Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung

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Hi,

sorry Leute, so ist es nicht. Du musst keine Steuererklärung abgeben. Auf der Rückseite ( so ist es in Hessen) gibt es die Möglichkeit anzukreuzen, habe nur Lohnersatzleistungen bekommen und Minijob würde ich dazu schreiben. Kopie vom Bafög und Studienbescheinigung und ab in die Post. Du musst dich echt nicht mit der Steuererklärung abmühen.

Und die Aufforderung passiert nicht ganz willkürlich. Du musst irgendwann mal beim Finanzamt eine abgeben haben, wo du nicht das ganze Jahr durchgehend gearbeitet hast und über 400€ ALG, Bafög o.ä. bekommen hast. Das ist meistens so, auch wenn es auch noch andere Möglichkeiten gibt, Aber das wird beim Finanzamt jedes Jahr Manuell angegeben.

Lange Rede kurzer Sinn.

Gib einfach wie oben angeben, deine Studienbescheinigung und die anderen Unterlagen ab, zusammen mit der Aufforderung und die werden sehen, dass da nichts zu holen ist und aus dem System löschen,dass du aufgefordert wirst.

Lg

Ich verstehe aber nicht so ganz warum die eine von mir haben wollen, ich bin weder verheiratet noch verdiene viel Geld. Im Jahr 2012 waren es lediglich BAföG, Einkünfte aus einem Minijob und ein Studienkredit.

Du musst das auch nicht verstehen und das ist auch unerheblich. Du hast eine Aufforderung bekommen und bist deshalb verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Kaltheiss 
Beitragsersteller
 07.09.2012, 10:27

Okay danke, obwohl ich doch so gerne verstehen würd, warum wer was von mir will..... ;)

Die Aufforderung ist dann eher reine Willkür - getreu dem Motto: dein Name gefällt mir, du bekommst so nen Wisch zugeschickt?

PatrickLassan  07.09.2012, 10:54
@Kaltheiss

'Reine Willkür' ? Sicher, weil die Finanzämter ja auch nichts besseres zu tun haben. Den Grund, warum Du die Aufforderung bekommen hast, kannst Du erfahren,wenn Du mal beim Finanzamt anrufst

Kaltheiss 
Beitragsersteller
 08.09.2012, 09:39
@PatrickLassan

Also zum einen weiß ich, dass die ihre Arbeit machen, zum anderen war es auch nicht böse gemeint von mir. Ich wollte lediglich wissen, ob jemand einen anderen Grund sieht, warum ich angeschrieben werde als §149AO.

Btw. wundere ich mich ja gerade deswegen, weil ich weiß dass die genügend zu tun haben. Warum also eine Privatperson anschreiben, damit die ne Erklärung abgibt? ;)

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, ist in den einzelnen Steuergesetzen geregelt.

Ergänzend sieht § 149 AO vor, dass, soweit in den Steuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, zur Abgabe einer Steuererklärung jeder verpflichtet ist, der dazu vom Finanzamt aufgefordert wird. Diese Aufforderung hast du erhalten, also bist du verpflichtet, die Steuererklärung abzugeben.

Wenn Du noch keine Steuer-Nr. hast, würde ich denen einen Brief schreiben mit den allerdings konkreten Angaben Deines Einkommens.

Es ist aber auch kein großer Aufwand den Mantelbogen, Anlage N und ev. KAP auszufüllen bzw. die gefragten Positionen zu streichen. In 15 Minuten bist Du locker fertig damit. Schreibe dénen weiter, dass Du studierst (...? Jahre), solange hast Du dann Ruhe vor denen.

Die machen doch auch nur Ihre Arbeit und haben eben auch nur Ihre Pflicht zu erfüllen!