Muss bei einer Privatrechnung die Steuernummer angegeben werden.
Bislang war ich der Auffassung, dass eine Angabe der Steuernummer auf der Rechnung nur bei Gewerbetreibende die auch UST abführen notwendig ist. Jetzt sagt man mir, das auch bei einer Privatrechnung die Steuernummern angegeben werden muss. Stimmt das? Wenn ja welcher Paragraph ist das? Danke
14 Antworten
So, um mal etwas Ordnung in das ganze Gewirr zu bringen:
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Nein - du musst keine Steuernummer angeben, denn die benötigt der Rechnungsempfänger nur zum Vorsteuerabzug. Da du als Privatperson keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen kannst, erübrigt sich ein Vorsteuerabzug und damit auch die Angabe der Steuernummer.
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Eine Quittung ist ein Beleg, mit dem der Zahlungspflichtige beweist, dass er gezahlt hat - mehr nicht.
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Und eine Rechnung kannst du auch als Privatperson ausstellen. Musst du aber nicht.
Ich weiß nicht, welches Problem du hast. Schreib halt die Nummer hin und der Drops ist gelutscht.
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§ 15 (1) Nr. 1 UStG:
Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.
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Du bist aber kein Unternehmer. Fertig. Mehr gibts nicht.
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Dass die Steuernummer in der Rechnung stehen muss, steht in § 14 (4) UStG. Mangels Unternehmereigenschaft gilt der aber auch nicht für dich.
Super das ist die Lösung mit der Antwort müsste es klappen. Vielen Dank
Ich weiß nicht, ob das stimmt. Aber ich halte es zumindest für problematisch. Denn wen geht meine - also eines Privatmannes - Steuernummer etwas an (außer ggf das FA)?
Die ersten beiden Antworten erscheinen mir wenig hilfreich. Natürlich kann ich als Privatmann eine Rechnung schreiben. Zumindest eine Quittung. Nach dem BGB kann die sogar jedermann verlangen: also quittiere ich, daß ich einen Geldbetrag bekommen habe. Aber wieso meine Steuernummer dabei angeben?
Ich ...liebe... Antworten, die so beginnen wie Deine.
Ich weiß nicht, ob es stimmt.....
Dann haltet Euch doch bitte zurück !
Die Antwort von Enno Becker trifft die Sache auf den Punkt.
Steuerrechtlich ist eine Rechnung übrigens jeder Beleg, Zettel, Ausdruck... der beinhaltet wer, was verkauft hat.
Also: Verkauft ein reiner ...Privatmensch... etwas und der Käufer möchte einen Belen, dann stell einen aus, aber OHNE Mehrwertsteuer auszuweisen und auch OHNE eine eventuell vorhandene Steuernummer aus dem Einkommensteuerbescheid zu verwenden.
Meine Antwort ist zielführend. Außerdem kann hier jeder "seinen Senf dazugeben" micht nur "angebrütete 'Steuerexperten'" mit Sonnenbrille.
Meine Antwort ist zielführend. Außerdem kann hier jeder "seinen Senf dazugeben" micht nur "angebrütete 'Steuerexperten'" mit Sonnenbrille
du kannst als Privatmann keine Rechnung schreiben...das ist nun mal so. Du kannst eine Quittung über den erhaltenen Betrag ausstellen, mehr nicht.
Auf eine Rechnung gehört eben die Steuernummer.
Woraus, d.h. aus welcher Rechtsvorschrift, ergibt sich denn, daß ich als Privatmann keine Rechnung schreiben darf? Oder anders ausgedrückt: wenn ich es tue, gegen welche Rechtsvorschrift verstoße ich; und hat das überhaupt eine Folge? Bekomme ich ein Ordnungsgeld aufgebrummt? Nach welcher Rechtsvorschrift? (Nulla poene sine lege!)
Die Annahme, man würde mit Rechnungsausstellung quasi automatisch - per se - ein Gewerbetreibender, ist doch auch nur eine Vermutung. Ob ich Gewerbetreibender bin, ergibt sich aus einer ganzen Reihe von Kriterien, nicht aus einem einzigen.
Und außerdem ist es doch rechtlich egal, ob ich jemandem beispielsweise für eine Nacht ein Zimmer in meinem Privathaus vermiete, dafür Geld nehme und das nun aufschreibe (=Rechnung, Quittung) oder nicht. Es bleibt immer bei dem einen Mal 'Zimmer gegen Geld überlassen', ob mit oder ohne Rechnung.
Teile ...man... mit, dass er falsch liegt.
Daher gibt es auch keinen Paragraphen, der zu zitieren wäre.
Sobald Du eine Rechnung ausstellst bist DU Selbstständiger Unternehmer und musst USt in Rechnung stellen - aber auch ans Finanzamt abführen. Allerdings würde ich zuerst einen Gewerbeschein beantragen und da hast Du dann die Wahl, Du kannst Dich dann als Kleinunternehmer nach §19 UStG völlig von der Umsatzsteuer befreien lassen, d.h. Du brauchst bzw. darfst dann keine USt. mehr in Rechnung zu stellen!
Außerdem hast Du doch als Privatmensch gar keine USt.-ID-Nr.
denn die müsstest Du angeben.
Tut mir leid - auch hier nicht die Frage ob ich es darf - den ich darf siehe meine anderen Kommentare - sondern muss ich meine Steuer Nr. angeben. Zu Deiner Information Steuernr. ist das, was beim Finanzamt bei Einkommenssteuer gefordert wird. UST - ID Nr. bekommt man - nachdem man in Saarluis ein beantragt hat - für den Handel/Dienstleistung mit Europäer. Die beginnt in Deutschland mit DE... Aber ich möcht nur ein Rechnung schreiben - kein Gewerbe anmelden - auf das ich GEld erhalte wofür ich dann eine Quittung ausstellen kann.
Ein Privatmensch kann gar keine Rechnung ausstellen.
Also erübrigt sich das.
Wie kann ich dem Anfragenden - der behauptet der Steuerberater hat gesagt - das nach BGB oder UST-Gesetz darlegen? Denn was nicht geschrieben steht ist so schwerr beweisbar.