Müssen Einnahmen aus einem Minijob und Bafög in der Steuererklärung angegeben werden?

3 Antworten

Es würde mich wundern, wenn Du die Kosten für ein Erststudium als Verlustvortrag geltend machen könntest. Das dürfte eher nicht gehen.

Frag doch mal das zuständige Finanzamt direkt. Die haben Öffnungszeiten und auch ein Telefon!

Pauschal besteuerte Minijobs gehören nicht in die Einkommensteuererklärung. BAFöG ebenso wenig.

Bafög und Minijob gehören NICHT in die Steuererklärung.