Gewerbe auf Privatparkplatz
hey Leute
Hab folgendes Problem.
Betreibe schon seit mehreren Jahren ein Kfz Autohandel vor meiner Haustür. Ich kaufe die fahrzeuge ein und stelle sie auf meinem Privatparkplatz ab bis ich sie verkauft habe.
Jetzt hab ich folgendes Problem. Irgedein Nachbar soll sich wohl beschwert haben und jetzt macht das Bauamt Probleme. Es wird gemeint da wir uns in einem Wohngebiet aufhalten (Neubaugebiet) ist es nicht möglich ein solches gewerbe (KFZ Autohandel) auf meinem Privatem Parkplatz zu betreiben. Die Fahrzeuge sollten bis 4 Wochen weg kommen. Da es sich für mich finanziell nicht lohnt einen extra Platzt für die Fahrzeuge zu mieten wollte ich fragen ob das Bauamt das recht hat so vorzugehen obwohl es ja mein eigener Grund und Boden ist.
danke jetztschonmal für eure antworten
2 Antworten
Na ja, im Wohngebiet hat das Bauamt wohl Recht. Störende Gewerbe sind da nicht zulässig. Dabei ist es völlig egal, wem das Grundstück gehört.
Schon möglich. Schau dir doch mal den Flächennutzungsplan für deine Gemeinde -hat das Bauamt, meist auch der Abgeordnete deines Vertauens :-) - an. Wenn es sich um ein als reines Wohngebiet handelt, ist Gewerbe untersagt. In Mischgebieten ist meist nichtsstörendes oder Kleingewerbe möglich. Na ja, bei einem Autohandel mit Probefahrten und vielleicht noch Wartungsarbeiten hätte ich hinsichtlich Störung meine Zweifel...
Laut Baugesetzbuch ist zwar auch eine Änderung der Raumordnungs- bzw. Flächennhutzungspläne möglich, aber ich glaub nicht, dass das wegen einem einzelnen Verkäufer passiert.
Wobei, mit etwas gut formulierter rechtlicher Begründung (Anwalt) wäre ein zeitweises Abstellen von Kfz auf dem eigenen Grundstück möglich, wenn es nicht zu viele Autos sind und dort kein Kundenverkehr stattfindet.