Kombination Federn und Felgen eintragen lassen... Was brauche ich?
Hallo, ich habe in meinem Auto Federn verbaut und demnächst kommen noch neue Felgen (keine Seriengröße).
Für die Federn hab ich eine ABE und für die Felgen ein Gutachten in dem mein Fahrzeug aufgeführt ist.
Was benötige ich für die Eintragung der Kombination noch? Wird der FahrzeugBRIEF benötigt?
Nach welchem Paragraphen wird eingetragen? §19 oder §21?
Danke
5 Antworten
Auch wenn es viele geschrieben haben, NEIN, Du brauchst keinen Brief !
Es reicht Dein Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I , die ABE und das Teilegutachten. Sofern Dein Auto in der ABE und die Rad-/Reifenkombination in den Prüfzeugnissen (ABE/TGA) als zulässig aufgeführt sind, ist es eine Abnahme nach §19(3), das darf jeder Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation (DEKRA, TÜV. GTÜ, KÜS). Das mitführen der Abnahmebescheinigung reicht aus
Sollte Dein Fahrzeug oder die Kombination in den Gutachten nicht freigegeben sein, es aber doch passen, wäre es eine Abnahme nach §19(2) in Verbindung mit §21 StVZO, dann mußt Du zur "Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis" zu der Organisation, die in Eurem Bundesland den Rechtsstatus "Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" hat. Das ist in den West-Bundesländern einer der TÜV, in den Ost Bundesländern ausschließlich DEKRA. Dann ist aber durch die Begutachtung die neue Betriebserlaubnis erst erteilt, wenn die Zulassungsstelle Deine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) geändert hat.
Ich gehe zu 99% davon aus, dass es eine abnahme nach §19(3) ist,. das Du ABE und Teilegutachten hast.
Also: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fz-Schein) , die ABE, das Teilegutachten und ca 75 EUR sowie das bereits umgebaute Auto mußt Du mitnehmen
Top Antwort...nicht dieses Halbwissen.
Ergänzend: für eine 21er ca. 110-120 Euro einplanen. Plus ca. 55 Euro für die Änderung der Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle.
Habe es gerade hinter mir :-/ (Gewinde plus Felgen, jeweils nur mit Gutachten)
Du brauchst beides Schein und Brief, den § wird der TÜV Prüfer schon kennen.
Brief braucht er nicht ( siehe oben)
alles mitnehmen was du hast,brief,schein,abe,gutachten,der sagt dann schon ob es ok ist oder noch was brauchst
genau der ist wichtig wegen der eintragung
Braucht er nicht, in den "neuen Brief" / Zulasungsbescheinigung Teil II wird nichts mehr eingetragen.
ok auch was gelernt,kenn es nur vom alten brief den hast gebraucht
Hallo!
Da der Brief bei der Bank liegt, nehme ich an, dass es eine Kreditfinanzierung war. In dem Fall sollte die Bank über den Umbau des Fahrzeuges informiert werden, da das Fahrzeug bis zur letzten Rate Eigentum der Bank ist und der Umbau den buchhalterischen Wert des Fahrzeuges verringern (verschlechtern) kann.
Banken haben es iA nicht gerne, wenn an Fahrzeugen ohne ihre Genehmigung bzw. ohne Absprache Veränderungen vorgenommen werden.
Im Worst Case geht das bis zur sofortigen Fälligstellung des Kredites ...
LG Bernd
Stop! ABE und Teile Gutachten sind nur Gültig wenn nichts anderes an dem Auto verändert wurde. Da du 2 ineinandergreifende Teile verwendest musst du alles Eintragen lassen! Und je nachdem sogar eine TÜV Einzelabnahme! Papiere musst du Fahrzeugschein / Brief! ABE´s und Gutachten! Und dann viel Glück! Ist der Wagen zu tief oder die Felgen/ Reifen zu breit darfst du Umbörteln. Oder radkasten ziehen!
hi,
nur schein mitnehmen, abe, teilegutachten, den rest mach der prüfer.
Brief muss mit
Nein, Brief kann er zu Hause lassen, in die Briefe wurde schon zu Zeiten der Briefe nichts mehr eingetragen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II erst recht nichts mehr. Selbst wenn der Brief geändert erden muß (das ist nur bei Änderung der Motorleistung so) dann bekommt er die Bescheinigung von TÜV DEKRA und müßte dann damit und der Zulassungsbescheinigung Teil II zur Zulassungsstelle.
Das ist ja gerade einer der Gründe warum die Zulassungsbescheinigung teil II (früher Brief) seit 2007 so spärlich gefasst ist, nämlich, damit man dort in 99.99% der Fälle nichts ändern braucht und der Brief bei der Bank bleiben kann. Eintragungen in den Brief gab es nur bis Ende der 90er Jahre. Danach war es ein Ausnahmefall. Heute wird gar nichts mehr von TÜV / DEKRA in die Briefe eingetragen.
Den Fahrzeugbrief habe ich nämlich nicht ;) den müsste ich erst bei der Bank anfordern. Wäre aber schöner wenn ich ihn nicht anfordern müsste. Deswegen frag ich