Student bezieht Unterhalt - wie viel darf er nebenher dazu verdienen?

3 Antworten

Beim Unterhalt wird bei Zuverdienst 50 % angerechnet, abzueglich der 90 Euro Freibetrag, die Eltern duerfen den Unterhalt um diesen Betrag dann kuerzen. Beim Bafoeg gilt das nicht, dafuer muss Bafoeg spaeter auch haelftig zurueck gezahlt werden. Die Eltern koennen natuerlich auch freiwillig bezahlen oder man vereinbart mit ihnen auch eine spaetere Rueckzahlung.

ZahnZahnZahn 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 16:43

Danke das klingt alles richtig. Weißt du wie es mit dem Zuverdienst während der Vorlesungsfreien Zeit im Bezug auf Unterhalt ist?

Ich hatte mal nachgefragt, wie viel ich im Nebenjob verdienen darf, wegen der Erhöhung der Minijob-Entgeltgrenze auf 450€. Mir wurde gesagt, dass der Freibetrag immer noch bei 400€ liegt.

MadXMario  17.07.2015, 10:29

Bei der Bafög-Tante, wo ich den Antrag abgegeben habe.

ZahnZahnZahn 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 00:24

Wo hast du das nachgefragt? :)

So sind auch meine Infos,wenn sich nichts geändert hat !

ZahnZahnZahn 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 19:07

Das hieße um 450€ zu bekommen muss ich 810€ monatlich verdienen. Sehr...unglücklich. Sich auf's Studium konzentrieren zu können und nebenbei 810€ zu verdienen klingt leicht utopisch wenn ich's mal so ausdrücken darf... doofe Regelung.

ZahnZahnZahn 
Beitragsersteller
 16.07.2015, 19:09
@ZahnZahnZahn

Korrektur: um real 450€ zusätzlich zu erhalten, müsste ich 990€ dazu verdienen. 900€-90€ (Freibetrag sind 90€) : 2 = 450€ gehen an meine Eltern damit sie keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, 450€ gingen an mich.

isomatte  16.07.2015, 19:13
@ZahnZahnZahn

In der Beziehung ist halt ein Student der von den Eltern wegen nicht Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt bekommt besser dran,der Unterhaltsanspruch für einen Azubi / Student in eigener Wohnung / WG - liegt halt laut Düsseldorfer Tabelle bei 670 € !

Die 450 € die dann ein Azubi / Student ohne Anrechnung auf BAB - oder - Bafög - dazu verdienen können,haben eben mit dem Unterhalt der Eltern nichts zu tun.

ZahnZahnZahn 
Beitragsersteller
 17.07.2015, 00:22
@isomatte

Ja damit hast du Recht.

Ich verstehe überhaupt nicht wieso ein Bafög Bezieher mehr als ein Unterhaltbezieher verdienen dürfen soll

isomatte  17.07.2015, 10:47
@ZahnZahnZahn

Ich nehme an,dass es etwas mit der Rückzahlung ( hälftiges Bafög ) zu tun hat,denn Unterhalt bekommt man dann ohne diese Pflicht und darf dennoch 90 € für Aufwendungen durch die Beschäftigung + 50 % vom Rest des Einkommens ohne Anrechnung behalten !