Antwortenden kann beurteilen, wie sich dieser Azubi verhält. Er ist total nett, freundlich, aber arbeitet schludrig. Es geht - nochmal - nicht um das Lerntempo, sondern nur um die Schludrigkeit. Daher sind diese ganzen Beratungen nett gemeint, aber nicht Zielführend für meine Frage. Er ist nicht unser erster Azubi und auch nicht der fünfte, aber der erste der ständig seine Aufgaben "verliert".