Ich bin Freiberufler (Kameramann), ab wann muss ich USt/MwSt erheben?

6 Antworten

Kaum eine Privatperson wird Dich als Kameramann buchen, also war es ein Fehler von Dir nicht ab Anfang mit Umsatzsteuer zu arbeiten.

Für die Produktionsfirmen ist es egal, ob Du denen 500,- Euro ohne Steuer gem. § 19 UStG berechnest, oder 500,- Euro + 19 % 95,- Euro, insgesamt 595,- Euro.

Aber für Dich wäre es günstiger weil Du Vorsteuerabzug hast aus Deinen Kosten. Reisekosten, Fahrtkosten, gggf. Ausrüstung wie Computer und evtl. aus der eigenen Kamera. Ich würde sofort umstellen udn ggf. noch die Rechnungen aus Januar + Februar berichtigen.

Ausserdem ganz schnell den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und zum Finanzamt senden. DEn findest Du im Netz.

Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 17.500-Euro-Grenze, unterliegen
Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung. Das
unerwartete Überschreiten der 50.000-Euro-Grenze zieht keine
rückwirkenden Konsequenzen nach sich.

Meines Wissens erst in dem darauffolgenden Jahr musst du dann die MwSt ausweisen.

Allrdings muss doch dein Gewerbe schon gemeldet sein? Bist nicht angemeldet? Dann darfst doch keine Rechnungen schreiben oder täusche ich mich da gänzlich?

Das was du gemacht hat gibt großen Ärger. Ohne Meldung beim FA und der Bestätigung durch das FA, dass du nach § 19 UstG Umsatz  ( Mehrwert) steuer befreit bist darfst du das nicht einfach auf deine Rechnungen schreiben

Das FA wird von dir die MwSt einfordern.

Melde dich umgehend beim FA auch rückwirkend. Denn deine Tätigkeit ist im weitensten Sinne eine gewerbliche Tätigkeit, die darauf ausgerichtet ist einen Gewinn zu erzielen.

Un dwas soll dir diese Reglung nach § 19 UstG bringen?

Deine Kunden sind sicherlich alle MwSt abzugsberechtigt, du aber nicht. Du darfst keine MwST auf den Rechnungen ausweisen und darfst auch deine verausgabte MwST nicht geltend machen.

Schreibst du deinen KUnden eine Rechnung ohne MwST, so wird für diese alles um die 19% teuerer, da sie in diesem fall keine MwSt zur gegenrechnung haben.

Also lass es mit der §19 UstG regliung sein, dadurch findest du noch mehr gewerbliche KUnden, wenn du die MwST ausweisen darfst.

Und für dich bringt es den Vorteil, dass du die für deine Betriebskosten gezahlte MwST geltend machen kannst und dadurch für dich alles umdiese 19% billiger wird.

MenschMitPlan  17.02.2016, 09:53

Die Kleinunternehmerregelung wird per Gesetz angewandt, da muss man nichts beantragen. Beantragt werden muss der Verzicht darauf. Es wird also keinen Ärger für den Fragesteller geben und es wird auch keine USt nacherhoben.

Griesuh  17.02.2016, 13:55
@MenschMitPlan

Er hat ohne Kenntnis des FA diese UstG Befreiung auf seinen Rechnungen angeben. Das gibt ärger. Und er muss den Verzicht auf die Regelsteuerung beantragen.

Er wird sich wundern.

Ab einem Jahresumsatz von € 1^7-500,00 mußt Du Umsatzsteuer erheben.

Du mußt das Gewerbe anmelden beim Ordnungsamt und bei Finananzamt mußt Du die Umsatzsteuer erst an melden wenn Du im Vorjahr diesen Umsatz erreicht hast.

Also wenn dann erst 2017

Kommst du 2016 erstmals über 17.500  € Umsatz, unterliegst du ab 2017 der Regelbesteuerung.