Müssen Neue Felgen im Fahrzeugbrief eingetragen werden?
Hallo, wir haben ein Satz Alu felgen. Aber nicht von der Marke des Herstellers. Müssen diese Im Fahrzeugbrief eingetragen werden? Der Mann der uns diese Verkauft hat meinte dass man diese nicht eintragen müsse. Stimmt das?
5 Antworten
Hallo,
wenn es eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) gibt: dort sind auch die Fahrzeug-Typen verzeichnet, für die die Felgen-ABE erteilt wurde, dann entfällt das Vorfahren beim TÜV(oder Dekra oder GTÜ oder KÜS) und die Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Die ABE kannst Du - sofern der Verkäufer keine rausgibt, beim Felgenhersteller bekommen. Hilfreich dafür ist die KBA-Nummer auf der Felge - damit der Hersteller verifizieren kann, um welches Felgen-Modell es sich genau handelt.
Bei Felgen ohne ABE ist eine Zulassung durch Einzelabnahme und die folgende Eintragung in die Fahrzeugpapiere verpflichtend. Es kommt auf mehrere Parameter an, ob die Prüfstelle die Felge akzeptiert (Durchmesser,
Einpresstiefe (geringere Einpresstiefe = breitere Spur), Freigängigkeit von Lenkung und Bremsen, Tragfähigkeit der Felge.
Eine Einzelabnahme ist nur sinnvoll, wenn zu der Felge wenigstens ein Festigkeits-Gutachten des Herstellers existiert, ansonsten kann man es getrost vergessen, weil die Kosten sonst ins unermessliche wachsen könnten. Des weiteren glaube ich, nach einer Biege-Umlaufprüfung ist das Felgen-Muster i.d.R. schrottreif. Die Felge sollte bei einem Bordsteinkontakt nicht gleich kaputtgehen bzw. Risse bekommen. Deswegen wird bei einer solchen Prüfung das Felgenhorn extremen Belastungen unterzogen - alles für die Verkehrssicherheit.
Sind die Felgen und Reifen angebaut, prüft der TÜV auch, ob die Radabdeckung gegeben ist und ob die Räder bei Belastung nicht in den Radkästen schleifen. Wenn das alles in Ordnung ist, steht der Eintragung in die Fahrzeugpapiere nichts mehr im Wege.
Und wenn der Durchmesser der Rad-/Reifenkombination von der Standardbereifung ab Werk um mehr als +/- 5% abweicht, verlangt der TÜV zusätzlich eine Anpassung des Tachos!
Hallo der jloethe hat es schon sehr sehr ausfürlich beschrieben.
Folgendes für Nachrüstfelgen aus dem Ersatzteilegeschäft Ronal Autec Rial usw, gibt es Gutachten, in denen steht für welches Auto die Felge geprüft wurde und ob es eingetragen werden muss oder nicht. Sollte es eine solche Felge sein.
Lass Dir das Gutachten geben und suche dein Fahrzeug darin und lese die dazugehörigen Auflagen (Nr.) durch.
Solltes du damit nicht klar kommen, kannst du zum TÜV ,KÜS GTÜ oder zu einen Reifenhändler deines Vetrauens der hilft dir.
Ist es eine original Felge also z.B. Opel zu Opelfelge, dann gehe mit der Teilenr, der Felge und deinem Fahrzeugschein zu einen Originalhändler in dem Fall Opel , der sagt dir dann, ob die Felge zulässig ist.
Und es stimmt, ich kann nicht einfach nur ne Felge drauf machen weil diese passt, selbst wenn diese vom Autohersteller ist. Eine Felge muss immer geprüft und zugelassen sein für das Auto, selbst wenn es eine Stahlfelge ist.
Und ja es gibt Felgen die müssen nicht eingetragen werden, da reicht es, dass man das Gutachten im Auto mit sich führt, nennt sich dann ABE.
wenn ABE für das Fahrzeug vorhanden, nein, ansonsten Ja
Uns wurden keine ABE beimKauf gegeben
wenn es eine ABE gibt, ja, vom Felgenhersteller. Eventuell geben dir auch TÜV oder die DEKRA Auskunft
Nimm die Felgenmaße und vergleich sie mit den Eintragungen im KFZbrief.
Das kommt auf die felgen und deren ABE an. Verkäufer reden viel denn die wollen verkaufen.. Nimm einer der felgen und fahr damit zur Nächsten prüfstelle TüV oder GTÜ die können dir anhand der Felge und der KBA Nummer auf der felge sagen was da möglich ist und was nicht.
Die Abmessungen ( breite und durchmesser ) alleine entscheiden nicht ausschließlich obwohl das viele Fälschlicherweise glauben , da gibt es noch andere Faktoren wie Einpresstiefe die den freigang der bremssättel sicherstellt und was auch kaum bekannt ist die Tragfähiglkeit der Felge gerade wenns Alus sind und das ist in der ABE ebenfalls berücksichtigt.
Beispiel : Du kannst nicht unbedingt die Alu-Felge eines Kleinwagen auf eine schwere Mercedeskarosse schrauben selbst wenn das vom Lochkreis theoretisch passen würde ( ja ich weis das Passt nicht ) weil die Gewichte der Fahrzeuge so deutlich unterschiedlich sind und damit die auftretenden kräfte expotential Höher währen..
Du mußt dich also an die KBA Prüfnummer halten die am aussagefähigsten ist und hinter der ein Gutachten oder eine freigabe für bestimmte Fahrzeuge stehen .
Bei Hersteller oder Typgebundenen Originalfelgen von beispielsweise einem anderen Fahrzeug-Hersteller kanns wirklich schwieriger werden , da müßte man das Gutachten aus der Teilenummer herausfiltern bzw beim Hersteller anfragen ob man da ein Freigabegutachten für das jeweilige vorgesehene Fahrzeug bekommen kann um damit die Daten abzugleichen. .
Da spielen die Hersteller aber idR nicht mit weil diese Prozedur zu aufwendig und damit zu Teuer währe.
Joachim
Und wenn wir keine ABE haben? Kann man die noch nachträglich holen?