Umlage der Grundgebühr für die Hauptwasseruhr , was ist korrekt?
In einem 3-Familienhaus wird für jede Wohneineit der Wasserverbrauch getrennt abgelesen (eigene Wohnungswasserzähler).
Frage: "Wird die Gebühr für den Hauptwasserzähler gleichmäßig auf die 3 Mietparteien umgelegt oder kann sie auch auf den Wasserverbrauch pro Kubikmeter berechnet werden ?"
8 Antworten
Ich glaube da gibt es keine Vorschriften. D.h. es kann gleichmäßig auf alle Parteien aufgeteilt werden oder auch anteilig auf den Wasserverbrauch gerechnet werden.
Ich fände natürlich die anteilige Aufteilung gerechter.
-danke
Nach Parteien, egal was wer darüber laufen lasst. der eine duscht vielleicht 3x täglich, der andere gießt Blümelein.. ganz egal. Die Gebühr hat meist nichts mit dem Verbrauch zu tun.
Üblich ist wohl: Verbrauch nach Anteilen - Grundgebühren nach Wohnungen
Kann für Müll auch so gemacht werden, da ja auch die Grundgebühren anfallen, wenn gar kein Müll abgeholt wird.
richtig...beim vorhandensein von wasserzählerrn wird der vebrauch nach den verbrauchten einheiten abgerechnet.. sollte dann noch verbrauch vorhanden sein,wird dieser nach wohnungsgrösse aufgeschlüsselt.
die ist in den mietkosten enthalten...WOFÜR wird denn miete bezahlt ?????
Die Frage stelle ich mir auch! Ich wohne nämlich in einem 5 Mietparteienhaus. 3 Wohnungen Einzelpersonen, 1 Wohnung 4 Personen und 1 Wohnung soll als Ferienwohnung vermietet werden! Es gibt im Keller eine Wasseruhr, für den Gesamtwasserverbrauch. Jede Wohnung hat auch einen seperaten Wasserzähler im Bad, der aber anscheinend nicht vom Wasserversorger zur Verfügung gestellt wurde, da laut meinem Zähler bereits 900 m³ verbraucht wurden und das Ding nie getauscht wurde, geschweige denn geeicht ist! Das Mietshaus wurde anfang der 80er Jahre gebaut und ich vermute, dass in dieser Zeit die Zähler eingebaut wurden. Mein VM sagte mir, dass ich 70 € Jahresgebühr für die Wasseruhr zahlen müsse. Ist dass richtig? Denn die Wasseruhr im Keller wird ja nicht größer als 2,5 QN sein und diese kostet laut Satzung der Stadt 70 € an Jahresgebühr und ich nutze die Wasseruhr ja auch nicht alleine! Dann dürften die Kosten doch eigentlich nur auf die 5 Parteien umgelegt werden oder nicht? Oder kann mir der VM das alte Ding in meiner Wohnung mit dem Betrag berechnen?
Die kosten der Hauptwasseruhr sollten dann durch 5 dividiert werden , damit jede Mietpartei den gleichen Anteil trägt.
Die in den einzelnen Wohnungen angebrachten Zwischenzähler-uhren sind gebührenfrei , denn sie haben bei der Installation seinerzeit höchstns 60,-€ gekostet und dienen dem Vermieter zur gerechten Abrechnung.
Im Übrigen muß der Vermieter eine Kopie der Wasserrechnung bei der Nebenkostenumlage beifügen oder Einsicht in die Originalrechnung gewähren.
das ist schon klar und wird auch so gehandhabt , aber es geht hier um die Umlage der Gebühr für die Wasseruhr.