Feiertagsbezahlung in der Probezeit?

6 Antworten

Der Anspruch auf Bezahlung der Feiertage hat nichts mit der Probezeit zu tun. Hier zeigt sich bereits die grundsätzliche Haltung deines Arbeitgebers. Das sieht so aus, als ob auch in Zukunft Probleme entstehen werden, denn nach Ablauf der Probezeit wird sich dieser Arbeitgeber mit Sicherheit nicht in einen Arbeitnehmerfreund verwandeln. Kurz gesagt: Berechtigte Ansprüche geltend machen, von Anfang an. Sofern ein Betriebsrat (hoffentlich) existiert, wäre eine Regelung/Klarstellung mit dessen Hilfe auch sinnvoll. Und auch die zuständige Gewerkschaft sollte von diesem Verhalten erfahren.

Hallo

die Feiertage müssen auch in der Probezeit bezahlt werden!!

Tyronie 
Beitragsersteller
 16.06.2013, 18:08

Hallo, danke für die schnelle Antwort...

gibt es vlt. eine Quelle die ich ausdrucken kann und meinem Chef vorlegen könnte. Dann kann ich argumentieren.

Habe aber über Probezeit in Google nichts finden können.

Grüße

Mintbeerycrunch  16.06.2013, 18:13
@Tyronie

Such einfach nach Arbeitsrecht und Feiertage

Tyronie 
Beitragsersteller
 16.06.2013, 18:15
@Mintbeerycrunch

Danke für den Tipp... es gibt auch genügend Seiten aber keine die schreibt, dass es in der Probezeit auch so ist.

Mintbeerycrunch  16.06.2013, 18:46
@Tyronie

Solange nirgendwo explizit steht das in der Probezeit nicht bezahlt werden muss... muss es eben bezahlt werden!!

Ob Probezeit oder nicht, es muss bezahlt werden

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/entgfg/gesamt.pdf

da im Gesetzestext bereits erwähnt wird, wann man nicht bezahlt wird, hier die Probezeit aber nicht aufgeführt wird, hast du ein Anrecht darauf.

Tyronie 
Beitragsersteller
 16.06.2013, 18:18

Klingt logisch... also gibt es auch keine Sonderregelung !?

tonks1976  16.06.2013, 18:23
@Tyronie

Nein, sonst würde es im Gesetestext drinstehen.

In der Probezeit darfst du keinen Urlaub nehmen (gibt auch Ausnahmen) ,du hast eine verkürzte Kündigungsfrist und solltest du in den ersten vier Wochen krank werden so muss nicht der Arbeitgeber den Lohn zahlen, sondern die Krankenkasse...ansonsten fällt mir nichts weiter ein, was die Probezeit betrifft

Maximilian112  16.06.2013, 18:41
@tonks1976

Eine Probezeit ist nur eine Verkürzung der Kündigungsfrist.

Das andere hat nix mit Probezeit zu tun.

Er nützt jetzt die Tatsache aus, dass du in der Probezeit bist und er dir leicht kündigen kann.... Aber die Feiertage müssen auch in der PZ gezahlt werden. Das wäre ja noch schöner.

Selbstverständlich müssen auch in der Probezeit die Feiertage bezahlt werden!