Müllabfuhrgebühren - wer zählt alles?
Ist es richtig, dass die Müllabfuhrgebühren auf jede Person umgelegt wird oder auf jede Mietpartei? werden die Müllabfuhrgebühren pro Person umgelegt, zählen dann Kinder bzw. Säuglinge auch voll mit?
13 Antworten
Es wird pro Person berechnet. Ich bin überzeugt, dass durch Kinder (Windeln usw.) mehr Abfall anfällt, als z. B. durch Erwachsene, die den ganzen Tag außer Haus sind. Daher ist es doch okay, dass jeder gleich zählt.
f a l s c h!!! Der Mieter muss seinen MV anschauen wie es geregelt ist.
die Gemeinden berechnen die Müllgebühren unterschiedlcih. Es ist möglich, das ein Grundbeitrag pro Haushalt und der Rest nach Personenzahl von dieser berechnet wird. Dann wird für jede gemeldete Person- egal welches Aletr - gerechnet.
Wie das in MV geregelt ist können wir nicht sagen. Es kann vereinbart werden das nach Personen abgerechnet wird. Wenn nichts im MV steht gilt Wohnungsgröße.
Pro Person - und natürlich zählen Kinder mit - die verursachen ja bekanntlich besonders viel Müll, vor allem, wenn sie noch klein sind - oder benutzt Du Stoffwindeln?
f a l s c h!!! Der Mieter muss seinen MV anschauen wie es geregelt ist.
Es zählt der Umlageschlüssel, der im Mietvertrag festgelegt ist.
Ist kein Umlageschlüssel festgelegt, kann laut BGB nach Mietfläche umgelegt werden.
Eine Umlage nach Köpfen ist bei Müll natürlich sinnvoller, da Flächen keinen Müll verursachen.
Dieser Schlüssel kann auch nachträglich zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vereinbar werden.
albatros hat Recht!
Die meisten anderen Antworten hier kannst Du vergessen!!!
kommt darauf an, wie Deine Nebenkosten abgerechnet werden. Manche Vermieter rechnen nach qm und manche nach Personen ab. Beides ist rechtens, beides hat für manche Vor- oder Nachteile.
Das ist so nicht korrekt. Es muss, wenn kein Schlüssel festgeschrieben wurde, immer nach Wohnfläche umgelegt werden. Das ist keine Kann-Bestimmung.