Stornierungskosten Schlüsseldienst
Ich habe ein Problem das mich gerade nicht nur wütend, sondern auch wirklich verzweifelt macht. Fernab: Es ist jetzt etwas Text, wer mir antworten möchte sollte ihn lesen.
Meine Familie und Ich haben gegen 17 Uhr gemerkt, dass unsere Tür von Innen sowie aussen nicht mehr aufzuschließen war. Hier wird man natürlich panisch, da man grundlegend nicht nach draußen gelangen kann. Direkt kontaktierten wir unseren Vermieter, welcher leider nicht erreichbar war. Also sprachen wir ihm auf seine Mailbox.
Immernoch in Panik riefen wir dann einen Schlüsseldienst an, welcher besagte, der Monteur erscheine in 10 minuten.
Nach ca. einer halben Stunde hatte unser Vermieter unsere Nachricht empfangen und war direkt da. Er löste unser Problem binnen einer halben Stunde.
----> Eine Stunde nach dem Anruf beim Schlüsseldienst (es ist immer noch niemand da) stornierten wir unseren Auftrag. Hier hieß es, dass der Monteur jetzt dennoch komnme und weiteres mit diesem besprochen werden müsse. Uhrzeit: 18 Uhr.
Um 19.30 (!!!!) klingelte es an der Tür und der Monteur stand auf der Matte. Wir sagten ihm wir haben storniert. Jetzt die Härte Nummer 1: "Ich weiß davon nichts". Er rief in der Zentrale an welche ebenfalls nichts davon wusste, zumindest erzählte sie dies.
Härte nummer 2: Der Monteur verlangt allen ernstes Einhundert Euro von mir! Seine Fahrtkosten müssen erstattet werden, das verstehe ich. Ich sage klip und klar, 50 Euro wären okay gewesen, wobei dies schon viel viel zu viel war. Er wollte das Geld trotzdem. Widerwillig bezahlten wir ihn.
Direkt danach kontaktierte ich den sogenannten Kundendienst. Ich habe ihm die ganze Problematik erörtert. Ich habe gesagt, dass ich es nicht einsehe 100 Euro für eine nicht erbrachte Leistung zu zahlen. Er schilderte, dass alleine 70 Euro Stornogebühren anfiehlen. So, hier gibt es aber etwas einzuwenden. Ich habe um 18 Uhr storniert und der liebe Mann kam um 19.30. Innerhalb dieser Zeit hätte der Mann davon erfahren können | müssen | sollen und hätte gar nicht kommen können. Der Mann argumentierte ferner damit, dass die Stornogebühren deshalb berechtigt seien, da er ja so andere Kunden in der Warteschleife nach hinten hätte stellen müssen, diese dann auf Alternativangeboten umgesprungen wören und er so bares Geld verloren hätte. Des Weiteren drohte er mir mit noch genauerer Berechnung und, achtung Zitat, dass er mir dann noch mehr Geld aus der Tasche ziehen müsse.
Abschließend fragte ich Ihn, ob es rechtliche Grundlagen gibt, in welchen diese 70 Euro vermerkt seien. Er berichtete von AGB'S und legte auf.
Gibt es irgendeine Berechtigung für diese Summe? Gibt es eine Behörde die sich solchen Fällen annimmt? Gibt es noch eine Chance einen Teil des Geldes zurück zu bekommen? Ich bin verzweifelt und benötige Fachspezifische und fundierte Hilfe.
Ich bedanke mich.
9 Antworten
Zunächst dürfte klar sein, daß ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Dieser wurde allerdings durch einen weiteren Anruf storniert.
Nun muß man tatsächlich in die AGB schauen, was dort drinsteht. Eine Stornogebühr ist nicht ungewöhnlich. Dadurch sollten allerdings alle dem Schlüsseldienst entstandenen Kosten erledigt sein.
Ich habe einmal etwas recherchiert; Stornogebühren gehen von 20% bis 50% der Kosten bis zu exakten Beträgen wie 40 € oder gar 80 € (am WE/Nacht noch mehr). Manche nehmen tatsächlich auch noch zusätzlich Fahrtkosten.
Viele Klauseln in den AGB sind allerdings schon häufiger als unzulässig beurteilt worden.
Ich schätze Ihr seid hier auf einen nicht ganz so seriösen hereingefallen, was auch durch die Äußerungen der Zentrale untermauert wird.
Ihr könnt das natürlich einmal von der Verbraucherzentrale überprüfen lassen und dann ggf. Geld zurückfordern.
Noch ein Hinweis: Wenn auf der Quittung stehen sollte: "Mit Unterschrift erkenne ich die Rechtmäßigkeit der Rechnung an" oder eine ähnliche Formulierung, dann sei gesagt, daß es sich hierbei um eine nicht zulässige Klausel handelt.
Nun muß man tatsächlich in die AGB schauen, was dort drinsteht.
Ich frage mich gerade, wie die AGB hier denn ueberhaupt wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein koennten.
Schluesseldienst (vermutlich) aus dem Telefonbuch rausgesucht und angerufen, Problem und Adresse genannt sowie Auftrag erteilt. Schluesseldienst sagt: "Ja, wir kommen".
An welcher Stelle hatte der Auftraggeber hier vor Vertragsschluss die Moeglichkeit, ohne groesseren Aufwand Kenntnis von den AGB zu erhalten?
Zunächst dürfte klar sein, daß ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Dieser wurde allerdings durch einen weiteren Anruf storniert.
Der Vertrag wurde storniert? Gut, das ginge, wenn dies in dem Vertrag vorgesehen war.
Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass eine Klage auf Rückzahlung zumindest teilweise Erfolg hat. Einfach zu zahlen war aber ein Fehler.
Lies Dich hier mal schlau:
Ggf. solltest du den Vertrag (Fernabsatzvertrag) einfach widerrufen und die gezahlten 70 Euro auf diesem Wege zurückfordern.
KLar ist,Du wurdest über den Tisch gezogen.Du hättest nicht zahlen müssen.Klar haben die gelogen und angeblich nichts von der Stornierung gewusst.Ich würde klagen,schon aus Prinzip.Fragt sich nur,wie teuer der Anwalt sein würde.Ob es sich lohnt.