Strafe bei nicht Eingetragener Felgen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich hab auch noch eine "vernünftigere" Antwort :-)

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Für die Höhe des Verwarnungs- bzw. Bußgeldes kommt es darauf an, ob die Verkehrssicherheit durch die falschen Radgrößen wesentlich beeinträchtigt ist.

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Falls ja, kommt in Betracht (aus dem Bußgeldkatalog):

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Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs

214 Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

(...)

214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen

90 Euro 3 Punkte B

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Anmerkung: Die in Nr. 214.1 genannten Kraftfahrzeuge sind Lastkraftwagen bzw. Kraftomnibusse und ihre Anhänger.

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Falls nein, dann (aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog):

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330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.

( B - 1) 25,00

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

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In diesem Falle ist also in der Regel "lediglich" ein Vewarnungsgeld in Höhe von 25 Euro zu erwarten.

mUrPhYbLuBb 
Beitragsersteller
 16.04.2010, 14:59

Vielen vielen dank, du hast mir sehr weiter geholfen!!

Mach für Montag einen Termin aus, den Du bei einer Kontrolle belegen kannst.

Es kommt darauf an, ob die Felgen größer, breiter sind. . . wenn sie mit den Felgen übereinstimmen, die du bis jetzt drauf hattest, wirst du keine Probleme bekommen. WEnn du andere Zoll hast, ist es ungewiss. . ich hab auch 16" Reifen, aber in meinem Schein sind nur 15" angegeben. . . und ich fahr damit jetzt schon seit über nem jahr. . . also mach dir da mal keine Sorgen. . .

als Autofahrer sagt man also . .. . "Hals und Beinbruch :-) "

mUrPhYbLuBb 
Beitragsersteller
 15.04.2010, 20:45

Ich hab jetzt 16" Reifen mit ner breite von 185 drauf und hab mir jetzt 17" mit 215 breite gekauft. Mich würd halt interessieren was die strafe kostet?

JotEs  16.04.2010, 10:56
@mUrPhYbLuBb

Die Strafe kostet nichts, die bekommt man umsonst ... :-)

(SCNR)

Du bist gerade auf dem Weg zu Tüv zwecks Eintrag, anders gehts ja nicht. (allerdings nicht um Mitternacht und am Sonntag)

mUrPhYbLuBb 
Beitragsersteller
 15.04.2010, 20:49

Ich muss aber fahren, hab am sonntag nachtschicht.

glaubtmir  15.04.2010, 21:02
@mUrPhYbLuBb

ich war 30 Jahre nicht mehr in einer kOntrolle, passiert ja nicht jeden Tag

mUrPhYbLuBb 
Beitragsersteller
 15.04.2010, 21:08
@glaubtmir

aber meistens passierts dann wenn grad nicht so rein passt.

PepsiMaster  15.04.2010, 22:05
@glaubtmir

in den letzten 30 Jahren gab es wahrscheinlich nichts zu kontrollieren bei Dir ;-) eine Kontrolle kommt ja immer nur dann, wenn man sie gerade nicht gebrauchen kann ....