Ebay kleinanzeigen etwas verkauft nun möchte die Person es zurückgeben?
Schön Guten Tag, Vorab bedanke ich mich für eure Hilfe.
Ich habe eine frage, ich hatte schonmal bezüglich des Themas hier was gelesen, jedoch möchte ich mir sicher gehen.
Ich habe auf ebay kleinanzeigen eine Couch verkauft, die Person war an 2 Tagen da und hat sich die Couch mit Familie danach mit den Leuten zum transportieren angeschaut. Wir haben auf ein Mangel hingewiesen, es gezeigt und sind von 250 auf 220 euro gegangen.
Die person hat sich 3 Tage nach dem Transport gemeldet, es wären überall kratzer an der Couch, nochmal 2 Tage später hieß es, unter den stoffbezügen wären große Flecken ( ich möchte verständlich machen das sie alles gesehen haben! das polster wurde abgenommen und gezeigt da es sich um ein Bigsofa handelt )
Es waren keine kratzer und keine Flecken vorhanden, meine Freundin hat sogar noch jedes einzelne kissen in extra tüten gepackt damit nichts dreckig wird beim Transport.
Die Person möchte nun 80 € zurück haben ( hat 220 bezahlt ) oder wir sollten die Couch bis Morgen abend abholen.
Ich habe ihr 50€ angeboten, wieso weiß ich auch nicht genau, sollte ich die person nicht einfach ignorieren? Meine freundin war beim verkauf wie bereits gesagt dabei
14 Antworten
naja ich würde sagen die Couch wurde "gekauft wie gesehen" und da dir und deiner Freundin die plötzlich angeblich vorliegenden Mängel nicht bekannt sind, müsst ihr die Couch i.d.R. auch nicht zurücknehmen und auch kein Geld erstatten.
Ich denke du bist in recht.
Aber ich würde immer noch zu Beschreibung dazu schreiben: Privatverkauf, keine Garantie Gewährleistung, Rückgabezeitraums ausgeschlossen etc.
Es handelt sich doch nur um einen Mangel wenn das produkt nicht wie vereinbart ist/funktioniert. Wo ist der Mangel in der beschriebenen Situation?
Da es sozusagen ein Handschlag Geschäft war und dir die Person das Geld nach dem ansehen bezahlt hat ist es eigentlich nicht mehr dein Problem. Und das du es auch noch abholen sollst ist ein wenig dreist. Der Käufer hatte wenn es stimmt was du sagst die Möglichkeit sich vor Ort erst ein Bild davon zu machen also würde ich ihn nun ignorieren er hat sich ja selbst dazu entschieden es zu kaufen. Und dein Geld angebot solltest du zurückzuführen denn wie sagt man so schön. Abgemacht ist abgemacht.
Gekauft wie gesehen. Da ist nix zu machen.
Warum hast du das gemacht? Du musst nämlich gar nichts, die haben kein Recht auf Umtausch oder Geld zurück etc. Gibt denne nichts und ignoriere die einfach, du bist im recht
Eine Garantie kann man nicht ausschliessen, die gibt man höchstens freiwillig.
Ein Recht auf Rückgabe gibt es nie. Falls du das Widerrugsrecht meinst: Auch das gibt es bei Privatverkäufen nicht. Somit kann es nicht ausgeschlossen werden.
Einzig die Gewährleistung sollte man ausschliessen.
Hier gehts allerdings um einen Sachmangel, der mit dem Vorangesagten nichts zu tun hat.