Noise-Cancelling Kopfhörer als Werbungskosten absetzbar?
Hallo zusammen,
wenn ich als Angestellter in ein Großraumbüro umziehen muss, was mit einer deutlichen Steigerung der Umgebungslautstärke verbunden ist und ich mir deswegen und nur dafür einen Noise-Cancelling Kopfhörer zulege, den ich auch im Büro aufbewahre... kann ich dessen Anschaffung als Werbungskosten geltend machen?
Gibt es hierzu vielleicht eine veröffentlichte Präzedenzentscheidung, auf die ich mich im Zweifelsfall beziehen könnte?
2 Antworten
nein, ein spezielles Urteil bezüglich Kopfhörer im Büro habe ich jetzt nicht gefunden. Man kann versuchen, das als Werbungskosten geltend zu machen,. Ob es anerkannt wird, ist eine andere Frage. In einem Großraumbüro herrscht ja kein ohrenbetäubender Lärm.
Aber ich überlege gerade, ob diese Kopfhörer wirklich für den Büroalltag sinnvoll sind. Schließlich kiregt man ja dann gar nichts mehr mit - auch nicht, wenn der Kollege was fragt, das Telefon klingelt oder der Feueralarm losgeht.
Danke für deine Antwort, ich hatte zu dem Thema leider auch nichts gefundene....
Zur Nützlichkeit: es tragen bei uns sehr viele Kopfhörer beim konzentrierten Arbeiten. Den letzten Feueralarm hat man definitiv nicht überhört, das Handy vibriert (klingeln ist im Büro verpöhnt) und der freundliche Kollege winkt einfach.
Und zum Erfordernis: wenn um einen herum 10 Leute gleichzeitig telefonieren ist das schon sehr störend.
Ich versuche dann einfach mein Glück beim Finanzamt.
So würde ich das auch machen. Einfach angeben und sehen was das Finanzamt draus macht. Im Zweifel prüft das nichtmal jemand und man macht sich viel Sorgen um nichts :)
Ansonsten ein Einspruch mit Begründung hinschicken, ggf kannst ja dein Teamleister/Vorgesetzten n 3 Zeiler schreiben lassen das bei euch im Büro die Kopfhöhrer von Mitarbeitern genutzt wird... Wenn sie sich dann noch quer stellen kann man weiter überlegen. Zeit hast du theoretisch unbegrenzt sobald du Einspruch einlegst :)