Alleine leben als student bafög und arbeiten?
Hallo,
zu meiner Ausgangsituation:
ich lebe momentan noch mit meinen Eltern und in einer BG= Bedarfsgemeinschaft. Da wir Hartz 4 bekommen kriege ich Bafög in Höhe von 474.-
nun möchte ich ausziehen und bei lidl anfangen zu arbeiten und das auf minijob basis oder als Werkstudent.
jetzt zu meinen Fragen: wie viel würde man so ca. bekommen also an Bafög wenn man alleine lebt?
wie viel dürfte man arbeiten ohne das etwas abgezogen werden würde von dem gehalt?
Gibt es außerdem einen Unterschied wenn man als minijober oder als Werkstudent angemeldet ist? Wenn ja welche wäre das?
4 Antworten
Dafür gibt es den Bafög Rechner
Hallo,
der Baföghöchstsatz liegt bei 744€.
Beim Minijob kannst du nur bis zu 450€/Monat verdienen. Jedoch zahlst du keine Abgaben.
Beim Werkstudentenjob kannst du bis zu 20Std/Woche arbeiten (in der vorlesungsfreien zeit bis zu 40Std/Woche), monatliches Einkommen ist egal. Du bezahlst jedoch auch in die studentische KV und in die Rentenversicherung ein. Nicht viel, aber es gibt eben ein wenig Abgaben.
Auch der Satz "Wenn du noch bei deinen Eltern leben KANNST, wirst du das auch müssen." ist völlig falsch. Natürlich kannst du jederzeit ausziehen, bei Studenten und Bafög gibt es keinerlei Regelung, dass du daheim wohnen musst, wenn du es könntest. Es ist deine freie Entscheidung und Bafög fragt auch nicht nach dem Grund, warum du ausziehst.
Ja ach ne. Glaube ein bisschen Selbstständigkeit hat noch keinem geschadet. Keine Lust mehr auf Hotel Mama
Für die Berechnung findest du im Internet einen kostenlosen Bafög - Rechner.
Du kannst dann zu deinem Bafög - ohne Anrechnung monatlich bis zu 450 € Brutto verdienen bzw. für 12 Monate Bewilligungszeitraum 5400 € Brutto.
Da du von BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bei deinen Eltern sprichst, bist du entweder noch unter 25 oder kannst deinen Bedarf bei deinen Eltern nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken, es käme natürlich auch beides zusammen in Betracht.
Bist du noch unter 25, dann stünde dir nach deinem Auszug auch das Kindergeld von derzeit min.204 € zu, wenn du von deinen Eltern dann nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Wenn du noch bei deinen Eltern leben KANNST, wirst du das auch müssen.
Hansi, wie KANN einer wie du Community-Experte für Ausbildung und Studium SEIN.
Nein! Das ist bei Studenten und Bafög überhaupt nicht der Fall.