Müssen Einnahmen aus einem Minijob und Bafög in der Steuererklärung angegeben werden?
Ich möchte in meiner Steuererklärung meine Studienkosten ansetzen, sodass ein Verlustvortrag festgestellt werden kann. Mir ist bekannt, dass beim Erststudium zwar diese Werbungskosten nicht anerkannt werden, möchte das Verfahren jedoch offen halten. Nebenbei habe ich allerdings Bafög erhalten und auf 450 Euro Basis gearbeitet. Die Lohnsteuer übernahm dabei mein Arbeitgeber. Muss ich in der Steuererklärung die Einnahmen aus Bafög und Minijob als Einkünfte angeben? Das würde dazu führen, dass kein Verlustvortrag zustande kommen würde. Oder muss ich keinerlei Einnahmen angeben (auch nicht in vorausgefüllter Erklärung übertragen)? Es würde also ein Verlustvortrag entstehen.
3 Antworten
Es würde mich wundern, wenn Du die Kosten für ein Erststudium als Verlustvortrag geltend machen könntest. Das dürfte eher nicht gehen.
Frag doch mal das zuständige Finanzamt direkt. Die haben Öffnungszeiten und auch ein Telefon!
Es würde mich wundern, wenn Du die Kosten für ein Erststudium als Verlustvortrag geltend machen könntest. Das dürfte eher nicht gehen.
Der BFH ist der Meinung, dass § 9 Abs. 6 EStG verfassungswidrig sei, daher liegt der Fall dem BVerfG zur Entscheidung vor (2 BvL 24/14).
Bis dahin sollte man auf einen ablehnenen Bescheid mit Einspruch und Antrag auf Aussetzung des Verfahrens reagieren.
Ja wie gesagt: das mit dem Verlustvortrag sollte funktionieren. Frage betrifft nur die Einnahmen. Müssen die angesetzt werden?
Hätt ich das mal gewusst ^^
Pauschal besteuerte Minijobs gehören nicht in die Einkommensteuererklärung. BAFöG ebenso wenig.
Und das auch obwohl die Einnahmen trotz dem 19er Einkünfte sind?
Das würde ja bedeuten dass ich trotz Bafög und Minijob nur Ausgaben eintragen muss
Pauschalbesteuerung heißt eben pauschal. Der Arbeitgeber zahlt 2%, damit ist der Minijob steuerlich abgegolten.
Das bedeutet einerseits, die Einnahmen sind nicht zu erfassen, andererseits bedeutet es auch, dass der Minijob keine Werbungskosten produziert.
Fahrtkosten zu diesem oder Arbeitsmittel dürfen nicht in Abzug gebracht werden.
Bafög und Minijob gehören NICHT in die Steuererklärung.
Doch, das geht. Habe ich auch gemacht.