Müssen Einnahmen aus einem Minijob und Bafög in der Steuererklärung angegeben werden?
Ich möchte in meiner Steuererklärung meine Studienkosten ansetzen, sodass ein Verlustvortrag festgestellt werden kann. Mir ist bekannt, dass beim Erststudium zwar diese Werbungskosten nicht anerkannt werden, möchte das Verfahren jedoch offen halten. Nebenbei habe ich allerdings Bafög erhalten und auf 450 Euro Basis gearbeitet. Die Lohnsteuer übernahm dabei mein Arbeitgeber. Muss ich in der Steuererklärung die Einnahmen aus Bafög und Minijob als Einkünfte angeben? Das würde dazu führen, dass kein Verlustvortrag zustande kommen würde. Oder muss ich keinerlei Einnahmen angeben (auch nicht in vorausgefüllter Erklärung übertragen)? Es würde also ein Verlustvortrag entstehen.
3 Antworten
Es würde mich wundern, wenn Du die Kosten für ein Erststudium als Verlustvortrag geltend machen könntest. Das dürfte eher nicht gehen.
Frag doch mal das zuständige Finanzamt direkt. Die haben Öffnungszeiten und auch ein Telefon!
Pauschal besteuerte Minijobs gehören nicht in die Einkommensteuererklärung. BAFöG ebenso wenig.
Bafög und Minijob gehören NICHT in die Steuererklärung.