Stornierungskosten Schlüsseldienst

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Zunächst dürfte klar sein, daß ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Dieser wurde allerdings durch einen weiteren Anruf storniert.

Nun muß man tatsächlich in die AGB schauen, was dort drinsteht. Eine Stornogebühr ist nicht ungewöhnlich. Dadurch sollten allerdings alle dem Schlüsseldienst entstandenen Kosten erledigt sein.

Ich habe einmal etwas recherchiert; Stornogebühren gehen von 20% bis 50% der Kosten bis zu exakten Beträgen wie 40 € oder gar 80 € (am WE/Nacht noch mehr). Manche nehmen tatsächlich auch noch zusätzlich Fahrtkosten.

Viele Klauseln in den AGB sind allerdings schon häufiger als unzulässig beurteilt worden.

Ich schätze Ihr seid hier auf einen nicht ganz so seriösen hereingefallen, was auch durch die Äußerungen der Zentrale untermauert wird.

Ihr könnt das natürlich einmal von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen und dann ggf. Geld zurückfordern.

Noch ein Hinweis: Wenn auf der Quittung stehen sollte: "Mit Unterschrift erkenne ich die Rechtmäßigkeit der Rechnung an" oder eine ähnliche Formulierung, dann sei gesagt, daß es sich hierbei um eine nicht zulässige Klausel handelt.

DerCAM  25.12.2012, 01:10

Nun muß man tatsächlich in die AGB schauen, was dort drinsteht.

Ich frage mich gerade, wie die AGB hier denn ueberhaupt wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein koennten.

Schluesseldienst (vermutlich) aus dem Telefonbuch rausgesucht und angerufen, Problem und Adresse genannt sowie Auftrag erteilt. Schluesseldienst sagt: "Ja, wir kommen".

An welcher Stelle hatte der Auftraggeber hier vor Vertragsschluss die Moeglichkeit, ohne groesseren Aufwand Kenntnis von den AGB zu erhalten?

NegierigEr  24.12.2012, 22:11

Zunächst dürfte klar sein, daß ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Dieser wurde allerdings durch einen weiteren Anruf storniert.

Der Vertrag wurde storniert? Gut, das ginge, wenn dies in dem Vertrag vorgesehen war.

Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass eine Klage auf Rückzahlung zumindest teilweise Erfolg hat. Einfach zu zahlen war aber ein Fehler.

Ggf. solltest du den Vertrag (Fernabsatzvertrag) einfach widerrufen und die gezahlten 70 Euro auf diesem Wege zurückfordern.

KLar ist,Du wurdest über den Tisch gezogen.Du hättest nicht zahlen müssen.Klar haben die gelogen und angeblich nichts von der Stornierung gewusst.Ich würde klagen,schon aus Prinzip.Fragt sich nur,wie teuer der Anwalt sein würde.Ob es sich lohnt.