Mündlicher Kostenvoranschlag bindent?
Hallo,
ich habe für meine Autoreparatur einen mündlichen Kostenvoranschlag von 220 Euro bekommen (Gesamtbetrag). Ich wollte Fragen ob dies bindent ist.
Wenn der Monteur o.ä. jetzt sagt, wenn ich mein Auto abhole es kostet 300 Euro, kann ich das was machen?
Die Verkäufer/Monteure auch der Chef dort sind sehr unfreundlich und unsympathisch, leider habe ich das erst nach meinem Auftrag etc. bemerkt.
Bin traurig ... :-(
Danke euch
12 Antworten
Kostenvoranschlag ist Kostenvoranschlag, falls du nicht zugesagt hast, dass diese Reperaturen durchgeführt werden sollen, Widerspruch einlegen. Das einzige was Ihnen dann übrig bleibt, den alten Stand des Fahrzeugs wiederherzustellen. (Hoffentlich machen sie nicht extra noch etwas kaputt) Das ist übrigends relativ normal, dass Werkstätten so etwas machen, lass es dir eine Lehre sein falls es so kommt.
Also irgendetwas verstehe ich jetzt nicht.
Du hast dir einen Kostenvoranschlag "mündlich" geholt, aber der Wagen ist doch noch gar nicht in der Werkstatt, oder? Dann kannst du ihn doch auch woanders hinbringen.
Im Normalfall ist auch ein mündlicher Vertrag bindend. Aber wenn es hart auf hart kommt, hast du nichts in der Hand, also keine Beweise.
Allerdings kann es selbst bei einemKostenvoranschlag dazu kommen, dass die Reparatur teurer wird. Die Mechaniker sind ja auch keine Hellseher.
Also wenn du noch in eine andere Werkstatt kannst, mache das. Ansonsten lasse dir den KVA schriftlich geben. Bedenke: Es kann immer teuerer werden, ob mit oder ohne!
Wahrscheinlich kannst du den mündlichen Kostenvoranschlag nicht beweisen. Damit ist die Frage, ob er gültig ist, überflüssig. Wenn das Personal dort auch sonst nicht entgegenkommend ist, werden sie dir sicher beim Preis nicht plötzlich den Himmel auf Erden bereiten.
wenn es ernst wird musst du vor Gericht und da zählt nur das Niedrgeschriebene. Aber die werkstatt will dich doch bestimmt auch als Kunden behalten oder?
entsprechend werden die doch zusehen dass die bei der Summe bleiben die mündlich vereinbart wurde.
Mal abgesehen von der Beweisbarkeit . ..... Ein Kostenvoranschlag ist im Gegensatz zu einem Angebot nur eine Schätzung. Der tatsächliche Preis kann höher ausfallen. Bei einer relevanten Überschreitung (ab 10%), muss die Werkstatt nachfragen und die weitere Arbeit genehmigen lassen.
Bei Reparaturen diese Vorgehensweise normal, da oft erst während der Arbeit der nötige Arbeitsumfang erkennbar wird. Für ein Festpreisangebot müsste die Werkstatt eine aufwändige Diagnose durchführen, die selbst schon richtig Geld kostet, was dann zusätzlich bezahlt werden müsste. Daher wird das idR nicht gemacht.