Kann man, kurz bevor man stirbt,einen Kredit aufnehmen und das Geld vererben, ohne dass die Familie ihn abbezahlen muss?
Also kann die Familie das Geld behalten ohne die Schulden zu übernehmen?
12 Antworten
Nein. Ein Erbe das angenommen wird enthält sowohl das Plus als auch das Minus des Vererbenden.
Es ist aber sowieso fraglich, ob ein todkranker Mensch ohne Zahlungsbonität einen Kredit bekommen würde.
Denkbar sind hingegen Konstellationen, in denen jemand eine Lebensversicherung abschließt und so einen Suizid begeht, dass dieser wie ein Unfall aussieht.
Ferner könnte es möglich sein, dass durch Kredit erlangte Geld VOR dem Tode zu verschenken. Würde das Erbe dann nicht übernommen werden, würde auch nicht die Rückzahlungspflicht vererbt werden.
Diese Möglichkeiten sind nicht abschließend gedacht und sind in ihrer Seriösität genau so zu beantworten wie die ursprüngliche Frage - mit Humor ;)
zuerst würde die Idee wohl schon daran scheitern, dass man entweder nicht weiss, dass man bald stirbt oder man bekäme keinen Kredit unter diesen Umständen (man wird dann ja wohl zumindest krank geschrieben sein, also nicht arbeiten).
Aber wer erbt und das Erbe antritt, der erbt natürlich nicht nur das Vermögen, sondern ebenso die Schulden. Also wird das wohl nichts.
wenn ein Schuldner verstirbt, erben die Nachkommen alles - Schulden und Vermögen! Wenn der Schuldner glaubt, "cleverer Weise" das Geld zu verschenken, sollten die beschenkten dran denken, das Schenkungen 10 Jahre zurück gefordert werden können, Wer nun glaubt, besonders clever zu sein und das niemandem sagt, der sei gewarnt: Alle bar- Transfers ab 10.000€ müssen lt Geldwäsche- Schutz Gesetz beim Finanzamt belegt werden können. SOOO einfach ist es dann doch nicht die Banken zu bes**** ;)
Ohne eine Absicherung wird die Bank den Kredit nicht gewähren - z.B. über eine Risikolebensversicherung. Im Todesfall tritt dann die Versicherung ein - falls dieses Versicherungsunternehmen überhaupt ab einem gewissen Alter oder in Kenntnis bestimmter Krankheiten den Kredit noch gewährt. Erfolgt die Absicherung über eine Grundschuld, greift die Bank im Todesfall auf das Grundstück zurück und die Erben haben nichts davon.
Nein... Bei einem Erbe wird entweder alles oder nichts vererbt - Erben müssen auch die Schulden übernehmen, wenn sie das Erbe annehmen.
Aber man könnte noch zu Lebzeiten alles verschenken.