Mündliches Versprechen wird nicht eingehalten: Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

5 Antworten

Von einem Mietvertrag kann man nicht zurücktreten. Die Vermieterin verweigert den neuen Bodenbelag auch nicht. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was du jetzt eigentlich erwartest.

Der Vermieter hat mündlich versprochen dass er den Bodenlang machen lässt, nachdem ich die Wohnung tapeziert hatte.

Das scheint er ja auch nicht zu verweigern. Ihr habt seit Anfang Oktober den Schlüssel, am 30.11. war die Wohnung fertig (Wer, bitte schön, braucht fast 2 Monate um eine Wohnung zu tapezieren) Einzugstermin war der 01.12.  Wann bitte, hätte der Vermieter sich denn um einen Bodenbelag kümmern sollen, wenn ihm noch nicht mal bekannt war, wann die Wohnung fertig tapeziert ist?

ich hatte nicht die Zeit alles rechtzeitig zu machen.

Der Vermieter auch nicht.

Du hast unterschrieben, dass du die Wohnung im einzugsbereiten Zustand aber mit unrenovierten Bodenbelägen übernimmst. Das kann der Vermieter nachweisen. Du jedoch kannst nicht nachweisen, dass der Vermieter dir je irgendetwas bzgl. des Bodenbelages versprochen hat.

Wenn ich irgendwas falsch verstanden habe, korrigier mich bitte. 

pinky2p 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 12:39

Sie haben das richtig verstanden. Wir erwarten zumindest eine Auskunft für den Termin, um die neue Möbel und Küche bestellen zu können.Sie gibt keine Auskunft dafür. Wenn man als Koch jeden Tag arbeitet und pendelt, hat er nicht die Zeit alles rechzeitig fertig zu machen. Er hätte einen Termin machen können und uns Bescheid geben.Er hat sich nicht drum gekummert,tut er auch jetzt nicht.Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Antwort!

TrudiMeier  08.12.2015, 12:51
@pinky2p

Ehrlich gesagt, finde ich es mehr als dreist, vom Vermieter zu erwarten, dass er den Bodenbelag pünktlich fertig hat, während ihr euch (aus welchem Grund auch immer) Zeit lasst und dann auch noch vom Vertrag zurücktreten wollt.  Wenn ich merke, dass ich nicht alles rechtzeitig schaffe, dann nehme ich mir entweder Urlaub oder ich beauftrage jemanden. Aber ich kann doch nicht vom Vermieter erwarten, dass der, wenn ich auf den letzten Drücker fertig bin, sofort losspringt. Das Mietverhältnis steht von Beginn an schon mal unter einem schlechten Stern und ich würde als Vermieter zusehen, dass ich den Mieter so schnell wie möglich wieder loswerde.

Wir erwarten zumindest eine Auskunft für den Termin, um die neue Möbel und Küche bestellen zu können.

Der Vermieter hat sicherlich auch eine Auskunft erwartet, wann er sich um den Bodenbelag kümmern kann.

Du misst mit zweierlei Maß.

pinky2p 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 13:41
@TrudiMeier

Sie haben nicht so richtig verstanden. Ich verlange nicht von dem Vermieter den Bodenlang innerhalb von ein paar Tagen fertig zu machen, sondern einen festen Termin zu machen.Am 02 Februar zum Beispiel.Ist das nicht machbar? Er hat von uns die Info bekommen, dass die Wohnung Ende November fertig wäre.Und sie ist.Er wollte ertsmal die Wohnung tapeziert sehen und dann den Termin machen.Und im Vertrag steht nicht dass ich die Wohnung tapezieren muss.Das ist auch mein Ding. Ich hatte nur eine Frage gestellt, und ich möchte eine Antwort nicht Ihre persönliche Meinung bzw. Kritik.

Vielen Dank trotzdem!

So einfach geht es leider nicht!

Offensichtlich ist die Bereitschafft, den Boden zu erneuern vorhanden. Sollte Aussagen wären schriftlich gemacht natürlich enorm wichtig. Bei mündlichen Vereinbarungen sollte man wenigstens immer einen Zeugen dabei haben.

Lass den Mietvertrag ändern.

Wenn du den Vermieter dazu bewegen kannst, dass er das Übergabeprotokoll ändert, sodass der erneuerte Boden zur vertragsmäßigen Mietsache gehört, hast du bessere Karten.

Jetzt wäre nämlich der Vermieter ohne wenn und aber verpflichtet dir die Wohnung in einem Vertragsmäßigen Zustand zu überlassen. Ansprüche gegenüber dem Vermieter wären jetzt wesentlich leichter durchzusetzen.

Fazit: Mündliche Absprachen sind durchaus rechtskräftige Verträge. Das Problem bei mündlichen Absprachen ist nur, herauszufinden welche Art von Vertrag geschlossen wurde. Denn aufgrund dieses Vertages wird entschieden wer Recht hat und wer zahlen muss.

Einfach einseitig einen Mietvertrag zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen funktioniert nicht.

Du musst den Vermieter zur Nacherfüllung des Vertrages auffordern, falls er dir die Wohnung nichtr vertragsgemäß übergeben hat.

Laut Übergabeprotokoll gehört der alte Boden zur Mietsache und entspricht der vertragsgemäßen Wohnung.

Du musst beweisen, dass der vertragsgemäße Zustand der Wohnung durch den neuen Bodenblag geändert wurde.

Kannst du nachweisen das der neue Boden zur Mietsache gehört und der Vermieter kommt seiner Verpflichtung nicht nach, kannst du Schadenersatz fordern, die Miete kürzen u.s.w. Ist die Wohnung unbewohnbar muss der Vermieter eventuell den Hotelaufenthalt zahlen.

In diesem Fall sollte man sich aber auch an einen Rechtsanwalt wenden. Meist ist der Streit dann bereits so vorangeschritten, dass eine außergerichtige Entscheidung dann kaum noch möglich ist.

Dann einigt man sich lieber untereinander. Vielleicht ist es für den Vermieter dir einen Betrag zu zahlen und du verzichtest auf deine Rechte aus dem Mietvertrag als den Boden neu machen zu lassen.

Vielleicht ist es aber auch für Mieter und Vermieter keine schöne Situation und bei sind an einer unkomplizierten Lösung interessiert.

Fazit: Zunächst gilt was in einem Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Wer behauptet, dass etwas anderes vereinart wurde, muss dies beweisen!


Nein!

Zunächst mal warst du mit Tapezieren am 30.11. fertig. Das war Montag vergangener Woche. Ihr habt für die Tapeten fast 2 Monate gebraucht. Und nun verlangst du vom Vermieter, dass er den versprochenen Bodenbelag in einer Woche macht.

Du musst dem Vermieter schon ein paar Tage Zeit geben. Was sagt er denn, wann die Handwerker Zeit haben werden? Diese paar Tage werdet ihr euch wohl gedulden müssen.

Weiter kannst du dich glücklich schätzen, dass sich der Vermieter an die mündliche Abmachung. Was hättest du gemacht, wenn er plötzlich an Gedächtnisverlust gelitten hätte und sich hätte an keine Vereinbarung mehr erinnern können?

pinky2p 
Beitragsersteller
 08.12.2015, 13:32

Sie haben nicht so richtig verstanden. Ich verlange nicht von dem Vermieter den Bodenlang innerhalb von ein paar Tagen fertig zu machen, sondern einen festen Termin zu machen.Am 02 Februar zum Beispiel.Ist das nicht machbar? Ich hatte nur eine Frage gestellt, und ich möchte eine Antwort nicht Ihre persönlichen Meinung.

Vielen Dank trotzdem!

Mit mündlichen Zusagen ist das so eine Sache.

Zudem habt Ihr die Wohnung ja schon lange vor Mietbeginn in Besitz genommen.

Vom Mietverträgen kann man nicht zurück treten, nur kündigen.

Fristgerecht ist das im Moment zum 31.03.2016 möglich.

Sofern der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist.

Im Übergabeprotokoll steht dass ich die Wohnung mit unrenovierten Bodenlangen (PVC ist gekreuzt) aber bewohnbar übernehme.

Das sagt doch alles.

Ich bin selber schwanger und ich kann nicht in einer Wohnung ohne Bodenlang einziehen.

Warum nicht?

nein, du hast die totale a-karte

die mündliche absprache bekommst du nicht bewiesen und schriftlich steht, dass du mit dem bodenbelag einverstanden bist