Gewerbe auf Privatgrundstück?
Hallo, meine Partnerin und ich haben endlich ein perfektes Grundstück mit Haus gefunden. Abgelegen, ein Nachbar in 130 m Entfernung, sonst nur Feld und eine ehemalige Kaserne. Später möchte ich einen hundekindergarten eröffnen.. Habe bereits mit dem Veterinäramt telefoniert, die sagen, sie kommen lediglich zur Abnahme. Gewerbeamt kann mir bezüglich der Frage "kann ich auf meinem Privatgrundstück ein Gewerbe betreiben?" Keine andere Aussage geben als "mir ist nicht bekannt, dass das nicht erlaubt sei, solang Nachbarn nicht belästigt werden". Ich soll jedoch noch mal die Dame von Bauamt anrufen, diese kommt erst am Montag aus dem Urlaub wieder. Kann mir diesbezüglich jemand weiter helfen? Kann ich auf meinem Grubdstück Gewerbe betreiben?!
5 Antworten
Erkundige Dich bei der Gemeinde. Normalerweise kannst Du auf Deinem Grundstück, wenn es nicht ausdrücklich als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, ein Gewerbe betreiben. Ist das Gebiet ein sogenanntes Mischgebiet ist sowohl Wohnbebauung wie auch Gewerbeansiedlung erlaubt. Wie das mit einem Hundekindergarten ist kann ich allerdings nicht sagen. Ich würde vorsorglich mal mit dem Nachbarn sprechen, was Du vorhast. Ein Gespräch vorher kann Ärger hinterher vermeiden.
Zum Thema "Bauamt fragen: siehe meinen Tipp:
https://www.gutefrage.net/tipp/muendliche-auskuenfte-von-bauaemtern-zu-fragen-de...
Welche Nutzungen auf dem Grundstück zulässig sind richtet sich nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder, wenn keiner besteht, im vorliegenden Fall wohl nach § 35 BauGB. Danach sind nur die nach § 35 Abs. 1 BauGB "privilegierten Nutzungen" zulässig.
Um die ausüben zu können musst Du bei der Bauaufsicht des Landkreises einen Bauantrag stellen; auch wenn Du gar nicht baust.
Eine "Hundeschule" ist nicht "privilegiert", kann aber über § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn alle "Träger öffentlicher Belange" zugestimmt haben. Dazu gehören Naturschutzbehörde, Gemeinde, Wasserbehörde, Ordnungsamt, Veterinäramt, evtl. Staßenbehörde etc. Die Gewerbeaufsicht dürfte für Hundeschule nicht zuständig sein.
Und mündlich wirst Du keiner verbindlichen Auskünfte erhalten; verbindlich ist nur eine schriftliche Genehmigung von der Bauaufsicht.
Ergänzung zum Thema "Bauamt fragen:
Eine "Hundeschule" auch außerhalb eines Gewerbegebietes über § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn alle "Träger öffentlicher Belange" zugestimmt haben. Dazu gehören Naturschutzbehörde, Gemeinde, Wasserbehörde, Ordnungsamt, Veterinäramt, evtl. Staßenbehörde etc.
Ob das zulässig ist, richtet sich nach Baurecht und den für dieses spezielle Grundstück festgesetzten Nutzungsregeln (Bebauungsplan). Da wirst du warten müssen, bis die zuständige Dame wieder da ist.
Grundsätzlich ist ja fast jedes Grundstück, das nicht Bund, Land oder Gemeinde gehört ein Privatgrundstück... Das alleine ist kein Hinderungsgrund für ein Gewerbe.
Deinen Tipp sehe ich allerdings sehr kritisch. Na klar gibt es nicht überall "das Bauamt", aber die verschiedenen örtlichen Bezeichnungen kann man doch hier nicht alle aufzählen ! Ein Amt, das Auskunft über geltende Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanentwürfe gibt, sollte es aber überall geben. Und diese Auskunft kann man sich auch mündlich holen bzw. den Plan zeigen und erklären lassen...
Das kann dir wirklich nur jemand vom Amt sagen
Neuin, das kann Dir jeder Fachmann sagen. Aber nicht "das Amt"..
Zum Thema "Bauamt fragen: siehe meinen Tipp:https://www.gutefrage.net/tipp/muendliche-auskuenfte-von-bauaemtern-zu-fragen-de...
Zum Thema "Bauamt fragen: siehe meinen Tipp:
https://www.gutefrage.net/tipp/muendliche-auskuenfte-von-bauaemtern-zu-fragen-des-oeffentlichen-baurechts