Müssen Studenten bei der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten?
Mein Sohn ist jetzt Student und die Krankenkasse meint, dass er nun Zuzahlungen leisten müsse. Er ist jetzt 18 Jahre alt und wegen des Studiums in eine andere Stadt umgezogen (lebt also nicht mehr in unserem Haushalt), ist aber über meinen Mann weiterhin familienversichert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, da er lediglich Einnahmen in Höhe des ihm zustehenden BaföG-Satzes (595 € im Monat) von uns erhält. Das entspricht ja nicht einmal dem Existenzminimum und auch HartzIV-Empfänger müssen nicht in voller Höhe zuzahlen, nur auf die Grundsicherung. Hinzu kommt ja, dass diese 595 € im Monat bereits bei uns mit in die Höhe der Zuzahlungen mit eingerechnet werden und somit doppelt für Zuzahlungen herangezogen wird - einmal bei unserem Familieneinkommen und dann nochmal als Einkommen unseres Sohnes (und dann darauf die 2% Zuzahlung). Gibt es jemanden, der damit Erfahrung hat und wie kann ich vor der Krankenkasse argumentieren - gibt es da keine genauen Vorschriften, was als Einkommen zählt - ich dachte immer BaföG zählt da nicht dazu, weil es wie eine Art Grundsicherung ist.
3 Antworten
Hallo,
der Sohn sollte einen eigenen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Hat die Krankenkasse seine eigene Adresse auf der Versichertenkarte gespeichert?
Bafög zählt nicht zu den Einnahmen bei der Berechnung derZuzahlungsbefreiung. Wenn er im ganzen Kalenderjahr neben Bafög keine weiteren Einnahmen hat, beträgt seine Belastungsgrenze 0 Euro und er kann sofort eine Zuzahlungsbefreiungskarte bekommen. Wenn er in 2014 Nebenjob, Nebeneinkünfte oder elterliche Unterstützung erhält/erhalten hat, sind hiervon 1 bzw. 2% Belastungsgrenze zu berechnen.
§ 62 SGB V
Gruß
RHW
Guckst du:
Regelung zur Befreiung von der Zuzahlung zur Krankenversicherung für Studenten
Bei Studenten, die sich selbst gesetzlich versichern – und nicht über die Familienversicherung ihrer Eltern laufen (dann berechnet sich Höchstgrenze für die Zuzahlung zur Krankenversicherung am Einkommen der Familie) – gilt ebenfalls bei der Befreiung von der Zuzahlung zur Krankenversicherung die 2% Regel für alle ihre Einkünfte.
Als Einkünfte eines Studenten gelten zum Beispiel:
Finanzielle Unterstützung durch die Eltern
Bafög
Stipendien
Einkünfte aus jeder Form der Beschäftigung
Miet- und Zinseinkünfte
Zum Beispiel liegt bei einem Studenten, der im Monat 500 € (und damit im Jahr etwa 6.000 €) zur Verfügung hat, die Belastungsgrenze bei 120 € im Jahr.
Wie sieht es denn bei Studenten aus, die über 30 sind und deshalb freiwillig pflichtversichert. Ich lebe von einem Kredit und bin chronisch krank. Mir wurde der Kredit zum Einkommen angerechnet. Zählt der der Kredit wirklich zum Einkommen?