mündlicher mietkaufvertrag rechtens?
Hallo, Wir sind eine 4 Köpfige Familie und spielen mit dem Gedanken uns ein Haus per Mietkauf zu kaufen. Derzeit wohnen in diesem Haus etwas jüngere Leute die das Haus auch per Mietkauf kaufen wollten. Einen schriftlichen Mietkaufvertrag haben sie nicht, auch gibt es keinerlei Eintragungen im Grundbuchamt für diese Leute. Da diese Leute immer nur sporadisch ihre Raten bezahlt haben und derzeit auch noch monatsraten (ich glaube knapp 2 Monatsraten) offen sind hat die eigentliche Besitzerin des Hauses mir nun das Haus angeboten auch in der hinsicht darauf das die derzeitigen Bewohner in der Ortschaft verlauten liesen sie wollen ausziehen. Nun meine Frage ist der Mündliche Mietkaufvertrag mit diesen Leuten rechtswirksam? weil sie jetzt schon gedroht haben ich müsste sie als neuer Besitzer des Hauses mit einer Räumungsklage da rausklagen sonst würden sie nicht gehen. einen Mündlichen Mietvertrag gab es nicht und die Verkäuferin des Hauses ist auch nicht gewillt die unregelmässigen Ratenzahlungen hinzunehmen, auch weil die derzeitigen Besitzer schäden am Haus verursachen die sie nicht bezahlen oder wiederherstellen können.(45qm Balkon der zu anfang mit Fliesen belegt war, ist nun seit 2 jahren nackt bis auf die Betondecke und wird dank des Vekäufers von unten mit spriesen gestützt. nun meine Frage muss ich diesen leuten zweciks eigenbedarf kündigen ? da ja eigentlich nur ein mündlicher mietkaufvertrag bestand und kein mietvertrag. oder kann ich darauf bestehen das sie bis zu unserem geplanten einzug in 4 monaten das haus geräumt haben. und was ist wenn sie diesen zeitpunkt nicht halten ? muss ich dann eine räumungsklage erwirken? über informative antworten würde ich mich sehr freuen. grüsse der k.p.
2 Antworten
ein mündlicher Kaufvertrag ist nicht rechtens, du kannst zwar denn Mieter des Hauses bekannt machen das sich der Vermieter ändert und geplant ist das Haus zu räumen wegen Eigenbedarf, jedoch kannst du nicht verlangen das die bis her Mieter von heute auf morgen raus müssen !!
wenn du das Haus gekauft hast erst dann hast du das rächt das Haus räumen zu lassen und ja dann musst du die Mieter wohl oder übel Kündigen ! jedoch kommt es auch da zu einigen Schwierigkeiten , wenn es Mieter sind mit Kleinkind dann kannst du bis zu 1-2jhre wahrten da es da auch wieder rechtliche Paragrafen gibt !!
des weiteren würde ich die jetzige Vermieterin ansagen lassen das die Mieter zu einem festen Termin das Haus räumen müssen !
Nun ja danke erst mal für die Antwort. Der Plan War eigentlich das ich morgen dort hin gehe und Ihnen einen befristeten Mietvertrag Bis zum 1.8 2013 ausstelle oder aber direkt die Kündigung wegen Eigenbedarf Ausstelle. Da ich auf Wunsch der Hausbesitzerin ab morgen als neuer Hausbesitzer dort auftrete, und daher ja das Recht eine Kündigung wegen Eigenbedarf auszusprechen. Naja und eben 3 Monate Kündigungsfrist ist ja normal in so einem Fall. Die einzige Angst die ich eben habe ist das die Leute zum geforderten Termin nicht raus sind und es wirklich darauf ankommen lassen. Nun will ich ehrlich gesagt am 1.8.2013 mit den nötigen Umbau und Renovierungsarbeiten Anfangen. Und wenn diese Leute schon jetzt sagen ich müsse sie rausklagen bin ich geneigt den umbau auch ohne Rücksicht auf Verluste durchzuziehen. Sprich nach den 3 Monaten Kündigungsfrist deckendurchbruch Türen und Fenster raus. Egal was da kommt.
erst mit dem offiziellen Kaufvertrag hast du das recht recht ein befristeten Mietvertrag auszustellen, dann kannst du auch machen was du willst !