Feiertagsbezahlung in der Probezeit?
Hallo Community,
ich habe ab dem 01.05.2013 eine neue Vollzeitanstellung (40 Std.) und bin noch in der Probezeit (6 Monate).
Ich habe aber auf der Abrechnung für den Mai festgestellt, dass die Feiertage nicht bezahlt wurden. Ich habe meinen Chef darauf angesprochen und der meint, dass in der Probezeit die Feiertage nicht bezahlt werden.
Ist das rechtens ? Es geht immerhin um 4 Feiertage die nicht bezahlt wurden.
Vielen Dank für eure Antworten
6 Antworten
Der Anspruch auf Bezahlung der Feiertage hat nichts mit der Probezeit zu tun. Hier zeigt sich bereits die grundsätzliche Haltung deines Arbeitgebers. Das sieht so aus, als ob auch in Zukunft Probleme entstehen werden, denn nach Ablauf der Probezeit wird sich dieser Arbeitgeber mit Sicherheit nicht in einen Arbeitnehmerfreund verwandeln. Kurz gesagt: Berechtigte Ansprüche geltend machen, von Anfang an. Sofern ein Betriebsrat (hoffentlich) existiert, wäre eine Regelung/Klarstellung mit dessen Hilfe auch sinnvoll. Und auch die zuständige Gewerkschaft sollte von diesem Verhalten erfahren.
Hallo
die Feiertage müssen auch in der Probezeit bezahlt werden!!
Such einfach nach Arbeitsrecht und Feiertage
Danke für den Tipp... es gibt auch genügend Seiten aber keine die schreibt, dass es in der Probezeit auch so ist.
Solange nirgendwo explizit steht das in der Probezeit nicht bezahlt werden muss... muss es eben bezahlt werden!!
Ob Probezeit oder nicht, es muss bezahlt werden
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/entgfg/gesamt.pdf
da im Gesetzestext bereits erwähnt wird, wann man nicht bezahlt wird, hier die Probezeit aber nicht aufgeführt wird, hast du ein Anrecht darauf.
Klingt logisch... also gibt es auch keine Sonderregelung !?
Nein, sonst würde es im Gesetestext drinstehen.
In der Probezeit darfst du keinen Urlaub nehmen (gibt auch Ausnahmen) ,du hast eine verkürzte Kündigungsfrist und solltest du in den ersten vier Wochen krank werden so muss nicht der Arbeitgeber den Lohn zahlen, sondern die Krankenkasse...ansonsten fällt mir nichts weiter ein, was die Probezeit betrifft
Eine Probezeit ist nur eine Verkürzung der Kündigungsfrist.
Das andere hat nix mit Probezeit zu tun.
Absolut korrekt !
Er nützt jetzt die Tatsache aus, dass du in der Probezeit bist und er dir leicht kündigen kann.... Aber die Feiertage müssen auch in der PZ gezahlt werden. Das wäre ja noch schöner.
Selbstverständlich müssen auch in der Probezeit die Feiertage bezahlt werden!
Hallo, danke für die schnelle Antwort...
gibt es vlt. eine Quelle die ich ausdrucken kann und meinem Chef vorlegen könnte. Dann kann ich argumentieren.
Habe aber über Probezeit in Google nichts finden können.
Grüße